angenommen jemand möchte ein Unternehmen gründen. Unter einem Domainnamen (rein fiktiv www.dienstleiste.de) gibt es bereits eine gleichnamige Firma. Was wenn man ein neues Unternehmen unter anderer Domain (z.B. www.dienstleiste.com) registriert?
Beide Unternehmen machen Ähnliches, sind beide primär bzw. ausschließlich online tätig, doch haben jeweils unterschiedliche physische Standorte.
Besteht hier eine Abmahngefahr und wie diese ausschließen?
Hülfe es etwas die Domainendung in den Firmennamen miteinfließen zu lassen, z.B. www.dienstleiste.com?
Wenn Apple meint ein Cafe namens Apfelkind wegen eines Logos abmahnen lassen zu müssen und ich das auch mal bei einem Bekannten erlebte, wo das noch absurder war, möchte ich das bei gleichem Firmennamen schon mal genau wissen.
als neuzugezogener Potsdamer bin ich über zwei Discounterketten, die den gleichen Namen tragen. Ein Fa.-Logo ist in Rot, das andere in Schwarz mit einem Hund, ne, „Brutto“ ist das nicht, irgendwie ähnlich
Mir ist der Unterschied nie aufgefallen, bis ich eine beworbene Ware im „falschen“ Laden kaufen wollte.
Wenn ich das richtig erinnere hat die schwarze Kette eine dänische Muttergesellschaft, die rote eine bayrische.
Weshalb hier zweimal der gleiche Name möglich ist, keine Ahnung, zumal auch das Angebot praktisch identisch ist, eine Verwechslung also vorprogrammiert ist.
angenommen jemand möchte ein Unternehmen gründen. Unter einem
Domainnamen (rein fiktiv www.dienstleiste.de) gibt es bereits
eine gleichnamige Firma. Was wenn man ein neues Unternehmen
unter anderer Domain (z.B. www.dienstleiste.com) registriert?
Zunächst wäre ein Handelsregistereintrag (HRA) für einen entsprechenden Firmennamen nötig. Diese Firma könnte dann eine gleichnamige Domain (so Sie denn frei ist) registrieren/kaufen und Ihre Webpräsens einrichten.
Die Domainendung ist dabei ohne nennenswerte Relevanz.
Beide Unternehmen machen Ähnliches, sind beide primär bzw.
ausschließlich online tätig, doch haben jeweils
unterschiedliche physische Standorte.
Das könnte tatsächlich zum Problem werden.
Besteht hier eine Abmahngefahr und wie diese ausschließen?
Jeder kann grundsätzlich alles Abmahnen. Ob diese Abmahnung gerechtfertigt ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Hülfe es etwas die Domainendung in den Firmennamen
miteinfließen zu lassen, z.B. www.dienstleiste.com?
Das würde in besagtem Fall vermutlich wirklich helfen. Der Spaß ist aber nicht billig!
Wenn Apple meint ein Cafe namens Apfelkind wegen eines Logos
abmahnen lassen zu müssen und ich das auch mal bei einem
Bekannten erlebte, wo das noch absurder war, möchte ich das
bei gleichem Firmennamen schon mal genau wissen.
Wenn das Logo eine Verwechslungsgefahr beinhaltet ist das gerechtfertigt und sogar zwingend erforderlich. (Verwässerung der Marke)
PS: Meines Erachtens wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
könnte man ähnlich Netto in friedlicher Koexistenz seine Geschäfte machen, wäre es ja toll. Doch ich mag nicht (als jüngeres Unternehmen) abgemahnt werden.
Und mal nachfragen ob das andere Unternehmen das vorhat bzw. erst auf die Idee zu bringen, finde ich - sagen wir mal - suboptimal.
Also, wenn das andere Unternehmen keine Marke eingetragen hat, und ich täte dies, wäre ich auf der sicheren Seite? Was ich gelesen habe, sind es 300 € aufwärts bis 45 Kategorien bzw. 4500 €.
danke für die Antwort, gleichwohl ich sie erst durch den Wikipedia-Link wirklich verstanden habe, da es bei uns hier das schwarz-gelbe-Hunde-Logo nicht gibt.
Wenn Apple meint ein Cafe namens Apfelkind wegen eines Logos
abmahnen lassen zu müssen und ich das auch mal bei einem
Bekannten erlebte, wo das noch absurder war, möchte ich das
bei gleichem Firmennamen schon mal genau wissen.
marketingtechnisch wirklich großartig, nur war die Geschichte doch etwas anders, als von den meisten Medien transportiert. Es gab auch keine Abmahnung, sondern einen Widerspruch gegen die Eintragung, was ein nicht unüblicher Vorgang ist.
Ein Verbraucher kann also nicht eine Firma abmahnen, weil sie
den selben Namen trägt, wie eine andere Firma.
Wäre wunderbar. Doch wieso gibt es dann soviele Abmahnungen,
die auch noch erfolgreich wegen Namensähnlichkeiten sind?
Aber von Firmen wegen unlauteren Wettbewerbs. Eben nicht von Privatpersonen/Verbrauchern. Die können sich höchstens an die Verbraucherzentralen wenden.