Ich würde gerne wissen, ob es notwendig ist, mehr als ein Getränk bei der Abrechnung aufzuführen, um die Rechnung steuerlich absetzen zu können. Alle anderen Voraussetzungen wie die 110 Euro pro MA sind erfüllt, Gästeliste vorhanden. Was wäre, wenn man nur eine Rechnung bekäme, auf der meinetwegen 500 Cuba Libre stehen. Gibt es da ne gesetzliche Regelung?
Hallo!
es spricht nichts gegen eine feuchtfröhliche Party, wie die 110€ sich zusammensetzen ist dem FA egal.
Gruß
Safran
Hallo Safran,
danke für deine schnelle Antwort. Der Meinung war ich auch. Meinte zum Wirt es ist völlig egal was er da drauf schreibt, Hauptsache der Ort und die Firma ist genau benannt. Da meinte er und der Marketing-Manager denn so ziemlich, das ich keine Ahnung habe. Die beiden haben denn Preise hin und her gerechnet und verschiedene Artikel (alkoholisch, unalkoholisch, essen), um schlussendlich auf das richtige Ergebnis zu kommen. Ich bin noch nicht lange als Buchhhalter unterwegs muss ich sagen und war denn doch etwas eingeschüchtert.
Gruß
iumfw
Das ist bei mir bereits durch mehrere BPs durchgewinkt worden (immer vorausgesetzt alle anderen Voraussetzungen sind vorhanden).
Lass dir nicht die Butter vom Brot nehmen…
Gruß
Safran
Entschuldige, ich habe die Frage nicht ganz verstanden. Kannst du sie bitte genauer definieren?
Sorry, ich verstehe Deine Frage nicht ganz! Was hast Du konsumiert, mit wie vielen Leuten, auf Firmenkosten, (absetzbare) Werbungskosten Deiner Firma, oder was?
Neu hier im Betrieb?!
Ich habe da aber selber nicht viel ERfahrung mit. Aber ich denke mal, der Gastwirt wird Deinem Ansinnen entgegenkommen, wenn Du möglichst detailliert Deine Rechung ausgewiesen haben willst, um damit dann hinterher z.B. das Finanzamt zu beeindrucken!
Wieviel jeder trinkt ist nicht vorgeschrieben.
Es kann ja auch festgelegt sein, dass alle Getränke, oder alle alkoholischen Getränke selbst zu bezahlen sind. das liegt im Ermessen des Veranstalters. 500 Cuba Libre für jeden MA wieviel? und das ist Alles was es gab?
Ob es hier eine gesetzliche Regelung gibt, weiß ich nicht,
aber man bekommt doch vom Restaurant oder Caterer eh nur eine Rechnung wo alles aufgelistet ist, was verzehrt wurde.
Ist ja eine komische Frage. Die 110€
sind nicht erläutert, für was die ausgegeben werden. Wenn es eine besonders „lustige“ Feier war, dann eben nur 500 Cuba libre. Die Personenzahl muss natürlich in Relation stehen da sonst nach den Toten gefragt werden könnte, als die Personenzahl entsprechend anpassen (z.B.mindestens 50( in der Gästeliste
Nein - Entscheidend ist die Gästeliste (Anzahl der Mitarbeiter) und die Höhe je Mitarbeiter.
Auf der Gästeliste dürfen nur Arbeitnehmer stehen; keine Bekleidpersonen oder Kunden; es muss eine Firmenfeier sein und die Gesamtsumme der Bewirtung und Nebenkosten geteilt durch die Anzahl der Mitarbeiter, darf nicht > 110,00 € sein !!!
MfG
Hallo.
Soweit mir bekannt sollte der Gesamtaufwand entsprechend den umsatzsteuerlichen Bestimmungen (genaue Bezeichnung von Datum sowie der erbrachten Leistung) sowie die Gästeliste ausreichend sein. Gesamtaufwand / Anzahl Gäste
Hallo.
sicherlich gibt es da eine gesetzliche Regelung und die besagt, dass man eienn gewissen Teil nur absetzen kann. Darüber hinaus ist diese als Selbstkosten aus steuerlicher Sicht zu betrachten und wird auch so gehandhabt. Jedoch wenn man diese als Sozialleistungen des Arbeitgebers deklaiert, dann kann man den vollen Satze absetzen inklusieve der Ust. Diese wissen die meisten nicht und nützen dieses dann auch nicht. Aber ein gute Steuerberater weiß das und wird auch genau wissen wie man das dem Fiskus gegebüber preäsentieren muss. Ist doch empfählenwerter als nur auf die Ust zu hoffen und diese unter Umstände zu erhalten. Zumal die Ust eine Durchlaufposten ist und im Enddefekt eigentlich eien Null Nummer ist.
Hallo Interessierter,
eine Rechnung nur über „Cuba Libre“ ist sehr zweifelhaft. Pauschal eine Rechnung für „Speisen und Getränke“ wäre ok, eine Rechnung mit allen Details ist aber zweifelsfrei und nicht angreifbar.
Viel Spaß bei der Feier
Hallo ichundmeinefragenwelt,
wenn es bei einem Stehempfang für 500 Mitarbeiter nur jeweils 1 CubaLibre gegeben hat, so wäre dies ok.
Aber jede Mitarbeiterfeier sollte in der Abrechnung p l a u s i b e l sein und pro Mitarbeiter (inkl Angehörige) die 110 EUR Grenze pro Jahr nicht überschreiten.
In allen anderen Punkten verweise ich auf die Infos im Internet zu Abrechnung Firmenfeier Mitarbeiter.
z.B.
www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1597_weihnachtsfeier-st…
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Grüße aus N-Bayern
Rike