habe jetzt aufgrund einiger Altschulden ein Angebot bekommen über folgendes Konstrukt eine Firma zu gründen. Es handelt sich über eine Firmengründung mit Treuhandservice.
Durch den Treuhänder wird eine Limited als Holding in England gegründet. Diese wiederum gründet eine UG in Deutschland. In dieser würde ich als Geschäftsführer angestellt. Mittels eines Treuhandvetrages würde ich uneingeschränkt über diese UG verwalten. (Es sei den sie in den Ruin zu treiben). Seitens des Treuhänders besteht keinerlei Möglichkeit darauf zu zugreifen(Es sei den ich treibe sie in Ruin).
Kennt jemand ein solches Gebilde oder hat Erfahrung damit. Bevor ich das ganze angehe möchte ich mich ja gerne informieren da das ganze ja schon einiges kostet(Was es ja auch darf sofern das alles keine Abzocke ist).
Somit hätte kein Altgläubiger eine Chance auf das Firmenkonto zuzugreifen und ich könnte diese mittels Ratenzahlung bedienen, aber den Geschäftsberieb weiterführen.
Hallo Barbarian,
dies hört sich für mich nach „faul“ an. Ich würde diesen Vertrag nicht unterschreiben. Am Ende könntest Du in sehr hohen Schulden stecken. Das deutsche Gesetz gilt hier in Deutschland. In Großbritanien gelten andere Gesetze. Dies könnte Dir große Probleme machen sollten die englischen Geschäftsführer „mal knapp bei Kasse“ sein. Dann wäre es möglich; dass Du Ihnen „einen Hawaii-Urlaub aus Deiner Tasche bezahlen“ kannst und Du selber gehst leer aus.
Überlege es Dir gut ob Du dieses Risiko wirklich eingehen willst.
Gruß, unbekannterweise, Jakobert
Prinzipiell könnte das funktionieren. Man ist jedoch auf die Ehrlichkeit und Vertragstreue der „Treuhänder“ angewiesen. Wenn das von deren Seite so ausgestaltet ist, den „Geschäftsführer“ abzuzocken, dann können die das auch.
In dieser Situation ist zu überlegen, ob eine ähnliches Modell nicht im Familien- oder Freundeskreis zu machen ist. Gesellschafter der UG das Familienmitglied, Geschäftsführer Du. Gleiche Wirkung, niemand fremdes im Boot und vielviel weniger Kosten.
das erscheint mir doch recht dubios.
Was hält einen davon ab selbst eine UG mit 1 € Stammkapital zu gründen. Vielleicht ein Gewerbeverbot oder Insolvenzverfahren. Wenn das der Fall ist, dürfte man wohl auch nicht in einer fremden UG Geschäftsführer werden.
Eine UG deren Gesellschafter eine Ltd. ist und einen Geschäftsführer einstellt, verfolgt damit einen Zweck. Der ist hier nicht ersichtlich. Gründe kann es viele geben. Viele davon sind nicht ganz sauber. Wenn z.B. Geldwäsche über die Konten betrieben wird, die Hintermänner im Ausland sitzen, haftet der deutsche Geschäftsführer.
Oder der Gf betreibt die vordergründigen Geschäftszwecke der UG, ist erfolgreich und wird dann durch Mehrheitsbeschluss abgelöst. Dann schaut er ebenfalls in die Röhre.
na ja das Problem ist das ich aufgrund der Altschulden nicht die Möglichkeit habe eine UG zu gründen ohne das die Altgläubiger auf die Geschäftsanteile oder ähnliches zugreifen.
Bisher bleibt ihnen nichts anderes über ausser so das Geld zu bekommen wie ich es gerade entbehren kann.
Aber sobald auf dem Geschäftskonto Geld eingeht(und sei es noch bevor ich Lieferanten oder Personal bezahlt habe) würde es direkt gepfändet werden und die Firma wäre wiederum zahlungsunfähig.
Und um nochmals darauf hinzuweisen. Ich möchte mich nicht um die Altschulden drücken!! Es soll nur in dem Rahmen sein das ich den Geschäftsbetrieb ausführen kann und mit dem Gewinn die Lasten zurück zahle. Und seitens des Finanzamt und der Krankenkasse ist da nicht die Bereitschaft auf ein Entgegenkommen.
Aus diesem Grund wurde diese Möglichkeit in Erwähgung gezogen.
In England gibts so n Dorf, da kann man ne Ltd. für 100€ Anmelden. Viele Online-Betrüger nutzen das und zocken die Leute aus Dtld. damit ab. Meine Alarmglocken würden bei einem solche Vertrag laut klingeln. Scam!
Wäre es nicht möglich die Altlasten durch ein Darlehen zu tilgen und dann das Darlehen nach und nach abzuzahlen?
Egal wer dir diese Sache angeboten hat, derjenige tut das sicher nicht aus Nächstenliebe sondern um damit in irgendeiner Form Geld zu verdienen. Da wäre mir ein Darlehen mit festem Zinssatz lieber als mich in so ein Risiko zu begeben.
das Konstrukt klingt erstmal nicht schlecht. Aber Du solltes folgendes bedenken: Die Limited ist eine englische Rechtsform. Das bedeutet auch, dass sowohl alle steuerlichen Fragen oder auch irgendwelche Probleme, die mal auftauchen können, nach englischem Recht ausgetragen werden. Oder anders gesagt, gibt es mal eine gerichtliche Sache zu klären, musst Du nach England fahren. Überlege selbst es es Dir das wert ist und ob Du der englischen Sprache so mächtig bist, dass Du auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht bestehen kannst.