ich habe eine Frage zum Thema Wortmarke. Kann jemand einen Firmennamen (besteht aus einem Phantasiewort) als Wortmarke schützen lassen, wenn dieser Name noch nicht geschützt ist, jedoch jemand eine Domain namens www.phantasiewort.de besitzt? Könnte er aufgrund von Urheberrecht gegen das Eintragen der Marke klagen?
Könnte er aufgrund von Urheberrecht gegen das Eintragen der
Marke klagen?
Nein, aber eventuell aufgrund von Markenrecht, dann nämlich, wenn dieses Phantasiewort als geschäftliche Bezeichnung im Sinne von § 5 MarkenG anzusehen ist.
Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass „jemand“ und „jemand“ unterschiedliche Personen sind…