Hallo,
Grundsätzlich: Wenn Dein Freund eine sog. Einzelfirma gründet,
also keine GmbH, AG odgl., muss zwingend sein Name im
Firmennamen enthalten sein - da ist die Chance eher gering,
dass schon eine andere Firma genauso heißt.
das ist so nicht richtig.
Seit 1.1.2002 oder wars 2003(?!) muss der eigene Name nicht mehr im Firmennamen enthalten sein!
Möchte die Problematik eines Firmennames an einem Beispiel erläutern.
Dein Freund möchte z.B. eine Firma gründen, die sich auf Webdesign, Webhosting und Programmierung spezialisiert hat.
Als Firmenname wählt er „AOL Internetservices“.
Diesen Firmennamen darf er nicht wählen, da eine Verwechslungsgefahr mit dem Internetprovider AOL besteht.
Eine Einzelunternehmung in Köln hat eine Firma mit dem Namen „Power Host Internetservices“.
Dein Freund will eine Firma in München mit dem selben Namen gründen.
Da gibt es keinerlei Probleme.
Will folgendes an diesem Beispiel verdeutlichen:
I.d.R. ist es kein Problem, wenn ein Firmenname doppelt besteht.
Die Ausnahme ist jedoch, wenn Verwechslungsgefahr mit einem anderen Unternehmen besteht.
Dies ist der Fall, wenn man eine Firma gründen möchte und dabei Namen von großen Unternehmen verwendet.
Es ist aber auch der Fall, wenn am selben Ort zwei Unternehmen mit dem selben Namen sind.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße,
Norbert Hofmann