ich haben Dienstwagen von meiner Firma mit dem ich von zu Hause aus zu meine Kunden fahre.
Ich habe keine Privatnutzung und zahle auch nichts für den Wagen.
(Auch nicht für die Fahrt zwischen Wohnung und erstem Kunde)
Meine Frage ist nun, kann ich trotzdem die Pendlerpauschale in meiner Steuererklärung ansetzen?
Ich frage deshalb, weil z.B. Beifahrer das ja auch können und zahlen ja auch nichts dafür
wenn du den firmenwagen für die fahrten zur arbeitsstätte bzw. zum kunden nutzen kannst, ohne dafür zahlen zu müssen, hast du keine ausgaben. folglich auch keine berechtigung, irgendwas abzusetzen.
Ich würde es auf jeden Fall eintragen.
Das heißt aber nicht, dass es erlaubt ist.
Ich denke, in dem Falle ist der Wagen die „Firmenfiliale“, in die der Fahrer bei Dienstbeginn einsteigt und zum Kunden fährt. Der Weg zur Arbeit beträgt also nur die paar Meter von der Haustür bis zum Auto. Denn der tägliche Weg zur eigentlichen Firmenniederlassung, den gibt es ja gar nicht wirklich.
Nun ist nur die Frage, ob das Finanzamt dieses weiß?
Ich denke, wenn man es einträgt, wäre es Betrug.
Wenn Dir hier noch jemand anders eine rechtlich begründete Antwort präsentiert, würde mich die wahre Antwort interessieren, also ob ich recht hatte !
Schreib doch dann mal kurz.
Danke