Firmenname nutzen wenn nicht in DPMA Liste aufgeführt?

Hallo zusammen,

meine Mutter und ich sind gerade dabei einen Firmennamen für unser Studio zu finden.
Nun haben wir den Namen bei DPMA recherchiert, die Datei hat uns keine Treffer angezeigt!
Heisst das nun, dass wir den Namen ohne Probleme nutzen können, oder sollten wir doch lieber eine professionelle Recherche durchführen lassen?
Der Name ist bereits ähnlich vergeben, und das sehr oft (aber eben immer durch einen kleinen Unterschied)! Durch einen Buchstaben unterscheiden wir uns auch!
Wir möchten einfach nur auf Nummer sicher gehen, dass uns keiner an den Karren fahren kann deswegen…

Was sagt ihr dazu?

Gruß Gott,
Bei den Marken geht es nicht nur um den Unterschied in einer Buchstabe; sondern Form, Schreibweis, Rahmen u.ä. können eine Rolle spielen. Verwechselungsgefahr wäre hier ein Begriff, den man vor Auge halten müßte.
Da ich weder weiss, um welches Wort es sich handelt, wäre es schon ratsam eine professionelle Hilfe aufzusuche.
Nach dem aber das Wort häufig von anderen benutzt wird, und aus Ihrer Sicht es sich um ein allgemeines Wort handelt, wäre es vielleicht sinnvoll zu versuchen, den kleinen Unterschied (Buchstabe) in irgeneinder orginellen Form hervorzuheben, sodass Ihre „Kreation“ eine gewisse Eigenständigkeit erlangt (z.B. Stichwort zusammengesetzte Marke).
Ansonsten rufen Sie beim DPA an und fragen, ob Sie dort die Recherche für Sie übernehmen könnten. Ich denke, dass dies möglich ist; man spart sich dann Anwaltkosten (die sind sehr hoch).

Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.
Schöne Grüße und viel Erfolg

Hallo,

es reicht nicht, nur die deutschen Marken zu untersuchen. Man muss auch die EU- + IR-Marken untersuchen, die ihren Schutzbereich auf Deutschland ausdehnen (oami.eu + wipo.int). Außerdem reicht es i.d.R. nicht, wenn man sich nur geringfügig unterscheidet. Wenn man sich z.B. „Figurella“ nennen möchte, aber schon Marken eingetragen sind, die Figurello, Figurelle, Figurea usw. eingetragen sind, kann es hier zu Verwechslungsproblemen können. D.h. wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, entweder einen Anwalt beauftragen oder z.B. bei NameRobot.de recherchieren. Hier wird ein Wort jeweils mit 1 Klick gleichzeitig in allen 3 Datenbanken untersucht, man muss hier aber auch verschiedene Schreibweisen ausprobieren, da immer nur genau das eingegebene Wort gesucht wird. Von dort aus kann man dann weitere Recherchen und Markengutachten beauftragen.

Viel Erfolg!

Mark

Da wäre ich ganz vorsichtig. Auch bei ähnlich klingenden Marken kann eine Verwechslungsgefahr bestehen und dann wird’s teuer… Ich würde mir da professionele Hilfe holen.
G
JAG

Hallo,

meine Mutter und ich sind gerade dabei einen Firmennamen für
unser Studio zu finden.
Nun haben wir den Namen bei DPMA recherchiert, die Datei hat
uns keine Treffer angezeigt!

Das muss nichts heißen…

Heisst das nun, dass wir den Namen ohne Probleme nutzen
können, oder sollten wir doch lieber eine professionelle
Recherche durchführen lassen?

Würde ich empfehlen.

Der Name ist bereits ähnlich vergeben, und das sehr oft (aber
eben immer durch einen kleinen Unterschied)! Durch einen
Buchstaben unterscheiden wir uns auch!

Da geht es doch schon los. Besteht eine Verwechslungsgefahr? Würde ich doch vermuten. Und schon liegt eine klassische Markenrechtsverletzung vor.

