Angenommen eine Person ist Selbstständig mit einem Unternehmen in der nur sie selbst und eine 400 Euro Bürokraft arbeitet.SIe ist im Besitz eines Firmenwagens und alle laufenden Kosten für diesen Wagen bezahlt ihre Firma. Nun hat diese Person aber noch 2 private KFZ die sie z.B. für ihre Kinder gekauft hat,also nicht über die Firma gekauft,keinen Unterhalt über die Firma abgerechnet hat.Also wirklich rein privat. Wie siehts nun aus wenn diese Person so ein Fahrzeug verkaufen möchte.Muss sie dann ,obwohl es ein reines Privatfahrzeug ist Garantie geben?Oder gilt das wie bei jedem anderen privaten Verkäufer?
gemeint ist wohl, ob ein unternehmer im rahmen der gesetzlichen regelungen (§ 444; 309 nr.7 bgb) bei branchenfremden veräußerungen die gewährleistungsrechte ausschließen kann oder ob er als unternehmer iSd § 14 bgb an den gewährleistungsausschluss des § 475 I bgb gebunden ist ?
[eine garantie muss kein unternehmer abgeben]
Genau ,muss er das denn obwohl es sich um ein privates Fahrzeug handelt?
Genau ,muss er das denn obwohl es sich um ein privates
Fahrzeug handelt?
grds. fallen auch branchenfremde nebengeschäfte unter die unternehmereigenschaft iSd § 14 bgb. allerdings scheint man hier den rechtsgedanken von § 344 hgb widerlegen können, indem man vorträgt, das fahrzeug wurde zu keinem zeitpunkt für die geschäftliche tätigkeit genutzt, allein im privaten gebrauch, keine berücksichtigung in den geschäftsbüchern etc.
dann stellt sich das folgeproblem, in welchem umfang man die gewährleistung zwischen privaten ausschließen kann. hierbei sind die obigen genannten vorschriften zu beachten…