Eine Firma hat Insolvenz beantragt. Der Insolvenzverwalter ist eingestzt. Seit Juni wurden keine Gehälter mehr gezahlt. Kündigungen wurden allerdings noch nicht ausgesprochen.
Frage: Kann man in dieser Situation schon Insolvenzgeld beantragen, oder erst, wenn die Insolvenz gerichtlich wirksam ist?
Ich hoffe auf viele Antworten und bedanke mich schonmal in vorraus.
Marcel
Hallo Marcel,
ich bin zwar kein Paragrafen-Fuchs, aber an Deiner Stelle würde ich schnellstens das Arbeitsamt aufsuchen: Als Arbeitnehmer hast Du Anspruch auf Konkursausfallgeld für den Zeitraum von 3 Monaten. Da Du ja nicht weisst, wie es in der Firma weitergeht, solltest Du vorsichtshalber den entsprechenden Antrag beim AA stellen.
Wenn der AG infolge des Insolvenzverfahrens eine Sanierung erzielen würde, um so besser für Dich. Wenn nicht, hast Du keinen weiteren finanziellen Ausfall. Alles was über 3 Monate hinausgeht, die Dein AG nicht zahlt/zahlen kann, hättest Du nämlich gratis gearbeitet.
Alle weiteren Details bitte mit dem MA des AA oder einem Fachanwalt für
Arbeitsrecht besprechen (hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung).
Alles Gute M.P.