Hi,
Also, es gibt keine Konkrete Antwort. Es ist je nach Branche und AG unterschiedlich. Wenn einer Betriebsrat im betrieb vorhanden ist, dann sollten die im verhandlung mit dem AG treten und einer Dienstvereinbarung treffen über die Theme.
Also, was in dein Arb Vertrag steht, kann und ist womöglich Rechtens. Es bleibt die frage das finanzielle. Der AG wird hier kommen und behaupten die AN hätte was davon. Marken klamotten, günstige zu kaufen und könne auch in die freizeit getragen werden.
Auf die Andere seite, es steht bestimmt nicht in Arbeitsvertrag wie viel klamotten du darfs kaufenh zum 50%? Stell dir vor du tust das jeden Tag einer teil, und später ins Ebay zum verkauf anbietest 25% billiger als normal verkaufs preis. Da wird die geschrei groß!
Aber, bleiben wir bei die Sache. Hier etwas info über die Theme:
II. Arbeitskleidung
Besteht keine gesetzliche Verpflichtung, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vereinbarungen über die Arbeitskleidung treffen, die dann der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu tragen hat. Für Arbeitgeber ist Arbeitskleidung immer interessant, wenn man auf ein einheitliches Erscheinungsbild und eine einheitliche Darstellung des Unternehmens nach außen Wert legt. Die Vereinbarung kann im Arbeitsvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitskleidung während der Arbeitszeit zu tragen.
Möglich ist auch, dass eine Kleiderordnung eingeführt wird, in der bestimmte Vorgaben zur Kleidung (Dresscode) gemacht werden. Je nach Vereinbarung, kann die Beschaffung der Kleidung dem Arbeitnehmer überlassen sein oder der Arbeitgeber stellt die Kleidung zur Verfügung und dies wird z.B. mit dem Gehalt verrechnet (Kleidergeld).
Zustimmung des Betriebsrates
In Hinblick auf die Arbeitskleidung steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu. Erzielen Betriebsrat und Arbeitgeber keine Einigung, kann die Einigungsstelle darüber entscheiden. Ihr Spruch ersetzt dann die Zustimmung von Arbeitgeber und Betriebsrat.
Kosten für Arbeitskleidung
Soweit es anderen Vereinbarungen nicht widerspricht, ist es grundsätzlich auch zulässig, dass der Arbeitnehmer zur Kostenbeteiligung für die Berufs- und Arbeitskleidung verpflichtet wird oder diese sogar selbst übernehmen muss. Hier gilt: Kleidung, die der Arbeitnehmer aus reinem Eigeninteresse trägt, um seine „Privat„-Kleidung zu schonen, muss er grundsätzlich selbst finanzieren.
Anders wiederum, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Dienstkleidung vorschreibt. Hier kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer sich anteilig an den Kosten beteiligt, wenn die Kleidung auch außerhalb der Arbeitszeit getragen werden kann.
Allerdings darf der Arbeitnehmer durch die Kosten für die Arbeitskleidung nicht unbillig benachteiligt werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn sein finanzieller Aufwand für die Arbeitskleidung in einem krassen Missverhältnis zu seinem Gehalt steht. Bei der Beurteilung bezieht das Bundesarbeitsgericht auch die Vorgaben des Pfändungsschutzes mit ein. In einem Verbrauchermarkt sollte eine Einzelhandelskauffrau ein sog. Kittelgeld bezahlen, das der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung mit dem monatlichen Gehalt verrechnete. Die Zeiten von Urlaub oder Krankheit wurden nicht berücksichtigt. Ob die Klauseln im Arbeitsvertrag rechtmäßig sind, ließen die Erfurter Richter offen. Denn sie sahen in der Kostenübertragung bereits einen Verstoß gegen den gesetzlichen Pfändungsschutz, weil das tatsächliche Nettogehalt der Arbeitnehmerin in Höhe von rund 800,- Euro bereits weit unter der Pfändungsgrenze gemäß §§ 850 ff. ZPO lag und durch das Kittelgeld der gesetzliche Pfändungsschutz unterlaufen würde. (Urteil v. 12.02.2009, Az. AZR 676/07)
Hoffe das hilft. Es gibt keiner klare Regel, also es bleibt nür einer vernuftige gespräch mit dein AG zu führen.
Grüß
Jason