Hallo!
Mit meinem Mitbewohner diskutiere ich derzeit ein Fallbeispiel - und habe einen Knoten im Hirn. Mein Studium ist wohl doch zu lange her. Vielleicht könnt Ihr mir kurz helfen, meinen Knoten zu lösen?
Ein Unternehmen A hat ein marodes Gebäude, z.B. eine Burgruine, das für Veranstaltungen vermietet werden soll. Nun soll ein Verein oder eine gGmbH (Unternehmen B) zur Restauration der Ruine gegründet werden.
A würde die Ruine an B vermieten - B wiederum renoviert und investiert in die Ruine und übernimmt die Vermietung. Nun kommt der Knackpunkt. Die Ruine würde ja von Jahr zu Jahr durch die Bautätigkeiten ‚mehr wert‘ werden. Könnte A die Miete dann erhöhen, obwohl B ja die Bautätigkeiten bezahlt hat?
Viele Grüße,
Swantje
Ist das jetzt eine ökonomische oder eine juristische Frage? Aus Sicht der Ökonomie ist die Höhe der Miete höchstens steuerlich relevant, wenn B der A gehört, weil über den Transferpreis der Konzerngewinn verschoben werden kann.
Ist B dagegen selbständig (und Gewinnmaximiererin), dann würde sie sich - aus Sicht der Institutionenökonomik - nur dann auf eine standortspezifische Investition wie die Renovierung von A’s Immobilie einlassen, wenn sie gegen Ausbeutung ihrer „Quasirente“ durch einen durchsetzbaren Vertrag geschützt ist. Quasirente sind die Erlöse, die B dadurch erzielt, dass sie in A’s Immobilie investiert und nicht etwa woanders. In der Tat wäre ohne eine vertagliche Vereinbarung über die zukünftige Miethöhe die (Quasirente der) B durch A ausbeutbar, etwa indem A nachträglich die Miete anhebt.
Bleibt nur noch die juristische Frage: darf ein Vermieter, wenn im Vertrag nichts dazu geregelt ist, die Miete anheben, weil der Mieter die Wohnung verschönert hat? Aber stell die lieber im Recht-Brett 
LG scio
Mit meinem Mitbewohner diskutiere ich derzeit ein Fallbeispiel
- und habe einen Knoten im Hirn. Mein Studium ist wohl doch zu
lange her. Vielleicht könnt Ihr mir kurz helfen, meinen Knoten
zu lösen?
Ein Unternehmen A hat ein marodes Gebäude, z.B. eine
Burgruine, das für Veranstaltungen vermietet werden soll. Nun
soll ein Verein oder eine gGmbH (Unternehmen B) zur
Restauration der Ruine gegründet werden.
A würde die Ruine an B vermieten - B wiederum renoviert und
investiert in die Ruine und übernimmt die Vermietung. Nun
kommt der Knackpunkt. Die Ruine würde ja von Jahr zu Jahr
durch die Bautätigkeiten ‚mehr wert‘ werden. Könnte A die
Miete dann erhöhen, obwohl B ja die Bautätigkeiten bezahlt
hat?
Viele Grüße,
Swantje
Hallo!
Danke Dir. Juristisch ist das einfach: Da es eine Gewerbeimmobilie ist, geht das in dem Punkt mit der Mieterhöhung. Da hat der Gesetzgeber größeren Spielraum gelassen als bei Privatvermietung.
Viele Grüße,
Swantje