eine selbständige Handelsvertreterin bekommt ein KFZ (Leasing-Fahrzeug) von ihrer Firma zur Nutzung.
Kann diese Vertreterin nun in ihrer Steuererklärung die zurückgelegten km (für Kundentermine) als Fahrtkosten geltend machen?
Also 30 Cent/km abrechnen?
Oder versteuert sie einen geldwerten Vorteil in irgendeiner Weise?
Nein, das tut sie nicht.
Da aber mE. in der Erläuterung zur km-Pauschale steht: Eigenes KFZ oder zur Nutzung überlassen…
Auch ist dort zu lesen, dass es egal ist, mit was man die km zurück legt.
Daher wäre eine konkret Antwort sehr hilfreich, ob sie es tun kann oder nicht!
Entfernungspauschlae gilt nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Was eine Arbeitsstätte bzw. regelmäßige Arbeitsstätte ist, kann man in den LStR nachlesen.
Da es sich bei den Fahrten eines selbständigen idR nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt, kann der Selbständige keine Entfernungspauschale absetzen.
Was könnte die Handelsvertreterin dann an Kosten für die
Fahrten geltend machen?
Nur die Kosten die tatsächlich entstanden sind. Das heißt wenn sie das Auto tanken muss, die Spritkosten, wenn sie das auto reparieren muss die Reparaturkosten, usw… Wenn sie gar nichts zu dem Auto dazu bezahlt dann halt nichts.
Nur den Verpflegungsmehraufwand ggf.?
Der geht, der ist unabhängig vom Fahrzeug, wie der Name sagt handelt es sich um Verpflegungs-(essen)-kosten.
Wie würde es sein, wenn sie ihren privaten Wagen nutzen würde,
für die Fahrten zu Kundenterminen?
30ct je gefahrenen Kilometer (also nicht auf Entfernung sondern hin + zurück). Aufzeichnungen sind erforderlich.