Firmenkleidung selbst bezahlen?!

Hallo!

Ich arbeite seit 2 Wochen in einem Geschäft für hochwertige Damen- und Herrenbekleidung. Das Unternehmen ist gleichzeitig Hersteller seiner Produkte. Laut meinem Arbeitsvertrag bin ich zum Tagen der hausseigenen Produkte verpflichtet. Bei der Einstellung wurde mir eine Bluse kostenlos zur Verfügung gestellt. Nun erwartet man von mir, daß ich mir andere Blusen, Blazer und Hosen des Unternehmens zulege, damit ich nicht jeden Tag in gleicher „Montur“ im Laden stehe. Ich bekomme zwar 50% Rabatt als Mitarbeiterin, trotzdem bin ich nicht bereit mir die teure Bekleidung zu kaufen, da die günstigste Bluse 119,- € kostet, eine Blazer 379,-€ und mehr usw… Ich bin dort in Teilzeit und verdiene netto weit unter tausend €. Ich will dort Geld verdienen und nicht ausgeben!!!
Wie sieht es denn rechtlich aus? Hat jemand eine Ahnung? Wenn ich laut Arbeitsvertrag die Klamotten tragen muß, muß ich diese dann auch kaufen, oder muß mir das Unternehmen diese zur Verfügung stellen? Wie regelt man sowas?

Hallo,

allgemein kann der Arbeitgeber in bestimmten Berufszweigen das Tragen von Berufskleidung erwarten. Viele Unternehmen stellen diese Kleidung.
Allerdings sollte wenn das Unternehmen diese nicht stellt, alles im gesunden Verhältnis stehen. Durch Ihre Teilzeittätigkeit steht ausser Frage dieses lebensnotwendige Geld in teure Kleidung zu investieren um das Image des Unternehmens zu repräsentieren. Wenn selbst bei 50% Rabatt ein Betrag von mehr als 100€ zu entrichten ist stellt dies meines erachtens nach nicht die erforderliche relation zum Gehalt dar. Ihre Anfrage ist mit Arbeitsvertrag ,Branche, zu prüfen was hier aktuell nciht möglich ist. Eine Rechtsberatung vor Ort sollte eingeholt werden. Dieser Bereich Berufsbekleidung kann pauschal nicht ohne weiteres beantwortet werden.
Mit besten Grüßen

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Werde mich wohl an einen Anwalt wenden müssen, denn es bestehen noch weitere Unstimmigkeiten die meine neue Arbeitsstelle betreffen.
Da hat man dann endlich einen Job und dann sowas…

Gruß!
J.J.

Hi,

Also, es gibt keine Konkrete Antwort. Es ist je nach Branche und AG unterschiedlich. Wenn einer Betriebsrat im betrieb vorhanden ist, dann sollten die im verhandlung mit dem AG treten und einer Dienstvereinbarung treffen über die Theme.

Also, was in dein Arb Vertrag steht, kann und ist womöglich Rechtens. Es bleibt die frage das finanzielle. Der AG wird hier kommen und behaupten die AN hätte was davon. Marken klamotten, günstige zu kaufen und könne auch in die freizeit getragen werden.

Auf die Andere seite, es steht bestimmt nicht in Arbeitsvertrag wie viel klamotten du darfs kaufenh zum 50%? Stell dir vor du tust das jeden Tag einer teil, und später ins Ebay zum verkauf anbietest 25% billiger als normal verkaufs preis. Da wird die geschrei groß!

Aber, bleiben wir bei die Sache. Hier etwas info über die Theme:

II. Arbeitskleidung

Besteht keine gesetzliche Verpflichtung, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vereinbarungen über die Arbeitskleidung treffen, die dann der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu tragen hat. Für Arbeitgeber ist Arbeitskleidung immer interessant, wenn man auf ein einheitliches Erscheinungsbild und eine einheitliche Darstellung des Unternehmens nach außen Wert legt. Die Vereinbarung kann im Arbeitsvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitskleidung während der Arbeitszeit zu tragen.

Möglich ist auch, dass eine Kleiderordnung eingeführt wird, in der bestimmte Vorgaben zur Kleidung (Dresscode) gemacht werden. Je nach Vereinbarung, kann die Beschaffung der Kleidung dem Arbeitnehmer überlassen sein oder der Arbeitgeber stellt die Kleidung zur Verfügung und dies wird z.B. mit dem Gehalt verrechnet (Kleidergeld).

Zustimmung des Betriebsrates

In Hinblick auf die Arbeitskleidung steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu. Erzielen Betriebsrat und Arbeitgeber keine Einigung, kann die Einigungsstelle darüber entscheiden. Ihr Spruch ersetzt dann die Zustimmung von Arbeitgeber und Betriebsrat.

