Firmenname verwenden bei Einzelunternehmen?

Hallo,

ich habe diese Woche ein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet.
Dabei ist man ja überall mit Vor und Zuname geführt (Fantasie Namen nicht erlaubt).

Ist es rechtlich bedenklich wenn ich einen „Firmennamen“ in Verbindung mit meinem Namen zb in Briefköpfen verwende, ohne dass dieser Firmenname beim Handelsregister eingetragen ist?
Zb.
CoolDesign (als Logo)
Lieschen Müller

ist das erlaubt?

Mir geht es nicht darum meinen eigenen Namen zu „verschleiern“, lediglich einen etwas prägnanteren Namen als Logo zu verwenden.
Laut IHK muss in dem Fall ein Notar den Namen eintragen lassen und man wäre dann auch als Einzelunternehmen zu „doppelter Buchführung“ verpflichtet, was nur ein Steuerberater leisten könnte (oder wenn man echt Ahnung von der Materie hat). Ich habe mich an einen Steuerberater gewandt, welcher sagte, dass das mit der doppelten Buchführung allein vom umsatz abhängt und nicht ob ich im Handelsreister eingetragen bin oder nicht.

Kann mir jemand etwas dazu sagen? :smile:

Danke
André

Hi,

Dabei ist man ja überall mit Vor und Zuname geführt (Fantasie
Namen nicht erlaubt).

Das sehe ich anders:
http://www.ulm.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair…

Ulrich

dort steht unter anderem:

„Möglich ist auch die Wahl einer reinen Phantasiefirma, d.h. eine Firma, die nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist…“

Bei einem Einzelunternehmen ist das aber nicht erlaubt, oder?
Nur bei Kaufleuten, also allen, die im Handelsregister eingetragen sind, oder?

Meine Fragen sind:

  • bin ich ein Kaufmann, sobald ich mein Einzelunternehmen ins Handelsregister habe eintragen lassen? Das heisst muss ich dann auch Inventur etc. machen? Oder hängt das ausschließlich vom Umsatz ab?

  • darf ich im Briefkopf zb
    MaXime Trading (Firmenname)
    Hans Wurst
    verwenden, auch wenn ich den Firmennamne nicht habe eintragen lassen im Handelsregister?

-)

Danke
André

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Zb.
CoolDesign (als Logo)
Lieschen Müller

Kein Problem. Muss auch nicht als Logo sein. Du kannst halt nur nicht allein und CoolDesign auftreten, sondern entweder nur in Kombination oder als Lieschen Müller. Letzteres z.B. nur beim (Finanz)Amt, Bank(verbindung) oder eben IHK. Eintragen lassen musst du dich nur, wenn du auch alleinig und CoolDesign agieren willst.

Gruß
Falke

Alles klar, Falke, DANKE !

Die Auskunft des Steuerberaters war richtig. Die Pflicht zur doppelten Buchführung besagt, dass man einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen muss. Dafür ist eine professionelle Buchführung erforderlich, die sicher nur ein Fachmann erbringen kann. Die Pflicht zur doppelten Buchführung ist abhängig von bestimmten Umsatz- oder Gewinngrößen im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Es gibt auch eingetragene Firmen, die nur eine vereinfachte Gewinnermittlung beim Finanzamt abgeben.