Hallo.
Ich habe oft im Forum und in Infobroschüren gelesen, daß ich in Verbindung mit meinem Vor- und Nachnamen einen Phantasienamen für meine „Unternehmung“ benutzen kann. (bin nicht im Handelsregister eingetragen)
Mal angenommen mein Phantasiename wäre „Logitech“.
Darf ich dann z.B. bei der Anmeldung, bei einem Großhändler, in dem Feld „Ihre Firma“: nur „Logitech“ schreiben? - Im nächsten Feld wird ja eh nach meinem Namen gefragt. Oder muß es heißen: Logitech - Max Mustermann und im folgenden Feld ebenfalls „Max Mustermann“??
Ich bin verwirrt.
Oder wie ist es bei Briefen oder Rechnungen. Darf als Überschrift mein Fantasiename stehen (evtl. mit Logo) und z.B. rechts daneben "Inhaber Max Mustermann + Adresse usw.???
Oder sehe ich das alles zu eng???
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
hey,
siehst du nicht zu eng. Insbesondere das Umsatzsteuerrecht knebelt dich etwas. Wenn du rechnungen erhälst, muss dein vor und zuname erscheinen, sonst kein VST abzug mehr. Wenn du rechnungen schreibst, ist dies eigentlich wurscht, solange sich niemand beschwert, dann mußt du korrigieren.
Doch achtung in den allermeisten fällen müssen gründer keine UST in rechnung stellen. man verdient automatisch 16 % mehr !
Gruß Udo
Doch achtung in den allermeisten fällen müssen gründer keine
UST in rechnung stellen. man verdient automatisch 16 % mehr !
Nabend,
wo hamma das denn her? das stimmt ja irgendwie gar nicht.
falls man von der USt befreit ist, kann man keine USt-Zahlungen an andere Unternehmen absetzen, aber andererseits auch keine aktuell 16% aufschlagen.
Den Auftraggeber möchte ich sehen, der von dir eine Rechnung erhält, auf der du 16% aufgeschlagen hast, er diese 16% aber nicht weiterreichen kann…
Also vergess den Quatsch, entweder Brutto=Netto oder Umsatzsteuer zahlen und diese dann auch aufschlagen.
Gruss,
derMarkus