Hi Community,
kann ein Firmenlogo auch ohne Farbe und grafischem Schnickschnack eingetragen werden, oder muss man mit einer Absage rechnen?
Genauer gesagt z. B. nur Text (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12) mit einem Symbol: Musterʎ
Hi Community,
kann ein Firmenlogo auch ohne Farbe und grafischem Schnickschnack eingetragen werden, oder muss man mit einer Absage rechnen?
Genauer gesagt z. B. nur Text (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 12) mit einem Symbol: Musterʎ
Jo, z.B. „DB“, ist aber schon besetzt.
Gruß!
Horst
Jo, z.B. „DB“, ist aber schon besetzt.
Gruß!
Horst
Die ist wiederum in Farbe.
Mich interessiert zudem, ob das „Firmenlogo auch ohne Farbe“ funktioniert.
Mich interessiert zudem, ob das „Firmenlogo auch ohne Farbe“
funktioniert.
Streng genommen ist schwarz ja keine Farbe, aber irgendwie muss das Logo ja abgebildet werden. Ist zudem auch relativ egal, denn wenn jemand anderes ein ähnliches Logo mit anderer Farbe benutzt, dürfte eine Verwechslungsgefahr und somit eine Verletzung vorliegen.
Hi,
also das Logo unserer Firma besteht aus dem Frirmennamen in schwarzer Schrift (allerdings keine Arial, sondern irgend eine andere) und keinerlei sonstigem Schnick.
Eingetragen ist das ganze, sollte also auch in der geschilderten Konstellation funktionieren.
Gruss,
Julia
Hallo,
die dort zu findenden Informationen sind mir durchaus bekannt, bestätigen sogar vollumfänglich meine Aussage.
Insofern kann ich mit dem Link nicht wirklich etwas anfangen und verstehe deine Antwort nicht.
Gruß
S.J.
als Korinthenk*** würde ich jetzt sagen, dass ein „Logo“ immer einen grafischen Bestandteil hat …
)
Man kann sich natürlich seinen FirmenNAMEN ohne Schnickschnack schützten lassen, das nennt sich dann Wortmarke (im Gegensatz zu Wort-/Bildmarke oder reiner Bildmarke).
Allerdings kann man sich nicht eine bestimmte Schriftart wie zB Arial aussuchen, das wäre dann u.U. nämlich schon wiede eine Wort-/Bildmarke.
Wortmarken werden einfach als eben solche im Register ausgewiesen und in der Standardschrift des Patentamts veröffentlicht
Natürlich darf der Firmenname nicht „beschreibend“ im Sinne des Markengesetzes sein
Ruf doch mal beim DPMA an, die sind dort sehr nett
nira
Streng genommen ist schwarz ja keine Farbe, aber irgendwie
muss das Logo ja abgebildet werden. Ist zudem auch relativ
egal, denn wenn jemand anderes ein ähnliches Logo mit anderer
Farbe benutzt, dürfte eine Verwechslungsgefahr und somit eine
Verletzung vorliegen.
sei doch bitte etwas vorsichtiger mit Deinen Äußerungen
Es ist eben NICHT egal ob es eine Wortmarke ist oder nur eine Wort-/Bild und das mit der Verwechselungsgefahr ist eine ziemlich diffuse EINZELFALLABHÄNGIGE (!) Sache
nira
Hallo (Anrede, hier gerne gesehen),
sei doch bitte etwas vorsichtiger mit Deinen Äußerungen
Es ist eben NICHT egal ob es eine Wortmarke ist oder nur eine
Wort-/Bild und das mit der Verwechselungsgefahr ist eine
ziemlich diffuse EINZELFALLABHÄNGIGE (!) Sachenira
ließ doch einfach noch Mal das Ursprungsposting, dann meinen Beitrag, dann kannst du ja gerne noch Mal antworten.
Dass jede rechtliche Bewertung eines Sachverhalts einzelfallabhängig ist, steht doch völlig außer Frage.
Gruß (wird hier ebenfalls gerne gesehen).
S.J.