Hi,
kann mir jemand sagen welche Bedingungen erfüllt werden müssen um a, Arbeitnehmer aus dem Ausland in Deutschland beschäftigen zu können – also ob dazu unbedingt eine Ausbildung des jeweiligen AN`s gegeben sein muß die es dem Arbeitsamt erforderlich erscheinen lässt eine (befristete?) Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Also nicht nur der Spezialitätenkoch oder das Computergenie sondern auch der Industriearbeiter etc.
Frage b, Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um aus dem Ausland raus eine Firma (Niederlassung) in Deutschland zu eröffnen und welche Freizügigkeit gilt dann in Bezug auf Tätigkeits- und Aufenthaltserlaubnis?
Falls dazu Links oder Büchertipps vorhanden sind bitte ebenfalls benennen.
Danke im voraus für jede Idee/Anregung/Erfahrungsbericht …
Liebe Grüße
NoahDilar
Hallo Noah,
wenn Du konkreter wirst, hast Du die Chance konkretere Antworten zu erhalten.
kann mir jemand sagen welche Bedingungen erfüllt werden müssen
um a, Arbeitnehmer aus dem Ausland in Deutschland beschäftigen
zu können – also ob dazu unbedingt eine Ausbildung des
jeweiligen AN`s gegeben sein muß die es dem Arbeitsamt
erforderlich erscheinen lässt eine (befristete?)
Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Also nicht nur der Spezialitätenkoch oder das Computergenie
sondern auch der Industriearbeiter etc.
In Bezug auf EU-Bürger gilt die Freizügigkeit: Sie sind auch in den Belangen Arbeitserlaubnis und Niederlassungsfreiheit dt. Bürgern gleichgestellt.
Für AN aus EU-Kanditaten- Ländern gibt es Quoten, d.h. es gibt nur eine beschränkte Anzahl an Arbeitserlaubnissen (z.B. für Erntehelfer). Die Erlaubnisse werden vom Arbeitsamt verwaltet, also dort nachfragen.
Fast jeder bgl. Staat erlaubt die Niederlassung von Ausländern, sofern diese eine genügend grosse Summe oder gute Techn. vorweisen können. Dies dürfte in D ähnlich laufen. Frag mal bei der Deut. Ind. und Handelskammer oder beim Wirtsch.min. nach.
Tschuess Marco.