Firmengründung ohne Meister?

Hallo,

ich befasse mich mit der Absicht, eine Firma zu gründen, die sich mit Metallbe- und verarbeitung befasst. Nun bekomme ich von IHK und Handwerkskammer unterschiedliche Infos, ob dafür ein Handwerksmeister notwendig ist.
Bin ich wirklich der Handwerkskammer ausgeliefert, wenn dort die Ansicht vertreten wird, daß ein Meister notwendig ist?
Gibt es zu diesem Thema Literatur?
Über Hinweise würde ich mich sehr Freuen.

Danke schön, Georg

Hallo Georg,

im Bereich Metallverarbeitung bist Du genau in dem Bereich, wo sich HWK und IHK um die „Zwangsmitglieder“ reissen.

Literatur gibt es genügend, aber bei Dir dürfte das Problem folgendes sein:

Wenn Du handwerkliche Einzelanfertigungen machst (Bereich Schlosserei oder Werkzeugbau), dann gehörst Du zur HWK und benötigst damit einen Meistertitel oder ähnliche Qualifikationen (z.B. wenn Du Ingenieur mit 3-jähriger Berufserfahrung im Bereich oder vorhergehender Lehre bist oder Du stellst Dir einen Betriebsleiter (Vollzeit !) ein, der Meister ist, geht aber nur bei Kapitalgesellschaften, oder Du hast einen Mitinhaber, der Meister ist)

Wenn Du Serienproduktion machst (Drehteile, Stanzteile usw.), dann bist Du ein Industriebetrieb und gehörst zur IHK. Dazu brauchst Du keinen Meistertitel, denn es ist ja kein Handwerk.

In welchem Bereich willst Du Dich eigentlich selbstständig machen ???

Solltest Du zur HWK müssen, dann kann ich Dir nur raten, wirklich einen Meister zu haben (der nicht direkt nach Firmengründung die Firma verläßt), sonst macht Dir die HWK die Bude sofort dicht und zwar ohne Gnade.

Da fällt mir ein, es gibt eine Liste „handwerksähnlicher Berufe“ (das ist ein offizieller Begriff), bei der auch etwas im metallverarbeitenden Bereich freigegeben ist (schau mal unter Handwerksrecht oder handwerksähnlich im Internet).

Grüsse

Sven

Auszugsweise!

Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können:II Gruppe der Elektro- und Metallgewerbe

16 Metallbauer
17 Chirurgiemechaniker
18 Karosserie- und Fahrzeugbauer
19 Feinwerkmechaniker
20 Zweiradmechaniker
21 Kälteanlagenbauer
22 Informationstechniker
23 Kraftfahrzeugtechniker
24 Landmaschinenmechaniker
25 Büchsenmacher
26 Klempner
27 Installateur und Heizungsbauer
28 Behälter- und Apparatebauer
29 Elektrotechniker
30 Elektromaschinenbauer
31 Uhrmacher
32 Graveure
33 Metallbildner
34 Galvaniseure
35 Metall- und Glockengießer
36 Schneidwerkzeugmechaniker
37 Gold- und Silberschmiede

Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können:

10 Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
11 Metallschleifer und Metallpolierer
12 Metallsägen-Schärfer
13 Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
14 Fahrzeugverwerter
15 Rohr- und Kanalreiniger
16 Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)

Gruß
WALTER

Hallo Walter,

dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Grüsse

Sven

Hallo WALTER,

gehört zwar nicht direkt in den Artikel, paßt aber. Bin seit 10 Monaten Hausmeister eines größeren Objektes. Nun möchte ich erweitern, und zwar richtig. Aber das Geld für einen Meister habe ich nicht. Also, solche Sachen wie Fensterputzen, da nehme ich gezwungenermaßen Fremdfirmen (HWK droht schon). Wo lauern noch Fallen? Haben die Kammern was gegen Betriebe, die sich entwickeln, oder kommt hier nur die Sucht nach zahlenden Mitgliedern zum tragen? Koste es aufsteigende Betriebe, wie es wolle! Sehe ich was falsch?

Danke schon mal,

André

Hallo Andre,

gehört zwar nicht direkt in den Artikel, paßt aber. Bin seit
10 Monaten Hausmeister eines größeren Objektes. Nun möchte ich
erweitern, und zwar richtig. Aber das Geld für einen Meister
habe ich nicht.

Kleiner Hinweis am Rande: habe schon manchen pfuschenden Meister gesehen, dessen Pfusch vom Gesellen entfernt werden mußte.

Also, solche Sachen wie Fensterputzen, da
nehme ich gezwungenermaßen Fremdfirmen (HWK droht schon).

