Firmenfahrzeug und km

Hallo,

eine selbständige Handelsvertreterin bekommt ein KFZ (Leasing-Fahrzeug) von ihrer Firma zur Nutzung.
Kann diese Vertreterin nun in ihrer Steuererklärung die zurückgelegten km (für Kundentermine) als Fahrtkosten geltend machen?
Also 30 Cent/km abrechnen?

Bin für sachdienliche Hinweise dankbar, VG René

Wieso sollte sie? Sie hat ja keine Kosten für den PKW! Oder versteuert sie einen geldwerten Vorteil in irgendeiner Weise?

Hallo,

Oder versteuert sie einen geldwerten Vorteil in irgendeiner Weise?

Nein, das tut sie nicht.
Da aber mE. in der Erläuterung zur km-Pauschale steht:
Eigenes KFZ oder zur Nutzung überlassen…
Auch ist dort zu lesen, dass es egal ist, mit was man die km zurück legt.
Daher wäre eine konkret Antwort sehr hilfreich, ob sie es tun kann oder nicht!

VG, René

Die Antwort von Clematis war äußerst hilfreich.

Auch wenn sie Dir überhaupt nicht in den Kram passt.

Die Antwort von Clematis war äußerst hilfreich.

Auch wenn sie Dir überhaupt nicht in den Kram passt.

wieso eigentlich werbungskosten bei selbständigen? wären das nicht bestenfalls betriebsaufwendungen?

Wer hat was von Werbungskosten geschrieben?

Hallo!

Entfernungspauschlae gilt nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Was eine Arbeitsstätte bzw. regelmäßige Arbeitsstätte ist, kann man in den LStR nachlesen.

Da es sich bei den Fahrten eines selbständigen idR nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt, kann der Selbständige keine Entfernungspauschale absetzen.

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,

danke für die Antwort.
Was könnte die Handelsvertreterin dann an Kosten für die Fahrten geltend machen?
Nur den Verpflegungsmehraufwand ggf.?

Wie würde es sein, wenn sie ihren privaten Wagen nutzen würde, für die Fahrten zu Kundenterminen?

Hab diesbezüglich leider unterschiedliche Aussagen (teilweise auch nicht mir verständliche) gefunden. :frowning:

VG, René

Was könnte die Handelsvertreterin dann an Kosten für die
Fahrten geltend machen?

Nur die Kosten die tatsächlich entstanden sind. Das heißt wenn sie das Auto tanken muss, die Spritkosten, wenn sie das auto reparieren muss die Reparaturkosten, usw… Wenn sie gar nichts zu dem Auto dazu bezahlt dann halt nichts.

Nur den Verpflegungsmehraufwand ggf.?

Der geht, der ist unabhängig vom Fahrzeug, wie der Name sagt handelt es sich um Verpflegungs-(essen)-kosten.

Wie würde es sein, wenn sie ihren privaten Wagen nutzen würde,
für die Fahrten zu Kundenterminen?

30ct je gefahrenen Kilometer (also nicht auf Entfernung sondern hin + zurück). Aufzeichnungen sind erforderlich.

Gruß

Jörg

1 Like

Ein Selbständiger kann sehr wohl eine regelmäßige Arbeitsstätte haben…

Hallo Jörg,

für diese konkrete Aussage würde ich gern 10 Sterne vergeben, darf aber leider nur einen. :wink:

Besten Dank und schönes WE
VG René