Beispiel: Jemand bietet Autos unter dem Namen Merzedes an. Bei der Recherche wird er nicht fündig. Hier liegt aber eindeutig eine Markenrechtsverletzung zur Marke Mercedes vor.

Wir möchten einfach nur auf Nummer sicher gehen, dass uns
keiner an den Karren fahren kann deswegen…

Das „an den Karren fahren“ kann existentiell sein. Daher sollte man da sehr vorsichtig sein.

Gruß

S.J.

Wenn der Name bereits sehr ähnlich als Marke registriert ist kann eine sog. Verwechslungsgefahr vorliegen, was bedeutet, dass ihr möglicherweise eine Markenverletzung begeht.

Im detail solltet ihr das mit einem Patentanwalt klären.

Gruß
Andreas

Hallo AMH,

nein, mit dieser Recherche kannst du nicht auf Nummer sicher gehen aus folgenden Gründen:

  1. Markenschutz in Deutschland kann auch über sogenannte Gemeinschaftsmarken bestehen. Diese entfalten Schutz in der gesamten EU und werden in einem Register beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) geführt. Wenn du das Stichwort HABM googlest, kommt als zweiter Treffer sogar die Suchmaske für die Marken.

  2. Markenschutz in Deutschland kann auch über sogenannte International Registrierungen bestehen. Diese entfalten Schutz in Ländern nach zwei verschiedenen Abkommen, die benannt werden müssen. Inernational Registrierungen schützen also nicht pauschal weltweit. Diese werden in einem Register bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) . Wenn du das Stichwort WIPO googlest, kommt bestimmt ein Treffer für die Suchmaske für die Marken (irgendwas mit madrid tademarks database).

  3. Auch Firmennamen bieten Markenschutz, auch wenn diese nicht als Marke registriert sind. Da diese nicht in einem Register geführt werden müssen, bleibt also immer ein Restrisiko, dass jemand bereits den gleichen Firmennamen hat und dann rechtlich vorgeht. Da hilft also auch keine professionelle Recherche.

  4. Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, wird man im Zweifelsfall immer erst nach amtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen wissen. Für eine Verwechslungsgefahr scheint der geringe Unterschied von einem Buchstaben zu sprechen. Allerdings müssen dabei immer auch die Waren oder Dienstleistungen berücksichtigt werden. Beispiel: „Nutella“ ist für Brotaufstriche eingetragen. Meldet nun jemand „Nutella“ für Schußwaffen oder Benzin an, wird wohl keine Verwechslungsgefahr bestehen, da kein Mensch auf die Idee kommt, dass die Firma, die hinter Nutella steht, Schußwaffen oder Benzin herstellen wird.

Gegen eine Verwechslungsgefahr spricht, dass es anscheinend schon so viele ähnliche Marken gibt. Das schränkt den Schutzumfang ein, denn wenn diese nicht verwechselt werden, warum soll dann deine verwechselt werden. Näheres kann ich leider so pauschal sagen, da benötige ich konkrete details.

Im Zweifelsfall Marke anmelden. Sollte es dann Probleme geben, kann man sich meistens noch in irgendeiner Form einigen, die für alle Seiten befriedigend ist.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen, ansonsten nochmal melden.

Peter

Hallo,

wie sie bereits selbst ansprechen findet die Recherche beim DPMA nur identische Einträge. Eine Marke kann jedoch auch durch ähnliche Kennzeichen verletzt werden.

Dies gilt auch unabhängig von der Eintragung einer Marke, da auch der Name eines Unternehmens, die Firma (§ 17 HGB) oder der Name einer Person (§ 12 BGB) gegen Namenanmaßung geschützt sind. Auch der Titelschutz von Büchern, Zeitschriften, Fernsehesendungen etc. ist zu berücksichtigen.

Wenn Sie bei einer Googlerecherche bereits ähnliche Bezeichnungen gefunden haben, sollten Sie sich hier qualifiziert und anhand des konkreten Kennzeichens beraten lassen.

Viele Grüße
Bernhard Kelz