wenn ich ein Gewerbe anmelde, muss ich mich da auf einen Firmennamen festlegen? Darf ich dann nurnoch diesen führen?
Kann ich meine Firma einfach „Nachname“ Handelsunternehmen nennen und später, wenn mir ein „guter“ Name eingefallen ist unter Gutername, „Nachname“ Handelsunternehmen firmieren oder wie ist das genau?
Hi Maik,
Deine fragen zeigen, dass Du von Unternehmensgruendung bis jetzt noch Null Ahnung hast.
Was willst Du gruenden, eine Personengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft …?
Mit wie viel Umsatz und Gewinn rechnest Du?
Davon haengt es naemlich auch ab, ob Du Dich in’s Handelsregister eintragen lassen musst.
Mit dem Eintrag is Handelsregister bist Du erst eine „Firma“ und kannst einen Firmennamen waehlen.
Vorher bist Du nix weiter als eine gewerbetreibende Privatperson, deren Geschaeft unter Vorname+Nachname gefuehrt werden muss. Nur zu Werbezwecken darfst Du Dir ein Logo kreieren, dass Du mit auf Deinen Briefkopf setzen kannst.
Erwas anders kann das bei Webseiten gestaltet werden.
Doch bevor ich hier einen neuen Roman schreibe,
machst Du Dich bitte erst mal fit in www.e-lancer-nrw.de ,
da steht alles drin, was Du lernen und wissen musst.
Ina
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vielen Dank für deine Reaktion,
aber „Mit dem Eintrag is Handelsregister bist Du erst eine „Firma“ und
kannst einen Firmennamen waehlen.“ für mich steht es ausser Frage, mich in’s Handelsregister eintragen zu lassen, hoffe doch das mein Umsatz die Grenze übersteigt, bin besser informiert als es scheint, wobei ich nicht weiss, warum dieser Eindruck entstand… ich stehe noch immer zu meiner Frage und suche darauf eine Antwort
Mike,
es waere hilfreicher, wenn Du Deine Fragen praezisieren wuerdest.
Gewerbeschein und Gesellschaftsform sind verschiedene Paar Schuhe. Ohne Angabe der gewaehlten Gesellschaftsform laesst sich Deine Frage nicht so einfach mit ja oder nein beantworten.
Alle Aenderungen eines Handelsregistereintrag beduerfen bestimmter Formen und kosten Zeit und Geld.
Du darfst also aendern, aber Gesetze lesen.
Aus Merketinggesichtsgruenden ist es nicht sehr klug, Firmennamen nach Gusto mal schnell zu aendern.
Mein Eindruck bleibt bestehen, dass Du Dein Gruendungsgeschaeft mit seinen Konsequenzen noch nicht ueberblickst.
Ina
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wenn ich ein Gewerbe anmelde, muss ich mich da auf einen
Firmennamen festlegen?
Darf ich dann nurnoch diesen führen?
Kann ich meine Firma einfach „Nachname“ Handelsunternehmen
nennen und später, wenn mir ein „guter“ Name eingefallen ist
unter Gutername, „Nachname“ Handelsunternehmen firmieren oder
wie ist das genau?
Umfirmieren darfst du jederzeit! Sieh doch mal, wie aus D2 vodafone und dann O2 wurde oder aus Hoechst - Aventis.
Nur beachte vorher: Das größere Problem ist dein Kunde. Mit der Namensänderung geht die Kundenbindung ein Stück verloren.
Ich kaufe täglich meine Brötchen bei der Elke, ob der Laden nu Edeka oder Spar heißt. Aber wenn Elke ein angebot von Spar hat, krieg ich das so nicht mit!!!
Wenn Dein Kunde weiß daß du unter Meier immer toll geliefert hast wird er immer sagen: Bestell bei Meier. Wenn du jetzt aber „Internet-Bestellservice“ heißt, dann findet dich der Mitarbeiter vielleicht nicht mehr.
Nur ein paar Beispiele. Aber bedenke z.B. welchen finanziellen Aufwand Raider getrieben hat, um den Kunden klarzumachen, daß er jetzt Twix kaufen soll.
Wenn du einen guten privaten Namen hast, dann ist es besser den zu nehmen, denn ein Name hat mehr erinnerungswert als eine Fantasiekonstruktion. allenfalls geht noch die Produktgruppe wie z.B. Badewannen-Pool.
für mich steht es ausser
Frage, mich in’s Handelsregister eintragen zu lassen,
Hallo Maik,
wenn ich fragen darf: Was hast Du außer Kosten von dem Eintrag?
