Hallo liebe Experten,
es geht um einen Internetshop, der einen eigenen Namen hat. Wenn man den Firmennamen in eine Suchmaschine eingibt, findet man den Internetshop unter diesen bestimmten Namen, aber auch noch 2 andere Wettbewerber. Obwohl die nichts mit dem bestimmten Internetshop zu tun haben, haben die sich den Namen als Werbung angeeignet, der Kunde, der zu dem bestimmten Shop gelangen will, der merkt das vorerst nicht, denn dass das fremde Firmen sind, merkt man erst, wenn man den link des Internetshops angeklickt hat, dann erscheint deren tatsächlicher Name in der Adressleiste.
Ich hoffe, dass ich das alles verständlich geschrieben habe, das ist gar nicht so einfach.
Der Name des Internetshops ist nicht geschützt, was kann man tun, damit nicht andere Firmen diesen Firmennamen des Internetshops für sich nutzen?
Vielen Dank
Mit lieben Grüßen - Heike
Der Name des Internetshops ist nicht geschützt, was kann man
tun, damit nicht andere Firmen diesen Firmennamen des
Internetshops für sich nutzen?
Die technischen Details klären (welche Suchmaschine, prüfen, ob die Treffer in den Suchergebnissen erscheinen oder in den Werbelinks, ggf. Quellcode der Wettbewerberseiten auf entspr. Meta-Tags prüfen) und ab damit zum Anwalt.
HTH
Schorsch
Hi Ralf,
vielen Dank für die schnelle Antwort, aber es ist ja so, dass es jetzt nicht ausschliesslich um den ungeschützten Namen geht, sondern, dass wenn man in der Suchmaschine den Namen des Shops eingibt, der Name dann zu finden ist, aber wenn man den anklickt, erscheint ein ganz anderer Wettbewerber. Also muss sich doch jemand was dabei gedacht haben. Es sieht ja so aus als ob die andere Firma damit auf Kundenfang ist, denn die Kunden denken, dass es dieser Internetshop ist, den sie ja angeklickt haben, aber das ist er aber nicht.
Liebe Grüße- Heike
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Hi Heike,
wenn man in der Suchmaschine den Namen des
Shops eingibt, der Name dann zu finden ist, aber wenn man den
anklickt, erscheint ein ganz anderer Wettbewerber.
da wird der Name des Shops auf der Seite des Wettbewerbers wohl als Meta-Attribut verwendet. Und solange der Name nicht geschützt ist, kann das auch niemand beanstanden. Also doch zum Patentamt und dann erst recht zum Anwalt. Obwohl ich befürchte, dass die Techniken, sich in Suchmaschinen nach oben zu lügen, nicht strafbar sind.
Gruß Ralf
Hi Ralf,
vielen Dank.
Dann wohl doch den Namen schützen lassen.
Liebe Grüße - Heike
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
da wird der Name des Shops auf der Seite des Wettbewerbers
wohl als Meta-Attribut verwendet. Und solange der Name nicht
geschützt ist, kann das auch niemand beanstanden.
Das glaube ich aber nicht. Um Schutzrechte an einem Namen zu erlangen, ist es m. W. nicht erforderlich, diesen eintragen zu lassen. Zwar kann ein Eintrag die eigene Rechtsposition verstärken, erforderlich, um eigene Rechte wahrzunehmen, ist er aber nicht.
Aber IANAL
Schorsch