ich werde demnächst einen Gewerbeschein beantragen. Über diesen Gewerbeschein werden verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeführt und für jede Tätigkeit möchte/ muss ich bei der Anmeldung ein Tätigkeitsfeld angeben.
Meine Felder sind folgende:
die Shops kann ich im Gewerbeschein als „Vertrieb“ bezeichnen?
Webhosting und Webdesign als „Internet“?
Marktforschung als „Marketing“?
Meine Firma würde ich gerne mit dem Bereich „marketing“ benennen, ist dieser Begriff zu allgemein?
Der Name müsste dann wie folgt lauten:
Vorname Nachnahme Marketing
Kann mir jemand mein Vorhaben bestätigen?
Muss ich jemanden (Gewerbeamt/ FA) meinen Firmennamen mitteilen oder kann ich einfach nach der Gewerbeanmeldung mit meinem ausgesuchten Firmennamen im Geschäftsverkehr teilnehmen?
Internetshop (Sportartikel)
Internetshop (Kosmetikartikel)
Internetshop (Bücher, Software)
Webhosting
Grafikdesign/ Webdesign
Marktforschung
Meine Firma würde ich gerne mit dem Bereich „marketing“
benennen, ist dieser Begriff zu allgemein?
Da wirst Du wohl mit einem Gewerbeschein nicht hinkommen: der Webshop ist Einzelhandel/Versandhandel, den Rest könnte man unter Webdienstleistungen zusammenfassen. Ich glaube nicht, daß das Ordnungsamt so eine Anmeldung annimmt. Ausgenommen vielleicht, bei den Waren handelt es sich um Promotionartikel, die irgendwie mit dem anderen Tätigkeitsfeld in Bezug stehen.
Wie wäre es wenn ich die Onlineshops und die Onlinediensleistungen als „eCommerce“ im Gewerbeschein bezeichne, die Marktforschung als „Marketing“ und mein Gewerbe „Vorname Nachname Marketing & eCommerce“ nenne?
Wäre das eine Möglichkeit, welche akzeptiert werden könnte?
Wie wäre es wenn ich die Onlineshops und die
Onlinediensleistungen als „eCommerce“ im Gewerbeschein
bezeichne, die Marktforschung als „Marketing“ und mein Gewerbe
„Vorname Nachname Marketing & eCommerce“ nenne?
Wäre das eine Möglichkeit, welche akzeptiert werden könnte?
Das kann ich Dir nicht sagen, da solltest Du einfach mal beim Ordnungsamt/Rathaus nachfragen.
Ansonsten würde ich in dem Fall von zwei so völlig verschiedenen Konzepten auch zur Gründung von zwei Firmen raten, wenn es nicht zuviel Verwaltungsaufwand wird.
ich habe Dir auch schon zugemailt… Aber hier nochmal ein anderer Hinweis : der Begriff „e-commerce“ ist ein international Geschützter Begriff (um e-commerce zu titulieren, muss mind. Ausbildung, Angestellter mit Ausbildung, Studium oder cec vorhanden sein).
Gruss
der Begriff „e-commerce“ ist ein
international Geschützter Begriff (um e-commerce zu
titulieren, muss mind. Ausbildung, Angestellter mit
Ausbildung, Studium oder cec vorhanden sein).
Wo ist diese Information zu finden?? Kann ich mir nicht vorstellen! Ist nur eine allgmeine Tätigkeitsbeschreibung.
Aber hier nochmal ein
anderer Hinweis : der Begriff „e-commerce“ ist ein
international Geschützter Begriff (um e-commerce zu
titulieren, muss mind. Ausbildung, Angestellter mit
Ausbildung, Studium oder cec vorhanden sein).
Welche Ausbildung oder Studiengang soll das sein?
eCommerce bezeichnete die geschäftliche Nutzung des Internets. Dies kann sein
Einzelhandel
Großhandel
Produktion & Vertrieb
Dienstleistungen aller Art
bis hin zu
Rechts- und Steuerberatung
Und das in einem Wirtschaftsbereich, den es so erst seit ein paar Jahren gibt.