Liebe/-r Experte/-in,Ich möchte ein kleines Bestattungsinstitut gründen, dieses möchte ich Umsatzsteuer befreien lassen und ich möchte es aber nicht mit meinen Namen versehen z.B.: Bestattungen Müller sondern z.B. Bestattungen Abendfrieden. Wenn man im Internet nachsieht gibt es schon 3 verschiedene Fa. die sich so nennen. Nun habe ich ein paar Fragen : Darf ich die Fa. so nennen, welche Unternehmensform muss ich wählen hierfür und ich möchte keine GmbH. Als Beispiel es gibt Restaurants oder Apotheken die sich Schwarzes Scharf oder Adler-Apotheke nennen und die sind auch keine GmbH´s
Vielen Dank für die Hilfe im voraus.
Marco
Sehr geehrter Marco,
mein Gebiet ist Spanien, genau genommen die Kanarischen Inseln, deswegen kann ich über deutsche Gesetze und GmbHs leider keine Antwort geben. In Spanien kann man sich nicht von der Steuer befreien lassen, ausser es ist eine gemeinnützige Stiftung und auch die unterliegen Einschränkungen.
Mit freundlichem Gruss,
E. G. Janzen
Hallo,
du darfst die Firma nennen wie du willst.
Wichtig ist aber, dass aus deinen Geschäftspapieren und aus deinen Rechnungen klar hervorgeht, wer sich hinter dem Abendfrieden verbirgt.
Gruß
Lawrence
Hallo Marco,
entschuldige, dass ich so spät antworte.
1.) Umsatzsteuerbefreiung:
Kommt auf die Größe Deines Bestattungsunternehmens bzw. den Jahresumsatz an.
S. hierzu § 19 Abs. 1 S. 1 UStG http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Wenn Du dauerhaft unter 17.500 € Jahresumsatz bleibst (also ca. nicht mehr als 5 - 7 Beerdigungen pro Jahr), dann kannst du zur „Kleinunternehmerregelung“ optieren. Anderenfalls schenkst Du Geld her!
Dein Firmenname (s. hierzu § 17 HGB) http://www.juraforum.de/gesetze/hgb/17
muss beim Registergericht (wo das ist, frägst du am besten beim zuständigen Amtsgericht) im Handelsregister eingetragen werden.
Was man anhand des Firmennamens erkennen muss, ist in § 18 HGB geregelt
http://www.juraforum.de/gesetze/hgb/18
Alles Weitere, was Du diesbezüglich wissen musst, hier:
http://www.morche-fuerth.de/hgb_neu/hgb_neu.htm
PS: Ich finde den Firmennamen „Bestattungen Müller“ vertrauenerweckender als „Bestattungen Abendfrieden“.
Diejenigen Leute, die sich an ein Bestattungsinstitut wenden (müssen), stehen total unter Stress: Ein naher Angehöriger ist verstorben, viele Behördengänge sind auf einmal wichtig, viele Dinge innerhalb weniger Tage zu regeln (Beerdigung organisieren, Arbeits-/Mietvertrag kündigen, Erbschaft regeln, Streitigkeiten mit dem Finanzamt klären usw.).
Wenn ich entsprechende Dienstleistungen vergeben müsste, weil meine Eltern oder andere nahe Angehörige verstorben sind, würde ich mich an jemanden wenden, den ich als vertrauenerweckenden und seriösen Ansprechpartner erkenne, und nicht an ein so seelenloses Institut „Abendfrieden“.
Ist aber meine pers. Meinung.
Hallo Marco,
für die namensvergabe eines Einzelunternehmens kann man auch einen „Kunstnamen“ verwenden. Formell wäre es jedoch notwendig das Unternehmen mit dem Hinweis des Inhabers zu versehen. z.B. Firma TAXI MÜLLER - Inhaber Werner Dollenmaier. Auf dem Firmenschild steht nur TAXI Müller. Auf dem Geschäftspapier hingegen auch der Verweis auf den Inhaber.
Wenn Sie Ihr Unternehmen Abendfrieden nennen können Sie es als Einzelunternehmen führen. Somit ist keine GmbH erforderlich. Sie müüsen auf den offiziellen Geschäftspapieren jedoch den Hinweis Inhaber Marco Müller.
Viele Grüße