Kosten für Arbeitskleidung

Soweit es anderen Vereinbarungen nicht widerspricht, ist es grundsätzlich auch zulässig, dass der Arbeitnehmer zur Kostenbeteiligung für die Berufs- und Arbeitskleidung verpflichtet wird oder diese sogar selbst übernehmen muss. Hier gilt: Kleidung, die der Arbeitnehmer aus reinem Eigeninteresse trägt, um seine „Privat„-Kleidung zu schonen, muss er grundsätzlich selbst finanzieren.

Anders wiederum, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Dienstkleidung vorschreibt. Hier kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer sich anteilig an den Kosten beteiligt, wenn die Kleidung auch außerhalb der Arbeitszeit getragen werden kann.

Allerdings darf der Arbeitnehmer durch die Kosten für die Arbeitskleidung nicht unbillig benachteiligt werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn sein finanzieller Aufwand für die Arbeitskleidung in einem krassen Missverhältnis zu seinem Gehalt steht. Bei der Beurteilung bezieht das Bundesarbeitsgericht auch die Vorgaben des Pfändungsschutzes mit ein. In einem Verbrauchermarkt sollte eine Einzelhandelskauffrau ein sog. Kittelgeld bezahlen, das der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung mit dem monatlichen Gehalt verrechnete. Die Zeiten von Urlaub oder Krankheit wurden nicht berücksichtigt. Ob die Klauseln im Arbeitsvertrag rechtmäßig sind, ließen die Erfurter Richter offen. Denn sie sahen in der Kostenübertragung bereits einen Verstoß gegen den gesetzlichen Pfändungsschutz, weil das tatsächliche Nettogehalt der Arbeitnehmerin in Höhe von rund 800,- Euro bereits weit unter der Pfändungsgrenze gemäß §§ 850 ff. ZPO lag und durch das Kittelgeld der gesetzliche Pfändungsschutz unterlaufen würde. (Urteil v. 12.02.2009, Az. AZR 676/07)

Hoffe das hilft. Es gibt keiner klare Regel, also es bleibt nür einer vernuftige gespräch mit dein AG zu führen.
Grüß

Jason

Danke für die Antwort! Habe mit dem AG gesprochen… Also: die Kleidung muß ich kaufen, da man diese theoretisch auch in seiner Freizeit tragen könnte. Man sagte mir, daß ich mir ja zuerst einige Basics zulegen soll und diese kann ich dann ja immer wieder ergänzen. Es wäre halt eine einmalige Investition für mich.
O.K. dann wollte ich mir solche Basics zulegen und diese (sinnlose) Investition tätigen, dabe wäre mein komplettes Gehalt drauf gegengen, aber dann kam folgendes: Ich kann nicht frei wählen, was mir gefällt, nein, ich kann nur kaufen, was bei den Kunden nicht so gut läuft!!! (diese sollen damit zum Kauf der Ladenhüter angeregt werden…). Dass diese Dinge weder meinem persönlichen Geschmack entsprechen, noch mir gut stehen 8muß schließlich zu einem auch passen)wurde schlicht und ergreifend ignoriert. Das bedeutet für mich: ich muß die ollen Kamellen kaufen, die kein Schw…n haben will! Bin super verärgert und habe gesagt, daß ich bei meiner einen Bluse bleiben würde und daß mir diese eine Bluse reicht… Man sagte mir, daß wir dieses Thema in einem ruhigen Gespräch mit mir nochmal erörtern möchte. (ich möchte aber nicht!!!) Mal sehen, was so kommt…

Hi,

Einerseits fuhle ich mit dir und deine lage, Anderseits macht es mir Wutend zu hören mit welchen Praktiken AG mit ihren AN umgehen.

Einer Betriebsrat gib es wahrscheinlich nicht in ihre betrieb oder? Ich gehe davon aus Nein. Mitglied in einer gewerkschaft bis du wahrscheinlich auch nicht. Für nür 1% deines Brutto gehalt, pro monat, hättest du die mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Kostenfreie Rechtsberatung und beistand bis hin zu Bundes Arbeits Gericht, einer freizeit unfall versicherung, einer kostenlose EInkommensteuer beratungs nachhilfe und vieles vieles mehr.

Für den einzel handel, ware meiner Gewerkschaft Verdi zuständig.

Meiner frage nun ist, wie hängst du an diesen job? Könntest du evemtuell was anders finden? Brauchst du sehr diesen job und schluckst so viel wie es geht von deiner AG? oder du sagst, hier bin ich bereit für mich und meiner Kollegen zu kämpfen.