Die Sache mit dem Firmennamen läßt sich problemlos gestalten, selbst wenn Du nur einen Bauchladen hast oder als Freiberufler arbeitest. Der Ausweg heißt Warenzeichen. Dieser Weg steht jedem offen, auch dann, wenn man nur einen KLeinsthandel am heimischen Küchentisch nach Feierabend betreibt. Dabei kannst Du Deinen eigenen Namen zum Warenzeichen anmelden oder ein beliebiges Kunstwort.
Das Warenzeichen gehört Dir. Du kannst es auf jedem Briefbogen prangen lassen. Es ist Dein Logo, unter dem Du arbeitest, Handelsregister hin oder her. Natürlich erscheint noch Dein Vor- und Zuname auf dem Bogen. Aber Du kannst Dir aussuchen, wie Du die Sache gestaltest. Wenn das Logo das Erscheinungsbild bestimmen soll, erscheint Dein Name eben nur winzig klein in der Fußzeile.
wenn ich ein Gewerbe anmelde, muss ich mich da auf einen
Firmennamen festlegen? Darf ich dann nurnoch diesen führen?
Kann ich meine Firma einfach „Nachname“ Handelsunternehmen
nennen und später, wenn mir ein „guter“ Name eingefallen ist
unter Gutername, „Nachname“ Handelsunternehmen firmieren oder
wie ist das genau?
Ich verstehe Dich so, dass Du ein Gewerbe anmelden willst, aber keine GmbH etc. mit Eintrag ins Handelsregister.
Wie Wolfgang schon richtig schrieb und Du anscheinend weist, muss dein Vor- und Nachname im Rechtsverkehr (d.h. Rechnungen, Gewerbeanmeldung etc.) immer mit erscheinen. Du hast allerdings die Wahl durch Namen/Logos eine Art Firma (eigentlich Name des UN im Handelsregistter, deswegen der Einwurf von Ina) zu benutzen.Was alles möglich ist siehst Du im Bereich Kiosk/Kleiner Getränkehandel/ Kneipen. I.d.R. sind dies auch Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag und sie führen doch die fantasievollsten Namen:
‚Zum Udo‘, ‚Getränkeeck‘, ‚Zum goldenen Schwan‘, … Dalls Du von ihnen eine Rechnung bekommst, wirst Du sowohl den Fantasienamen als auch den Namen des Inhabers auf der Rechnung sehen. Der Wechsel des Fantasienamens ist relativ problemlos mgl., da er nirgendwo rechtsverbindlich eingetragen ist. Die Hinweise von Winkel zum Thema Umbennenung sind aber wichtig.
Falls Ina meint hier Fehler entdecken zu können, sei darauf verwiesen, dass meine Mutter den Wandel des Geschäftsschwerpunkts durch Änderung der Zusatzbezeichnung (Fantasienamen) nachvollzogen hat und keinerlei Behördenlauferei deswegen hatte.
Ohne Eintrag ins Handelsregister zaehlt ein Gewerbetreibender wie eine Privatperson, und die heisst nicht „Goldener Schwan“ (ist ja kein Indianer), sondern „Max Mueller“. Eine Geschaeftsbezeichnung, wie Webdesign oder Getraenkehandel … kann angefuegt werden, ist aber kein echter Firmenname.
Gestaltungsspielraum hast Du nur in einem Logo fuer Werbezwecke.
Und das kannst Du jede Stunde aendern, wenn Du willst.
Bei Gastronomie-Betrieben gelten besondere Regeln und Vorschriften, sind nicht allgemein uebertragbar.
Wenn Deine Mutter einen „Namenswechsel“ ihres „Ladens“ ohne Behoerdengaenge vorgenommen hat, war sie nicht im Handelsregister eingetragen.
Unser Sunny Boy hier will sich aber gleich ins Handelsregister eintragen lassen, weil er meint, gleich dicke Umsaetze zu machen. Das kann er als „Eingetragener Kaufmann e.K.“ oder als GmbH.
Namensaenderungen sind in beiden Faellen mit einer Aenderung des Eintrags im Handelsregister verbunden. Und die verursachen Kosten, muss auch alles ueber einen Notar laufen.
Bevor hier spekuliert wird, bitte Gesetze lesen!
Ina
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