Firmenhandy - private Nutzung

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bereits vor 10 Jahren ein Diensthandy zur ständigen Erreichbarkeit überlassen. Eine private Nutzung wurde nicht untersagt. Die monatlichen Verbindungskosten (dienstlich + privat) liegen ca. bei 15 Euro.

Der Arbeitnehmer hat sich im November 2011 ein neues Handy (Smartphone) angeschafft und die Firmen SIM-Card eingesetzt um zukünftig dieses Handy als Diensthandy, wie die Jahre zuvor, zu verwenden.

Bei der letzten Abrechnung stellte sich jetzt heraus, beliefen sich die Verbindungskosten auf über 1.000,- Euro. Das lag daran, dass der Datenpaketaustausch versehentlich aktiviert war. Dieser Fehler wurde Ende Dezember bemerkt und deaktiviert.

Jetzt will der Arbeitgeber
a) eine Abmahnung oder weitere Schritte einleiten
b) die Verbindungskosten vom Arbeitnehmer erstattet haben

Wie ist hier die Meinung der Experten?

Hallo,

auch wenn ich selbst kein Experte für diese Form von Arbeitsrechtsfragen bin, weiß ich zufällig ziemlich genau, dass es hier höchstwahrscheinlich ein Problem mit dem Telekommunikationsdienstleister gibt.

Theoretisch hätte der TK-Dienstleister den Teilnehmer nach Überschreiten eines gewissen Umsatzvolumens warnen müssen.
Bei dem TK-Unternehmen, bei dem ich tätig bin, würde dem Teilnehmer spätestens nach €200 Umsatz der Data Traffic gesperrt, bis jener explizit bestätigt, dass die Mehrkosten in Ordnung sind.
Spätestens bei €500 hätte der TK-Dienstleister aber bei einem Neuvertrag die Schotten dicht gemacht, solange bis eine Vorauszahlung auf die Kosten geleistet sind.

In diesem Fall sollten sich AG und AN nicht mit verhärteten Fronten aufeinander stürzen, sondern sich gemeinsam überlegen, wie sie dem TK-Dienstleister klar machen, dass die Forderung aus ihrer Sicht nicht akzeptabel ist.
Gegebenenfalls kann man hier sogar einen Fachanwalt einschalten, der sich mit derlei Forderungen auskennt. (Eine Privathaftpflicht-Versicherung für die Erstberatung wäre mit Sicherheit sehr nützlich.)

In vielen Fällen zeigen sich TK-Dienstleister wenn nicht gar einsichtig, dann zumindest kulant und erlassen wenigstens einen erheblichen Anteil der entstandenden Kosten, denn insbesondere im Geschäftskunden-Bereich mag niemand gerne für ein wenig schnelles Geld dauerhaft seine Kunden verprellen.

Das alles hat wenig mit Recht, sondern vielmehr mit gängiger Praxis zu tun.

Gruß,
Michael
… der schon oft von solchen und noch härteren Fällen gehört hat …

http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Dien…

Und der AG hat nicht untersagt, dass die SIM Karte in einem anderen Gerät wie dem gestellten Firmenhandy genutzt werden darf?

Der AG hat nicht darauf hingewiesen, dass die SIM Karte in ein anderes Gerät verbaut werden darf. Das „neue“ Handy des AN ist sogar im Warenkorb des AG zu finden.

Hai!

Theoretisch hätte der TK-Dienstleister den Teilnehmer nach
Überschreiten eines gewissen Umsatzvolumens warnen müssen.
Bei dem TK-Unternehmen, bei dem ich tätig bin, würde dem
Teilnehmer spätestens nach €200 Umsatz der Data Traffic
gesperrt, bis jener explizit bestätigt, dass die Mehrkosten in
Ordnung sind.

Und das gilt auch für einen Firmenvertrag mit 7385 SIM-Karten?
Die TK-Laden muß das für jede einzelne Karte nachhalten und
sich das bestätigen lassen?

Wir wissen doch gar nicht was für ein Rahmenvertrag da geschlossen
wurde, das ist B2B und da gelten schon mal andere Regeln.

Ich weiß es nicht habe aber erhebliche Zweifel, der Plem

Der AG hat nicht darauf hingewiesen, dass die SIM Karte in ein
anderes Gerät verbaut werden darf. Das „neue“ Handy des AN ist
sogar im Warenkorb des AG zu finden.

Der Arbeitnehmer ist nicht vorher mal auf die Idee gekommen den AG
zu fragen oder wenigstens zu informieren?

Der Plem

Nochmal hai …

Und das gilt auch für einen Firmenvertrag mit 7385 SIM-Karten?

Gerade bei Firmenverträgen mit 7385 SIM-Karten wird sich der TK-Dienstleister eher kulant zeigen, da er keinen Bock hat, wegen einem einzigen Querulanten gleich 7385 Anschlüsse an den Mitbewerber abzutreten.
Gerade in solchen Fällen hat man sehr gute Chancen auf einen unbürokratischen Forderungsverzicht.
Außerdem glaube ich nicht, dass ein Unternehmen mit 7385 Firmenverträgen wegen 1000€ potentiell die Kündigung eines Mitarbeiters riskiert.

Die TK-Laden muß das für jede einzelne Karte nachhalten und sich das bestätigen lassen?

Wozu heutzutage IT nicht alles in der Lage ist, schon erstaunlich.
Ohne hier jetzt zu viel sagen zu wollen, der TK-Dienstleister besitzt ohnehin in eigenem Interesse solche Informationen.
Sei es für die Revenue Assurance, das Marketing oder nur die regulatorische Compliance.

Wir wissen doch gar nicht was für ein Rahmenvertrag da
geschlossen wurde, das ist B2B und da gelten schon mal andere Regeln.

Ich gebe Dir Recht, B2B ist anders. Aber der kleine Handwerker an der Straßenecke, der seinem Stift ein Handy gibt, ist nicht wirklich „B2B“. Der fällt in Bezug auf Umsätze unter die gleichen Spielregeln wie ein Privatkunde.

Wenn wir von Großkundenbeziehungen reden: Der TK-Dienstleister wäre selbstmörderisch, wenn er bei so einer Popelsumme riskieren würde, dass der Kunde Terz macht und abspringt.

Ich weiß es nicht habe aber erhebliche Zweifel, der Plem

Und gerade darauf bauen die TK-Dienstleister: Zweifel, dass es was bringt - und zahlen, ohne zu murren.

Gruß,
Michael