Würde ich nicht so kritisch sehen. Denn Putzen „nach Hausfrauenart“ (siehe auch typische Putze im Haushalt) läuft unter meisterfrei. Wenn Du also nicht unbedingt an riesen Objekten mit zig tausend qm putzen lassen willst, sondern eher den Privathaushalt oder das kleine Büro anvisierst, dann hast Du damit keine Probleme (die Mutter einer italienischen Freundin macht sowas gewerblichh für Diskotheken, Büros, Privathaushalte usw.)

Wo lauern noch Fallen? Haben die Kammern was gegen Betriebe, die
sich entwickeln, oder kommt hier nur die Sucht nach zahlenden
Mitgliedern zum tragen? Koste es aufsteigende Betriebe, wie es
wolle! Sehe ich was falsch?

Die Sucht nach zahlenden Mitgliedern eigentlich nicht. Denn auch als handwerksähnlicher Betrieb bist Du bei der HWK „zwangsgemeldet“ und bezahlst dafür ca. 100 DM p.a.

Die HWK und die mit ihr verbündeten Innungen wollen keine zusätzliche Konkurrenz, aber die Handwerksbetriebe sollen billige Subunternehmer einschalten dürfen. Kleines Beispiel: Bodenleger ohne Meister dürfen keinen vollflächig verklebten Teppichboden verlegen (kann jedes Kind), dafür aber Lino und PVC. Dabei haben diese Böden die höchste Reklamationsquote und sind auch sehr schwer zu verlegen (man sieht jede Unebenheit !).

Probiers mal unter http://www.aries.de/BUH/. Das ist ein Verein von selbstständigen Handwerkern ohne Meisterbrief.

Weiterhin kann ich Dir empfehlen: http://www.braunschweig.ihk.de/hoi.htm

Ach ja, interessant ist, wenn Du z.B. einen Meistertitel im Raumausstatterhandwerk hast und für einen Kunden die Wohnung richtest (Tapezieren, Boden, Gardinen usw.), dann darfst Du nebenbei auch Arbeiten aus dem Fliesenlegerhandwerk und dem Parkettlegerhandwerk ausführen, ohne dafür einen Meistertitel zu haben (es gehört zum Gesamtauftrag dazu und ist nur ein kleiner Teil => warum darf’s dann nicht auch einfach ein Geselle ohne Meisterbrief machen ?)

Verlegen von Fertigparkett gehört übrigens zum Parkettlegerhandwerk, verlegen von Laminat darf man auch ohne Ausbildung…(ohne Kommentar)

Falls Du noch Fragen hast, ich habe mich mal eine Zeitlang mit den Bereichen Malerarbeiten, Raumausstattung, Bodenverlegung, Trockenausbau usw. beschäftigt, mail mir einfach.

Grüsse

Sven

Hallo Andre,

klassische Gebäudereiniger müssen sich seit einiger Zeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Aber das ein Hausmeister deshalb eintragungspflichtig in die Handwerksrolle wäre, weil es mit zu seinen Aufgaben gehört, die Fenster zu putzen, davon habe ich nun wirklich noch nichts gehört.

Das erweckt bei mir wirklich einen nachdenklichen Eindruck über die seltsamen Blüten, die das Handwerksrecht bzw. die Ausübenden Bediensteten der HWK’s manchmal zu treiben scheinen.

Ich kenne mich auf diesem Gebiet etwas aus, bin aber nicht der absolute Experte, weshalb ich mich auch nicht festlegen möchte.
Ich habe aber gute Verbindungen zu Personen, die täglich mit HWR-Eintragungen zu tun haben.
Gerne erkundige ich mich mal für Dich. Dazu benötige ich aber einige weitergehende Informationen über Deine Gesamttätigkeiten (etwas genauere Beschreibung), insbesondere über den Anteil Deiner Tätigkeiten als Fensterputzer im Verhältnis zum Gesamtaufgabenbereich.
Du kannst mich gerne anmailen. Meine Antwort wird aber einige Tage auf sich warten lassen, sie kommt aber bestimmt.

Gruß
WALTER

Hallo Georg,

es gibt eine „Abgrenzungsliste“ in der die Branchen beleuchtet werden und festgestellt wird was zur IHK und was zur HWK gehört, bzw. welche Besonderheiten gelten. Mit dieser Liste kann man den Gegenstand des eigenen Unternehmens also auch so gestalten, dass die Zugehörigkeit zur IHK besteht. Aber Achtung: Solltest du trotz der Zugehörigkeit zur IHK handwerkliche Tätigkeiten ausführen, dann drohen hohe Bußgelder. Also lass dir diese Liste mit den Erläuterungen von deiner IHK geben und werte sie aus.

Sollte deine IHK keine Unterlagen dazu haben, dann schick mir eine mail mit deiner Adresse. Ich arbeite bei einer IHK und u.a. berate ich Existenzgründer. Ich kann dir die Listen dann zuschicken. Besser wäre aber der direkte Kontakt zu deiner Kammer, denn die können dir auch noch in anderen Fragen helfen.

Gruß
Uwe-Peter