Hallo,
seit einiger Zeit bin ich freiberuflich tätig. Jetzt will ich (natürlich auch für Akquise) entsprechende Internet-Seiten, Briefpapier, Visitenkarten usw. gestalten.
In dem Zusammenhang würde ich gerne ein Logo einbauen und quasi einen Firmennamen einsetzen.
Das Logo ist bereits entworfen, ein Name wäre auch schon gefunden. Aber…
Darf ich als Freiberufler (also OHNE Gewerbeschein) überhaupt nen Firmennamen inkl. Logo verwenden? Oder muss ich dazu ein Gewerbe anmelden? Aus verschiedenen Gründen wollte ich momentan nämlich noch auf die Anmeldung als Gewerbe verzichten. Und muss ich als Freiberufler auf meinen Internet-Seiten auch meine Steuernummer veröffentlichen? Oder ist das nicht erforderlich?
Leider bezieht sich alles, was ich in dieser Richtung an Infos finden konnte auf „Gewerbetreibende“ - und ob ich dazu zähle oder nicht, daraus werde ich leider nicht schlau. Entsprechend ratlos bin ich jetzt.
Viele Grüße
Merlinchen
hallo merlinchen,
klar kannst du logo und briefkopf haben. wieso denn nicht?
Leider bezieht sich alles, was ich in dieser Richtung an Infos
finden konnte auf „Gewerbetreibende“ - und ob ich dazu zähle
oder nicht, daraus werde ich leider nicht schlau. Entsprechend
ratlos bin ich jetzt.
hier wirst du schlau gemacht 
http://www.ifb.uni-erlangen.de/fs_freieberufe.htm
gruß
ann
Hallo,
Darf ich als Freiberufler (also OHNE Gewerbeschein) überhaupt
nen Firmennamen inkl. Logo verwenden?
Jep. Es darf sich natürlich nur nicht mit dem eines anderen beissen oder schon verwendet worden sein (gilt für Namen und Logo). Auch wichtig wären so Dinge wie Verwechslungsgefahr (man sollte sich nicht unbedingt mickeysoft nennen…)
Oder muss ich dazu ein
Gewerbe anmelden?
Nein. Als Webdesigner gehört man normalerweise zu den „Freiberuflern“. Allerdings kann das ggf. von IHK zu IHK unterschiedlich sein, bzw. wollten die das mal in die Gewerbliche Schiene (so mit Ausbildung und so) stecken. Zu meiner Zeit vor 2 Jahren war das aber kein Problem 
Aus verschiedenen Gründen wollte ich
momentan nämlich noch auf die Anmeldung als Gewerbe
verzichten. Und muss ich als Freiberufler auf meinen
Internet-Seiten auch meine Steuernummer veröffentlichen? Oder
ist das nicht erforderlich?
Nein. Wo kein Gewerbe, da auch keine Steuernummer. Nur die komplette Anschrift ist erforderlich.
Es darf aber auch nicht „Merlinchen Webdesign“ so da stehen (also Website, Briefpapier, etc.) Es muss immer der Name (ähnlich wie bei der Gbr.) dabeistehen. Also „Merlinchen Webdesign - Dein Name“ oder so. Ist nicht sooo tragisch bei der Website, aber spätestens bei Verträgen und Angeboten muss es so da stehen.
Siehe auch www.domainrecht.de
Leider bezieht sich alles, was ich in dieser Richtung an Infos
finden konnte auf „Gewerbetreibende“ - und ob ich dazu zähle
oder nicht, daraus werde ich leider nicht schlau. Entsprechend
ratlos bin ich jetzt.
Als reine Webdesignerin gehörst Du zu den „Freischaffenden Künstlern“
Infos kann auch u.U. der AGD www.agd.de geben.
Gruß
h.
Aus verschiedenen Gründen wollte ich
momentan nämlich noch auf die Anmeldung als Gewerbe
verzichten. Und muss ich als Freiberufler auf meinen
Internet-Seiten auch meine Steuernummer veröffentlichen? Oder
ist das nicht erforderlich?
Nein. Wo kein Gewerbe, da auch keine Steuernummer. Nur die
komplette Anschrift ist erforderlich.
Es darf aber auch nicht „Merlinchen Webdesign“ so da stehen
(also Website, Briefpapier, etc.) Es muss immer der Name
(ähnlich wie bei der Gbr.) dabeistehen. Also „Merlinchen
Webdesign - Dein Name“ oder so. Ist nicht sooo tragisch bei
der Website, aber spätestens bei Verträgen und Angeboten muss
es so da stehen.
