Hallo,
folgender Sachverhalt:
Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bereits vor 10 Jahren ein Diensthandy zur ständigen Erreichbarkeit überlassen. Eine private Nutzung wurde nicht untersagt. Die monatlichen Verbindungskosten (dienstlich + privat) liegen ca. bei 15 Euro.
Der Arbeitnehmer hat sich im November 2011 ein neues Handy (Smartphone) angeschafft und die Firmen SIM-Card eingesetzt um zukünftig dieses Handy als Diensthandy, wie die Jahre zuvor, zu verwenden.
Bei der letzten Abrechnung stellte sich jetzt heraus, beliefen sich die Verbindungskosten auf über 1.000,- Euro. Das lag daran, dass der Datenpaketaustausch versehentlich aktiviert war. Dieser Fehler wurde Ende Dezember bemerkt und deaktiviert.
Jetzt will der Arbeitgeber
a) eine Abmahnung oder weitere Schritte einleiten
b) die Verbindungskosten vom Arbeitnehmer erstattet haben
Wie ist hier die Meinung der Experten?