Hallo liebe Wissenden !
Eine kleine Frage hab ich mal:
Ist es zulässig, wenn zum Beispiel „Peter Müller“ seine Einzelfirma „PM Autohandel“ nennt, und dieses z.b. als Logo groß aufs Briefpapier setzt?
Und reicht es dann, wenn sein richtiger Name in klein unten auf dem Briefpapier steht? (so a la: „Geschäftsführung: Peter Müller“)
Oder muss dazu schon eine Eintragung beim zuständigen Handelsregister erfolgen, also als „e.K.“ in diesem Fall.
Also es geht jetzt nur um die Namensgebung, Bilanzierungspflichtig etc. ist Herr Müller sowieso 
Gruß, Kristian
Holla.
Ist es zulässig, wenn zum Beispiel „Peter Müller“ seine
Einzelfirma „PM Autohandel“ nennt, und dieses z.b. als Logo
groß aufs Briefpapier setzt?
Großes Logo und daneben oder direkt darunter „Peter Müller“ müsste m.W. schon sein.
Und reicht es dann, wenn sein richtiger Name in klein unten
auf dem Briefpapier steht? (so a la: „Geschäftsführung: Peter
Müller“)
Nein. Abgesehen davon, dass er Inhaber und nicht Geschäftsführer ist. Ein Geschäftsführer führt die Geschäfte *ACHWAS!* für einen Unternehmer oder eine Gesellschaft oder Peng, hat aber selbst keine Unternehmereigenschaft.
Gruß Eillicht zu Vensre