Das ist ein typischer Fall von Reisekosten, Versorgung ist dabei das Problem des reisenden, es sei denn, er jemanden zum Essen eingeladen. Übernachtung kann gesondert geltend gemacht werden.
Also Reisekosten, Fahrgeld einfache Strecke 0,30 €/km
Tagegeld über 8 Stunden 6,00 €, über 14 Stunden 12,00 € und über 24 Stunden 24,00 € immer auf den Kalendertag bezogen.
Die Seite ist immer auf dem aktuellen Stand und recht einfach beschrieben. Für Fahrkosten mit eigenem PKW und Essen gibt es nach meinem Kenntnisstand nur Pauschalen. Lies am Besten selbst. Links unten auf der Seite des Links steht „Verpflegungsmehraufwand“ - damit ist das „Essen/Trinken“ gemeint.
selbstverständlich kann man derartige Aufwendungen steuerlich geltend machen, falls der Arbeitgeber diese nicht erstattet.
Das wären hier außer den Übernachtungskosten, die der Arbeitgeber zahlt, noch Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Reisenebenkosten.
Fahrtkosten:
Die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel oder bei Fahrten mit dem eigenen PKW 0,30 € pro km für die gesamte Strecke hin und zurück.
Verpflegungskosten:
Ich vermute, dass die Firma in Deutschland ist. Dann kann man folgende Pauschbeträge steuerlich geltend machen:
bei Abwesenheit von zu Hause unter 8 Stunden: nichts
bei 8 bis 14 Stunden: 6,- € pro Tag
bei 14 bis 24 Stunden: 12,- € pro Tag
bei 24 Stunden: 24,- € pro Tag
Reisenebenkosten:
z.B. Parkgebühren, berufliche Telefonkosten, Trinkgelder usw.
Wichtig noch:
Sollte man auf dieser Fahrt mit seinem eigenen PKW einen Unfall haben, können sämtliche damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Sie könne die Fahrktosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen,
da es sich um berufliche veranlasste Kosten handelt.
(Einfache Kilometer x 0,30 €).
Die Verpflegungsaufwendungen sind Teil ihrer privaten Lebensführung,
die können sie nicht angeben.
also die km-Pauschale bekommst du auf jeden Fall.
Aber es wäre die Frage, ob der Sitz der Firma als deine Arbeitsstätte festgelegt wurde oder dein Zuhause.
Je nach dem kannst du nur für die einfache Strecke oder die gefahrenen km (hin und zurück) 0,30€ pro km absetzen. Auch ob du Verpflegungsmehraufwendungen abseten kannst, ist davon abhängig.
danke vielmals!
Wie sieht es aus wenn man einen Geschäftswagen hat, dann kann man natürlich keine km geltend machen, stimmts?
Bzgl. den Verpflegungskosten: Die Firma bezahlt genau diese Sätze wenn der Arbeitnehmer woanders tätig ist, jedoch nicht am Firmensitz.
Der Arbeitsmittelpunkt ist aber definitiv als Homeoffice angegeben.
wenn man einen Geschäftswagen hat, kann man das km-Geld nicht geltend machen. Das ist richtig.
Die Fahrten vom Homeoffice zum Firmensitz des Arbeitgebers sind defintiv Dienstreisen. D.h. die Verpflegungspauschalen gelten auch bei diesen Reisen.
Der Arbeitgeber könnte die Pauschalen erstatten, wie auch für andere Reisen.
Wenn er das nicht tut, kann man die Verpflegungspauschalen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
Noch eine Bemerkung:
Es ist schon erstaunlich, welchen Schwachsinn einige
„Experten“ zu diesem Thema antworten. Man sollte das nicht alles glauben.
Ich jedenfalls antworte nur, wenn ich es definitiv weiß.
Hallo tvtotalfan,
das kommt darauf an, ob derjenige freier Mitarbeiter ist oder Angestellter. Der Angestellte kann in so einem Falle die einfache Fahrt zur Arbeitsstätte sowie Kosten der Unterkunft geltend machen. Außerdem - wenn er einen eigenen Haushalt hat - noch doppelte Haushaltführung für diese 1 oder 2 Tage. Ist er freier Mitarbeiter und damit selbständig, kann er dafür sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt, Kosten der Unterkunft, doppelte Haushaltführung sowie Reisekosten für Unternehmer geltend machen, wenn er mindestens 8 Stunden am Tag (Zeitraum 0.00 - 24.00)unterwegs war.
Viele Grüße Heidi