Was Sagen ihre kollegen dazu? Haben die alle so viel Angst oder mögen die klamotten sogar?

Auf jedenfall, denke ich das was deiner AG vorschreiben möchtest, das du sachen kaufen tust das du gar nicht haben will ist einer verstoß gegen die Persönlichkeits rechte und rechte auf freieenfaltung. Entwieder einer GG (Grundgesetz verstoß) oder einer verstoß gegen das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Nür einer Anwalt kann dir hier genaues Sagen. Wenn du mir die Name und Ort sagst von deiner Arbeitgeber, bin ich bereit, ohne deiner Namen zu Sagen ein wenig rum zu stocken. Entwieder ruf ich an als einer Gewerkschaftler oder besser als einer Journalist von ihre Lokale Zeitung das möchte annonyme hinweise nachgehen das mitarbeiter gezwungen Sachen zu kaufen das die nicht haben wollen. Das wird wahrscheinlich mehr nachdruck haben, weil welche Klamotten verkaufs chef kann sich schlechte Presse leisten?

Liegt bei dir,

Grüß

Jason

Danke für die Antwort! Habe mit dem AG gesprochen… Also: die Kleidung muß ich kaufen, da man diese theoretisch auch in :seiner Freizeit tragen könnte. Man sagte mir, daß ich mir ja zuerst einige Basics zulegen soll und diese kann ich dann ja immer wieder ergänzen. Es wäre halt eine einmalige Investition

für mich.
O.K. dann wollte ich mir solche Basics zulegen und diese (sinnlose) Investition tätigen, dabe wäre mein komplettes Gehalt drauf gegengen, aber dann kam folgendes: Ich kann nicht frei wählen, was mir gefällt, nein, ich kann nur kaufen, was
bei den Kunden nicht so gut läuft!!! (diese sollen damit zum Kauf der Ladenhüter angeregt werden…). Dass diese Dinge weder meinem persönlichen Geschmack entsprechen, noch mir gut stehen 8muß schließlich zu einem auch passen)wurde schlicht und ergreifend ignoriert. Das bedeutet für mich: ich muß die
ollen Kamellen kaufen, die kein Schw…n haben will! Bin super verärgert und habe gesagt, daß ich bei meiner einen Bluse bleiben würde und daß mir diese eine Bluse reicht… Man sagte mir, daß wir dieses Thema in einem ruhigen Gespräch mit mir
nochmal erörtern möchte. (ich möchte aber nicht!!!) Mal sehen, was so kommt…

Hallo!

Ja, leider bin ich auf diesen Job sehr angewiesen, denn bisher hatte ich wirklich nichts optimales gefunden und das Gehalt schein überall nicht so doll zu sein. Momentan ist wenigstens das Gehalt ganz ok. Ich gehöre auch leider zu der Altersklasse, in der man seinen Job nicht mehr frei wählen kann, sondern froh sein muß, dass man überhaupt etwas bekommt. Unabhängig von der Vorbildung… Das ist Deutschland! Ich habe Abitur und eine abgeschlossene Ausbildung bei einem großen Versicherungskonzern hinter mir. Habe auch jahrelang für dieses Unternehmen gearbeitet und, wenn man das so sagen darf, beruflich erfolgreich gewesen. ein familiärer Schicksalsschlag zwang mich vor 2,5 Jahren dazu, meine Arbeitsstelle aufzugeben. Seit Jan. 2010 war ich dann wieder auf der Suche nach einer neuen Anstellung und musste feststellen, dass es wirklich mehr als schwierig ist, eine neue Stelle zu bekommen. Geschweige denn, im erlernten Beruf… Tja, so nimmt man dann das, was man bekommen kann und sagt erstmal „ja“, bevor man kein Geld verdient und langsam aber sicher in Richtung Hartz IV wandert… Dann lieber irgend ein Job! Da ich nicht aus dem Einzelhandel komme, war mir das Geschäftsgebaren in dieser Branche auch völlig fremd und ich hatte keine Ahnung von der Materie. Hätte ja sein können, dass man im Einzelhandel überall die Klamotten von seinem Gehalt kaufen muss…
Jetzt bin ich zumindest etwas „schlauer“…

Hallo,
hilfreich wäre es, den genauen Textlaut bezüglich der Arbeitskleidung zu kennen.
Rein theoretisch kann der AG meiner Meinung nach nicht verlangen, dass du eine Riesenauswahl an geeigneten Klamotten hat. Aufgrund des Kundenverkehrs kann er allerdings verlangen, dass die Klamotten immer frisch sind. Aber, da wirst du wohl für sorgen.
Gesetzliche Bestimmungen sind mir soweit nicht bekannt.
VG
Kerstin