Hallo,
also die Sache ist etwas schwierig. Die Firma in der meine Freundin arbeitet soll aufgelöst werden. Sie hat einen Deal mit dem Besitzer, dass sie die Kunden und Aufträge mitnehmen darf (Firmenübernahme nicht gewollt!!!). Dazu müßte sie jetzt aber eine Firma gründen und Neuaufträge bzw. Altverträge auf die neue Firma übertragen. Da dies aber etwas heikel ist, dass sie in der alten Firma Geschäfte mit ihrer eigenen Firma macht, wollten wir dies etwas anders regeln. Vorallem unter dem Hintergrund, dass die alte Firma noch Insolvenz gehen könnte und dann der Insolvenzverwalter meine Freundin verklagt.
Also war die Idee, dass ich die Firma gründe und so die Aufträge annehmen kann. Dort werden sie „geparkt“ bis meine Freundin mit der Auflösung fertig ist.
Nun meine Frage: Da ich zur Zeit kein gutes Verältnis mit meinem Arbeitgeber habe, würde der niemals zustimmen. Da ich aber im Prinzip in meiner Firma gar nichts tue, ist die Erlaubnis notwendig. Wenn meine Freundin, dann fertig ist, übergebe ich die Firma an sie.
Wie kann man dies regeln?
Vielen Dank
Thomas
Hi Thomas,
unbesehen davon, daß hier eine Rechtsberatung und Gründungsberatung und minimalst der Kontakt zu einem StB notwendig wäre, bevor man soetwas einstielt:
dein AG kann nichts gegen eine Selbständigkeit deinerseits haben, wenn:
- Du nicht in Konkurrenz zu deinem jetzuigen AG trittst
- Du nicht die Qualität deiner Arbeit gefährdest.
- Das argumentierst du einfach damit, daß du die Gesellschaft nur als Namensgeber betreibst.
- Die Firmengründung mußt du deinem AG aber auf jeden Fall bekanntgeben. (Nicht um Erlaubnis fragen)
gruss
winkel