Liebe/-r Experte/-in,
Ich möchte ein kleines Bestattungsinstitut gründen, dieses möchte ich Umsatzsteuer befreien lassen und ich möchte es aber nicht mit meinen Namen versehen z.B.: Bestattungen Müller sondern z.B. Bestattungen Abendfrieden. Wenn man im Internet nachsieht gibt es schon 3 verschiedene Fa. die sich so nennen. Nun habe ich ein paar Fragen : Darf ich die Fa. so nennen, welche Unternehmensform muss ich wählen hierfür und ich möchte keine GmbH. Als Beispiel es gibt Restaurants oder Apotheken die sich Schwarzes Scharf oder Adler-Apotheke nennen und die sind auch keine GmbH´s
Vielen Dank für die Hilfe im voraus.
Mike
Da bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner, manche Regelungen ändern sich sehr schnell. Ich würde vorschlagen, einen Steuerberater zu befragen, den man auch bei einer GbR mit Sicherheit braucht. - Viel Glück!
Hallo Mike!
Warum willst Du Dich von der USST befreien lassen?
Wenn der Laden läuft,kommst Du sowieso über die entsprechenden Umstzgrenzen.
Für diese USST-Regelung kommt nur eine Einzelfirma in Frage. Du darfst einen Zusatznamen führen,der zu Deinem Gewerbe passt.Allerdings muss Dein Vorname und Familienname mit aufgeführt werden. Und die Namensrechte Anderer dürfen nicht verletzt werden!
„Abendfrieden“ Inh. Mike ??? wäre korekt.
„Ruhe sanft“
Wenn eine andere Firma in der Nähe schon genau so heißt,wäre das verboten.
Um sich die Namensrechte wirklich zu sichern oder nur mit einem Fantasienamen aufzutreten,müsstest Du ein engetragener Kaufmann werden oder eine GmbH bzw. UG,diese Formen können sich aber nicht von der USST befreien lassen.
Herzliche Grüße
Armin Prior
P.S.
Wo ist denn Dein Standort?
Und weitere Fragen evtl. besser per Mail [email protected]
Leider nicht mein Metier.
Hallo Mike,
ob GmbH, KG, OHG, … Einzelfirma; da bist Du bei einem Steuerberater immer an der richtigen Adresse.
Firmenname … da wende Dich einfach mal an die örtliche IHK oder HWK. Soviel steht fest: Ein Firmenname darf nicht zur Verwechslung führen. Die Kammern haben aber Datenbanken und können hier gut vor Ort beraten.
Du würdest Dir schon alleine marketingtechnisch keinen Gefallen tun sich so zu nennen, wie eine andere Fa. schon heißt -unabhängig davon, ob diese direkt auf Unterlassung klagt oder nicht-. DICH kannst Du nur bekannt machen, wenn Du einen individuellen Fa.-Namen wählst; GmbH hin oder her.
Viele Grüsse aus Bitburg
Dieter Olk
Hallo und guten Abend,
die erste Adresse ist immer die zuständige IHK. Dort kann auch kostenlos die entsprechende Information gezogen werden.
Gruss
Hallo Mike ,im Prinzip kannst Du jeden Namen nehmen.
Es sei denn dass Gewerbeamt lehnt diesen ab.(es gibt da Gründe)
Du hast auch die freie Wahl „GmbH oder Gewerbe“ solltest Dich aber mit Deinem Steuerberater unterhalten,wass die beste Version in Deinem Fall ist.
Von hier aus wäre das zu umpfangreich ohne alle Deteis zu kenne und einen Steuerberater benötigst Du auf alle Fälle,ob kleine oder große Buchführung.(auf keinen Fall allein machen.)Der Name sollte aus Wettbewerbsgründen sich im Umkreis von 50-100 km nicht wiederholen.
Er muß für alle Glaubenrichtungen passen,also neutral sein…
gruß und viel Erfolg
Jörg
Lieber Mike,
ich sag das mal so. Im Internet gibt es jede Menge sehr fundierter Texte und Informationen zu diesem Themenkreis. Mit Deiner Anfrage, machst Du es Dir ein wenig zu leicht.
Schlage vor, daß Du Dich erst einmal selbst klug machst, das Er- und Gelernte kreativ in einige Namensvorschläge umsetzt und diese möglicherweise wieder zur Diskussion stellst.
Eines ist dabei wichtig. Bei einer Einzelgesellschaft kommst Du nicht daran vorbei, Deinen Nachnamen mitzunennen. Es gibt dabei aber auch noch einige „machbare Varianten“, die jedoch juristisch grenzwertig sind.
Außerdem ist doch alles letztendlich auch eine Frage der Gestaltung. Es gibt keine wirklichen Richtlinien, wie groß ein Phantasiename im Verhältnis zur Nennung des Namens des Einzelunternehmers sein darf oder muß.
Abschließend bleibt die Frage, warum Du keine GmbH oder auch eine Ltd. (englische Form der GmbH) wählen willst. Neben dem Haftungsauschluß kann diese Gesellschaftsform auch andere steuerlichen Vorteile bieten. Sprich mit Deinem Steuerberater.
Viel Glück und Erfolg. Geboren und gestorben wird immer.
Hans-Rainer
Als Antwort stelle ich ihnen drei Gegenfragen
a) was haben Sie von dem Namen den Sie gewählt haben ? - Imagegewinn, einfach nur so, Anlehung an die Konkurrenz um von deren Bekanntheitsgrad zu zehren ?
b) Wie treten Sie in den Markt ein - als Ist- und Einzelkaufmann ? als juristische Person ?
c) Was genau wollen Sie mit der entsprechenden Rechtsform erreichen? Laufende Kosten gering halten, Startkosten gering halten ? Persönliche Haftung begrenzen ?
Sobald Sie darauf Antworten haben schreiben Sie mir bitte.
Gruss Klaus Schaumberger