Firmenname ein Buchstabe Abweichung?

Hallo,

Mal angenommen jemand möchte eine GmbH gründen, die international mit Produkten handelt. Darf derjenige seiner Firma einen Namen geben, der von einer amerikanischen Firma bereits mit einem Buchstaben Abweichung als Trademark für ein Produkt (zb Nahrungsergänzungsmittel) gesichert wurde?
Also zB: deutscher geplanter Name „Bimbam“, Name des amerikanischen Produktes Bambam. (Namen beispielhaft und frei erfunden)

Danke im voraus für die Hilfe :smile:

Sebastian

Mal angenommen jemand möchte eine GmbH gründen, die
international mit Produkten handelt. Darf derjenige seiner
Firma einen Namen geben, der von einer amerikanischen Firma
bereits mit einem Buchstaben Abweichung als Trademark für ein
Produkt (zb Nahrungsergänzungsmittel) gesichert wurde?
Also zB: deutscher geplanter Name „Bimbam“, Name des
amerikanischen Produktes Bambam. (Namen beispielhaft und frei
erfunden)

ohne den konkreten fall zu kennen, auch wenn die unternehmen in verschiedenen bereichen tätig sind, ist eine verwechslungsgefahr sehr groß. so wurde etwa bei „START Ticket“ und „Starticket“ die verwechslungsgefahr bejaht, OLG Stuttgart, Urteil vom 24-11-1995 - 2 U 178/95.

diese gefahr hat in den verschiedenen stadien des geplanten unternehmens unterschiedliche auswirkungen. zum einen könnte das handelsregister zicken, wenn die andere gesellschaft bereits dort eingetragen ist. es wird insofern die eintragung ablehnen, womit die gmbh nicht entstanden ist.

wird der name im rechtsverkehr verwendet, wird das andere unternehmen vielleicht eine einstweilige verfügung beantragen. um dies abzuwenden könnte man eine strafbewehrte unterlassungserklärung unterzeichnen etc.etc.etc.

mir persönlich wären die gefahren zu groß, gerade wenn man sich einen kundenstamm aufbauen will und plötzlich die firma nicht mehr verwenden darf.