Siehe auch www.domainrecht.de
Das stimmt nicht! Auch Freiberufler bekommen eine Steuernummer (und auf Wunsch eine USt-ID-Nummer, die ohnehin für JEDEN Unternehmer im weiteren Sinn vorhanden ist!). Woher ich das weiß? Nun, ich bin Freiberufler (Unternehmensberater), gelernter §§-Reiter und habe beide Nummern verpaßt bekommen. Das Finanzamt will nämlich nicht nur von Gewerbetreibenden Geld, sondern auch von den Freiberuflern. Wer sich bei denen nicht anmeldet, begeht Steuerhinterziehung und ist fällig für den Knast (Verbrechen - Mindeststrafe ein Jahr). Desweiteren ist auch auf Rechnungen die Angabe der Steuernummer „Pflicht“. Wer sie nicht angibt, hat aber trotzdem den Anspruch auf die Bezahlung der Rechnung durch den Kunden/Auftraggeber. Persönlich bin ich gegen die Angabe der normalen Steuernummer, weil m.E. der Mißbrauch der Info nicht vermieden werden kann. Doch wie sagte mal ein Steuerberater zu mir - wer weiß schon, daß ich mich bei der Angabe der Steuer-Nummer verschrieben habe… Das Finanzamt kennt mich ohnehin.
Hallo,
Das stimmt nicht! Auch Freiberufler bekommen eine Steuernummer
(und auf Wunsch eine USt-ID-Nummer, die ohnehin für JEDEN
Unternehmer im weiteren Sinn vorhanden ist!).
Dann scheint es in Deinem Fall anders zu sein. Ich habe definitiv! keine (extra)Steuernummer verpasst bekommen, es hat weder beim Finanzamt noch bei IHK Infoveranstaltungen oder sonst wo jemand danach gefragt oder dies bemängelt. Kann sein, das sich dahingehend etwas geändert hat 
Das Finanzamt will nämlich nicht nur von Gewerbetreibenden
Geld, sondern auch von den Freiberuflern.
Richtig 
Wer sich bei denen
nicht anmeldet, begeht Steuerhinterziehung und ist fällig für
den Knast (Verbrechen - Mindeststrafe ein Jahr). Desweiteren
ist auch auf Rechnungen die Angabe der Steuernummer „Pflicht“.
Als Freiberufler? Das wäre neu! Hab noch nie (in den letzten drei Jahren oder so) auf ner Rechner von nem Designer oder JouRnalisten ne Steuernummer gesehen. Das ich das beim Finanzamt entsprechend angebe ist klar.
Gruß
h.
Auch wenn es schwer fällt zu glauben, das Finanzamt will unbedingt wissen, wer da selbständig Geld verdient. Auch die Steuernummer ist Pflicht. Sogar auf die USt-Nummer wird offenbar Wert gelegt. So steht es zumindestens in der Newsletter der http://www.annonet.de 03/03 vom 21.3.2003. Die OFD-Koblenz hat mit Schreiben AZ.: IV B 7 - S-7280 - 151/02 geschrieben, daß die Angabe Pflicht ist. Wer sie nicht angibt, könnte - kurz zusammengefaßt - gezwungen werden bzw. dessen Rechnung wird USt-rechtlich nicht anerkannt.
Am Besten du machst Dich mal schlau. Schaue bei http://www.akademie.de/business/links/ rein. Dort gibt es sehr gute Infos für Existenzgründer (ich bin neben meinem Job Dozent zu diesem Thema an einer VHS). Am Besten Du abonnierst die Newsletter Gründerlinx, dann bist immer auf dem Laufenden.
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Hallo Merlinchen,
also um noch mal die Beiträge der Mitstreiter klar zu stellen. Ob die Steuernummer auf die Webseite gehört, weiß ich nicht genau, glaube aber schon. Allerdings gibt es wohl keine Sanktionen.
Dass Du Deine Tätigkeit anmelden musst, ist Dir ja klar geworden, also vergiss die Bemerkungen zur Steuernummer der anderen Experten. Falls sich die Steuernummer ändert, wirst Du das spätestens mit Deiner nächsten Steuererklärung erfahren, wenn Du die Anlage GSE abgibst.
Ich habe mich damals als Freiberuflerin angemeldet. Meine Steuernummer hat sich nicht geändert, nur eine neue Nr. für die USt bekam ich wegen verheiratet.
Anja