Jemand war im normalen Angestelltenverhältnis beschäftigt und war bisher in der GKV versichert. Nun wurde sie gekündigt und möchte den Gründungszuschuss beantragen um eine Einzelfirma zu gründen. Sie sollte sich zu diesem Zwecke ja freiwillig gesetzlich versichern oder sich privat versichern (?) wenn sich nun aber herausstellt, dass sie schwanger ist - müssen die Krankenkassen sie dann überhaupt noch aufnehmen?
Aber wenn sie sich erst pkv versichern lässt und dann schwanger wird zahlt diese Versicherung aber ganz normal die Entbindung etc. oder gibt es hierfür eine Frist, in welchem Zeitraum sie nach Anmeldung nicht schwanger werden darf?
Hallo,
in der PKV beträgt die allgemeine Wartezeit 3 Monate und die besondere Wartezeit für Entbindung 8 Monate. Erfolgt der Übertritt zur PKV im unmittelbaren Anschluss an die GKV-Zeit, dann wird die Zeit der GKV auf die Wartezeit angerechnet. Das bedeutet im Regelfall, dass ein sofortiger Anspruch entsteht.
Besteht beim Beitritt zur PKV die Schwangerschaft bereits, dann muss dies natürlich angegeben werden. Dies ist aber im Normalfall kein Ausschlussgrund, da Schwangerschaft keine Krankheit ist. Die Entbindung hat versicherungstechnisch nichts mit der Schwangerschaft zu tun, sondern ist ein eigenständiger Versicherungsfall.
Besteht beim Beitritt zur PKV die Schwangerschaft bereits,
dann muss dies natürlich angegeben werden. Dies ist aber im
Normalfall kein Ausschlussgrund,
Ich habe es schon erlebt, dass die Schwangere zwar aufgenommen wurde, aber weder die Vorsorgeuntersuchungen, noch die Entbindung bezahlt wurde.
Aber wenn sie sich erst pkv versichern lässt und dann
schwanger wird zahlt diese Versicherung aber ganz normal die Entbindung etc.
Das kommt darauf an, wann die Schwangerschaft eintritt. Wenn die Schwangerschaft bei Antrgasstellung bekannt war und verschwiegen wurde, muß damit gerechnet werden, dass die Versicherung hierfür die Leistung verweigert.
oder gibt es hierfür eine Frist, in welchem
Zeitraum sie nach Anmeldung nicht schwanger werden darf?