Hallo ihr Wissenden,
diese Frage wurde wohl schon öfter gestellt, gebt mir Dummy bitte trotzdem eine Anwort. Muss die Firma „Ingenieurbüro Vorname Nachname“ bezeichnet werden, oder gibt es auch andere Möglichkeiten?
Gruß Maren
Muss die Firma „Ingenieurbüro
Vorname Nachname“ bezeichnet werden, oder gibt es auch andere
Möglichkeiten?
Hallo Maren,
der vollständige Name mit oder ohne Angabe des akad. Grades reicht. Die Bezeichnung Ingenieurbüro kann vorangestellt, abgekürzt, nachgestellt oder weggelassen werden.
Am Rande: Du redest von Firma. Das hört sich nach beabsichtigter HR-Eintragung an. Nach meiner Einschätzung läßt man das besser bleiben, arbeitet also ohne Gewerbeschein als Freiberufler. Das spart etwas Geld für die Handelskammer (die man ohnehin nicht braucht), ist gewerbesteuerfrei und es sind Sch****-Situationen denkbar, wo Du froh bist, Freiberufler zu sein und kein Gewerbetreibender. Zudem gilt der Freiberufler nicht als kaufmännisch geführter Betrrieb und kommt deshalb mit einer einfachen Einnahme-Überschußrechnung aus. Wer seine Buchhaltung dennoch aufwendiger gestaltet, macht es freiwillig der Übersichtlichkeit halber, aber nicht aufgrund von Zwang.
Gruß
Wolfgang
Hallo Maren,
solange es eine Personenfirma und keine Gesellschaft ist, mußt du wenigstens den Nachnamen des Inhabers auf Werbung, Briefpapier etc. in der Nähe des Firmennamens unterbringen. Wie die Firma sich konkret nennt, ist dir überlassen.
André
du wenigstens den Nachnamen Wenn nicht Im Handelsregister drin, muss auch der Vorname (mind. einer) dabei sein!
Gruß
Hartmut
Richtig, hab ich übersehen… owT.
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Hi Wolfgang!
Das spart etwas Geld für die Handelskammer (die
man ohnehin nicht braucht), ist gewerbesteuerfrei und es sind
Sch****-Situationen denkbar, wo Du froh bist, Freiberufler zu
sein und kein Gewerbetreibender.
Gewerbesteuerfrei? Nee, sicher? Ich würde sagen, dass JEDER Gewerbesteuer löhnt! Die GmbH 5% (und halt den Hebesatzt) und der Freiberufler/GbR ab 48TDM (Freibetrag)
Bin jetzt etwas verunsichert…
LG
Florian
Gewerbesteuerfrei? Nee, sicher? Ich würde sagen, dass JEDER
Gewerbesteuer löhnt! Die GmbH 5% (und halt den Hebesatzt) und
der Freiberufler/GbR ab 48TDM (Freibetrag)
Hallo Florian,
ALLE Gewerbetreibenden werden zur Gewerbesteuer veranlagt, nur die Freiberufler nicht. Der Freiberufler braucht auch keine Gewerbeanmeldung, weil er eben kein Gewerbe betreibt. Auch keine Handwerkskammer, keine Handelskammer hält beim Freiberufler die Hand auf. Und bilanzpflichtig wird er unabhängig vom Umsatz auch nie, einfache Einnahme/Überschuß Buchhaltung reicht. Praktisch, gelle?
Die FAs sehen die Anerkennung als Freiberufler aber ziemlich eng, sobald es sich nicht um die klassischen Berufsgruppen, i.d.R. mit Studium handelt (Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Ingenieure etc).
Gruß
Wolfgang
Völlig richtig, immer nur freiberuflich.
Bei der Gelegenheit : ich treffe manchmal auf Auftraggeber, die von mir eine BERUFSHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG verlangen. Vielleicht beruhigend zu haben, aber sicher auch teuer. Außerdem finde ich gar keine diesbezüglichen Anbieter bzw. stoße auf Ablehnung. Kennt sich damit jemand aus ?
Gruß Jan
hi,
berufshaftpfl. nur für bestimmte berufe. was machst du denn? der bekannteste anbieter: gerling-konzern!
gruss
showbee
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Hi Showbee,
ich erstelle CAD-Konstruktionen (Ing.-Büro) !
Hi Showbee,
ich erstelle CAD-Konstruktionen (Ing.-Büro) !
http://www.berufshaftpflichtversicherung-2.de/
ohne gewaehr!
gruss
showbee