Firmeninsolvenz, welche quote hat der Verwalter

Grüße,
folgende Situation:
Jemand war angestellter in einer Firma die nun Insolvent ist wo er selber noch mit Summe X als Gläubiger in der Tabelle stehe. Nach Veräußerung aller Werte hat diese Firma nun eine Insolvenzmasse von 45000€.
Der Insolvenzverwalter hat sich selber in der Tabelle mit 45000€ Kosten eingetragen.

Mit welcher Quote darf der verwalter seine kosten geltend machen ist er in seiner Position als verwalter berechtigt seine Forderung vor allen Gläubigern aus der Masse zu ziehen oder muss er genau so wie alle anderen Gläubiger hinten anstehen ?

Grüße,
folgende Situation:
Jemand war angestellter in einer Firma die nun Insolvent ist
wo er selber noch mit Summe X als Gläubiger in der Tabelle
stehe. Nach Veräußerung aller Werte hat diese Firma nun eine
Insolvenzmasse von 45000€.
Der Insolvenzverwalter hat sich selber in der Tabelle mit
45000€ Kosten eingetragen.

sind damit die vergütungskosten gemeint ?
falls dem so ist, ist er vorrangig zu befriedigen, § 209 I nr.1 inso.
ist auch logisch, sonst würde es keinen menschen geben, der den job (ohne bezahlung) macht…

Mit welcher Quote darf der verwalter seine kosten geltend
machen ist er in seiner Position als verwalter berechtigt
seine Forderung vor allen Gläubigern aus der Masse zu ziehen
oder muss er genau so wie alle anderen Gläubiger hinten
anstehen ?

wie gesagt, es würde sich kein mensch finden, der die arbeit der verwaltung macht, wenn er von anfang weiß, dass er nicht die volle vergütung erhält…

Hallo!

Nach Veräußerung aller Werte hat diese Firma nun eine
Insolvenzmasse von 45000€.
Der Insolvenzverwalter hat sich selber in der Tabelle mit
45000€ Kosten eingetragen.

Zufälle gibt’s :smile:

ist er in seiner Position als verwalter berechtigt
seine Forderung vor allen Gläubigern aus der Masse zu ziehen

Verfahrenskosten einschl. Vergütung des Inso-Verwalters werden vorrangig bedient. Die Deckung dieser Kosten ist eine der Voraussetzungen, daß überhaupt ein Inso-Verfahren eröffnet wird. Andernfalls würde ein Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen.

Daß Gläubiger nur eine geringe Quote oder gar nichts bekommen, ist ein sehr häufiger Fall. Für ausstehende Löhne und Gehälter der Mitarbeiter spielt die Quote aber keine Rolle. Für Ausfälle gibt es Insolvenzgeld, zu beantragen bei der Insolvenzgeldstelle des Arbeitsamts.

oder muss er genau so wie alle anderen Gläubiger hinten
anstehen ?

Unter solchen Bedingungen fände sich niemand als Inso-Verwalter.
Nur für Privatinsolvenzen gibt es bei den Verfahrenskosten eine Ausnahme dergestalt, daß die Verfahrenskosten auf Antrag gestundet werden können.

Gruß
Wolfgang