Firmengründung von zwei Freunden, welche Rechtsform?

Hallo Freunde, ich möchte mit einem Freund zusammen Weitwinkel-Fotografie betreiben und Bilder verkaufen, drucken lassen etc. etc.

Jetzt die Frage, was sollten wir für eine Rechtsform wählen, (Ich selbst bin Einzelunternehmer, er auch) ohne das nach einer Beendigung des Geschäftsverhältnisses irgendwer von uns „Probleme“ bekommen könnte, falls es zu Streitigkeiten kommt?

Eine GmbH sollte es nicht sein, da uns das Kapital fehlt.

LG
irie

Nein, nicht deswegen. Fehelendes Kapital ist heute kein Thema mehr, es gibt ja UGs.

Sondern weil eure Tätigkeit wohl selbständig ist. Die Tätigkeit einer GmbH wäre wegen der Rechtsform gewerblich.

Aus diesem Grund bleibt für euch nur eine Personengesellschaft, also eine GbR.

Oder, wenn man die Haftung beschränken möchte, eine UG & Co.KG, wobei die UG nicht am Vermögen der KG beteiligt ist und ihr die Kommanditisten seid. Mindestens einer von euch beiden Kommanditisten muss Geschäftsführer sein, sonst wäre die KG doch wieder gewerblich.

Wo ich das so schreibe… ich denke, eine KG zu bedienen dürfte zu schwierig für euch sein.

Also bleibt ja nur die GbR. Da ihr beide bereits Einzelunternehmer seid, ist eine Einbringung nach § 24 UmwStG, § 6 (5) EStG zu Buchwerten möglich. Das ist das Einfachste und Beste nach dem derzeitigen Sachstand.

Wow, vielen Dank für die tolle ausführliche schnelle Antwort!

Auch ich dachte an ein GesBR, aber die (nette) Steuerberaterin meines Freundes, wollte uns erklären wir sollen eine OG machen (um nach außenhin besser dazustehen bla bla.)

Also sollte ich bei der GesBR bleiben und keine OG anstreben?

LG
irie

Aha, Österreich. Warum wird das nicht im Schverhalt erwähnt oder hab ich Tomaten auf den Augen? Das österreichische Recht unterscheidet sich schon ein wenig vom deutschen.

Für die übrige Leserschaft führe ich das aber nun zu Ende, und zwar für deutsches Recht:

Eine OHG ist nichts anderes als eine GbR, nur dass die im HGB steht und ihr zur Bilanzierung gezwungen seid. Die Befreiung nach Handelsrecht erstreckt sich nur auf Einzelunternehmer. Das bedeutet, ihr müsstet für steuerliche Zwecke wieder eine Überletungsrechnung zur EÜR machen. Dann sind wir fast wieder bei der UG & Co.KG.

Und wo soll eine OHG „besser“ nach außen wirken als eine GbR?

Hallo, das mit Österreich stimmt, das war mein Fehler.

Ok, habe ein bisschen gegoogelt und ich finde eigentlich keine Unterschiede von AUT zu D. Also gehe ich mal davon aus das auch wir eine GesbR machen sollten.

Die EÜR ist das selbe wie für uns die Einnahmen/Ausgabenrechnung, stimmt. Die müssen wir aber als Einzelunternehmer sowieso machen.

Sie meinte, das eine O(H)G für Kunden besser aussieht, für das Auftreten. Angeblich. Aber wenn wir in der GesbR auch unter einem gemeinsam ausgesuchten Namen auftreten können, stört mich das persönlich nicht, und ich denken auch sonst niemanden.