Hallo,
mal angenommen ein junger Mensch, sei es ein Schüler ein Student oder ein Lehrling meldet ein Gewerbe an und will sich im Bereich PC Software Service etwas Geld dazuverdienen, z.B bei Frau X den PC Softwaremäßig auf vorderman zu bringen. Weil er seine Dinste auch im Örtlichen Kleinanzeiger und weiteren Medien bekanntmachen will meldet er alles ordentlich an, um nicht einmal bei einem Angestellten vom FA zu sitzen und ihm seinen Rechner fertig zu machen und dann keine Rechnung schreiben kann. Darf dieser kleine Gewerbebetreiber der nicht im Handelsregister eingetragen ist sich ein Firmelogo ausdenken und dies mit auf seine Rechnungen drucken? Er hat natürlich auch seine Vor-und seinen Nachnamen sowie seine Adresse auch noch auf de Rechnung stehen. Er nennt sich z.B. Software-Service-Meier und bindet diesen Namen in sein selbst erdachtes Fimenlogo mit ein. Ist das erlaubt? Es heißt ja das solche Kleingewerbetreibenden die nicht im Handelsregister eingetragen sind keine Firma führen.
mfg
Stefan
Hi Stefan,
Darf dieser kleine Gewerbebetreiber der nicht
im Handelsregister eingetragen ist sich ein Firmelogo
ausdenken und dies mit auf seine Rechnungen drucken?
Ja, er darf das.
Er hat natürlich auch seine Vor-und seinen Nachnamen sowie seine
Adresse auch noch auf de Rechnung stehen. Er nennt sich z.B.
Software-Service-Meier und bindet diesen Namen in sein selbst
erdachtes Fimenlogo mit ein.
Tip:
http://www.debs-faq.de/l64de/Haeufige_Fragen_FAQ/Fir…
Fazit: das geht so in Ordnung. Nur bitte darauf achten, daß der Vor- und Zuname nicht völlig kleingedruckt irgendwo verschwindet.
Ist das erlaubt? Es heißt ja das solche Kleingewerbetreibenden die
nicht im Handelsregister eingetragen sind keine Firma führen.
Jep. Er hat zwar keine Firma, aber Fantasienamen als Zusatz sind erlaubt. Denk bitte dran, daß ein solcher Zusatz keine eingetragenen Rechte verletzen darf.
Aber bei Software-Service-Meier kann ich das nicht erkennen.
mfg Ulrich, IANAL
… Darf dieser kleine Gewerbebetreiber der nicht
im Handelsregister eingetragen ist sich ein Firmelogo
ausdenken und dies mit auf seine Rechnungen drucken? …
Hallo Stefan,
einerseits ja, aber er trägt dabei das Risiko, dass eine bestehende Firma ihre Rechte verletzt sieht und Unterlassung verlangt; das kann auch Geld kosten, abgesehen vom neuen Briefpapier.
Er sollte also nicht auf die Idee kommen, sich Internationales Büro Meier, kurz IBM zu nennen oder Soft 4712. 100%ig ausschliessen lässt sich das Risiko wohl nicht, niemand kennt alle eingetragenen Rechte.
Gruss Reinhard
Hallo,
danke euch beiden. Das ist ja echt mal was positives. Endlich mal ne Frage die mit „ja, man darf das“ beantwortet wird. Sonst wird ja fast alles gesetzlich verboten was man gerne möchte.
mfg
Stefan