Firmengründung,Export,Steuern

Hallo liebe www user

Ich möchte mich mit Computersoftware selbstständig machen .
Das wären dann Herstellung und Verkauf von Programmen auf Datenträgern und Handbüchern .
Handeln möchte ich nicht oder weniger .
Bin ich dann Gewerbetreibender oder Freiberufler ? ( zunächst wohl nur nebenberuflich , als Experiment )
Was möchte das Finanzamt von mir wissen ?
Welche Nachweise werden da für gewöhnlich gefordert ?

Das ist mir die wichtigste Frage :
Falls ich in die USA exportieren möchte , ich sende per Nachnahme ein , muß ich mich um irgendwelchen Zoll kümmern , welchen der US-Bürger eventuell zu bezahlen hat ? ( Hat er ? ).
Gibt es allgemeine Tips für alle Länder ?

Vielen Dank für konstruktive Antworten

Matthias

Hallo Matthias,

wenn Du software programmierst, muss man unterscheiden, ob es sich um Sytem-software oder Anwenderprogramme handelt.
Beim ersteren ist es freiberufliche Tätigkeit, beim anderen handelt es sich um gewerbliche Tätigkeit.
Steuerliche Auswirkung hat dieses aber erst ab einem Gewinn von DM 48.000.-, dann fällt für Gewerbetreibende Gewerbesteuer an.
Unter DM 48.000.- ist es steuerlich gesehen egal.

Von Zollfragen habe ich leider keine Ahnung, da kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Gruß

Peter

toll…

Steuerliche Auswirkung hat dieses aber erst ab einem Gewinn
von DM 48.000.-, dann fällt für Gewerbetreibende Gewerbesteuer
an.
Unter DM 48.000.- ist es steuerlich gesehen egal.

hi peter,

bei 48.000 DM fällt auch überhaupt keine einkommensteuer an? mensch, die gewerbesteuer ist das kleinste übel an den steuern. bei 48.000 gewinn aus §15 o. §18 gibs schon mehr. ist er gewerbetreibend, muss er im jahr nach einem gewinn von 48TDM buchführung nach §141 AO machen. einkommensteuer fällt da auch an. umsatzsteuer dann sowieso, weil kleinunternehmer dann sicherlich nicht mehr in frage kommt (über 32500 einnahmen!).

also: wenn du vorhast gewinne in DER grössenordnung zu erzielen, such dir einen steuerberater, darunter kannst du es noch selber hin- und herbiegen.

fragen:

  • wieviel umsatz willst du machen
  • planst du erstanschaffungen in grössenordnungen
  • was machst du hauptberuflich (einkunftsgrösse)

gruss

vom showbee

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Hallo
Die Bemerkung , Systemsoftware oder Anwendersoftware verstehe ich nicht , es ist doch wohl völlig gleich , oder ?
Kommt in den Computer , soll ihn füttern oder so …
Jedenfalls will ich Urheberrechtliches Material herstellen und verkaufen .
An „Umsatz“(?) bin ich weniger interessiert als an Gewinn . Ich möchte kaum etwas einkaufen .
Da wären Unkosten mit Medien und Versand und Versicherung .
Kaufen brauch ich kaum etwas , ein schneller Drucker darf es sein , und ein neuer CD-brenner :smile:
Ich geh erstmal davon aus , das ich zunächst nicht viel verdiene .
Ausgaben und Einnahmen kann ich festhalten , bei den Nachweisen müßte ich den Kontoauszug vewenden , besonders , wenn es sowas wie Shareware ist .
Steuerberater hin oder her , ich meine , die nehmen etwas viel und Beratung als solches gibts auch kaum , besonders wenn man nachher die Steuererklärung selber machen will .
Hauptberuflich verdiene ich nicht viel ( relativ wenig ) .
Wichtig ist mir die Frage , kann ein US-Amerikaner meine Software per Nachnahme bestellen , ohne anschließend vom Zoll verfolgt zu werden ?
MfG(Mit freundlichen Grüßen)

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Steuerliche Auswirkung hat dieses aber erst ab einem Gewinn
von DM 48.000.-, dann fällt für Gewerbetreibende Gewerbesteuer
an.
Unter DM 48.000.- ist es steuerlich gesehen egal.

hi peter,

bei 48.000 DM fällt auch überhaupt keine einkommensteuer an?
mensch, die gewerbesteuer ist das kleinste übel an den
steuern.

Danke, dass wir dich haben, showbee.
Soweit ich mich erinnern kann, habe ich nur von Gewerbesteuer gesprochen und nicht von Einkommensteuer.
Mensch (Zitat von Dir), die Einkommensteuer ist nun mal gleich hoch.
Gruß

Peter
)

gruss

vom showbee