Was könnte die Handelsvertreterin dann an Kosten für die
Fahrten geltend machen?
Nur die Kosten die tatsächlich entstanden sind. Das heißt wenn sie das Auto tanken muss, die Spritkosten, wenn sie das auto reparieren muss die Reparaturkosten, usw… Wenn sie gar nichts zu dem Auto dazu bezahlt dann halt nichts.
Nur den Verpflegungsmehraufwand ggf.?
Der geht, der ist unabhängig vom Fahrzeug, wie der Name sagt handelt es sich um Verpflegungs-(essen)-kosten.
Wie würde es sein, wenn sie ihren privaten Wagen nutzen würde,
für die Fahrten zu Kundenterminen?
30ct je gefahrenen Kilometer (also nicht auf Entfernung sondern hin + zurück). Aufzeichnungen sind erforderlich.
Gruß
Jörg