Hi!
Welche Formen kann der Firmenname eines Einzelkaufmanns annehmen?
Bekanntlich ist jeder Gewerbetreibender nach §1 HGB ein Kaufmann. Ausnahme: Art und Umfang erfordern keinen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb, z.B. bei Kleingewerbetreibenden. Wollen Kleingewerbetreibende als Vollkaufleute gelten, brauchen sie einen Eintrag ins Handelsregister.
Soweit meine Kenntnisse über Kaufleute.
Wie aber sieht das mit dem Firmennamen aus?
Kann ein Kleingewerbetreibender ohne Eintrag ins Handelsregister sich einen Firmennamen zulegen?
Wenn nein, wie sieht ein gültiger Firmenname eines Einzelkaufmanns aus, z.B. bei einem Phantasiefirmennamen? Ist da der Name es Einzelkaufmannes als Zusatz zwingend erforderlich? Muß der Zusatz „e.K.“ an den Firmennamen gehängt werden? Oder geht das über die Inhaberangabe? Wie ist sonst die Rechtsform erkennbar?
Beispiele (mit Frage, ob richtig):
a) „Firma Willi Schmidt“
b) „Firma Willi Schmidt e.K.“
c) „Firma Uniklecker“
d) „Firma Uniklecker e.K.“
e) „Firma Uniklecker, Inhaber Willi Schmidt“
f) „Firma Uniklecker, Inhaber Willi Schmidt e.K.“
Grüße
Heinrich