Firmenname überlegt, Marke bereits geschützt

Hallo zusammen,

der gewählte Name einer Firma ist bereits von einem anderem Unternehmen geschützt. Kann der Name trotzdem genutzt werden, wenn die Klassen des Unternehmens ganz anders sind?

Beispiel:

Wenn das Unternehmen beispielsweise Unterstellplätze für Autos herstellt und sich folgende Klassen gesichert hat:
Klasse(n) Nizza 06: Bauten aus Metall; Bauten (transportable -) aus Metall. Klasse(n) Nizza 19: Bauten, nicht aus Metall; Bauten (transportable -), nicht aus Metall. Klasse(n) Nizza 35: Plakatanschlagwerbung; Werbung durch Werbeschriften; Werbung mittels elektronischer Anzeigetafeln; Werbung und Reklame.

Wäre es dann möglich unter demselben Namen einen Autohandel zu betreiben? Es ginge ja in beiden Fällen um Autos, aber der Kernbestandteil des Unternehmes ist ja unterschiedlich. Oder?

Danke!!

Servus,

der gewählte Name einer Firma ist bereits von einem anderem
Unternehmen geschützt. Kann der Name trotzdem genutzt werden,
wenn die Klassen des Unternehmens ganz anders sind?

Jain.

Grundsätzlich ist die Wahl der Klassen schon wichtig zur Abgrenzung der Bereiche in denen die Marke genutzt wird (und hat dementsprechend auch Einfluss auf die Erteilung der Marke).

Z.B. Die Wortmarke „Fußball“ wird für die Klasse „Sport“ kaum eingetragen werden (= da beschreibend), kann aber z.B. möglicherweise für „Energiedrinks“ durchaus als eintragungsfähig angesehen werden.

Umgekehrt bedeutet das natürlich auch, dass der Markeninhaber für einen Bereich, in dem eine Marke nicht eingetragen ist, keinen Schutz geltend machen kann.

So können z.B. verschiedene Markenanmelder die gleiche Wortmarke für verschiedene Klassen anmelden und beide einen Schutz bekommen.

Das „Jain“ kommt aber durch Entscheidungen zustande, bei denen für besonders bekannte Marken eine gewisse „Strahlkraft“ angenommen wird, d.h. bei einer bekannten Marke wird selbst bei deutlichen Unterschieden der Ware von den Empfängerkreisen eine Verbindung vermutet.
http://de.soc.recht.marken-urheber.narkive.com/3ZIdX…

Wenn z.B. ein Anbieter jetzt „Coca Cola“ für die von ihm vertriebenen Spielzeugpuppen verwenden will, wird er Probleme bekommen, selbst wenn „Coca cola“ eigentlich nur als Marke für die Klasse „Softgetränke“ geschützt worden wäre.

Klasse(n) Nizza 35: Plakatanschlagwerbung; Werbung durch
Werbeschriften; Werbung mittels elektronischer Anzeigetafeln;
Werbung und Reklame.

Nach dieser langen Vorrede und vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine sehr bekannte Marke, ist möglicherweise Nizza-Klasse 35 ein Problem. Allerdings schützt die 35 nur Dienstleistungen in dem beschriebenen Bereichen, nicht die Werbemaßnahmen selber.

Das bedeutet: ein Anbieter, der z.B. Werbetafeln aufbaut und für diese Dienstleistung den Markennamen nutzt, fällt unter den Markenschutz, ein Anbieter, der auf einer Werbetafel mit dem Markennamen für ein völlig anderes Produkt wirbt, fällt nicht darunter.

Gruß,
Sax

Hallo Tupfelinchen,

ich würde mich mit dem Unternehmen selbst einfach mal in Verbindung setzen, Dein Anliegen vortragen, ob sie Deiner Nutzung des Namens zustimmen, eventuell gegen ein kleines Entgelt. Diese Zustimmung würde cih auch schriftlich fixieren und von beiden Seiten unterschreiben lassen.

Fragen kostet nichts, mehr als nein sgaen ist nicht.

Viel Glück