Firmenname

Guten Tag zusammen, ich habe eine Frage: ich würde gerne mein Unternehmen Skyy GmbH nennen. Leider habe ich nun eine Marke Skyy Vodka gefunden. Heisst dies, dass ich diesen Namen nicht als Firmennamen benutzen darf, oder gibt es da Ausnahmen? Ich habe ein Unternehmen mit dem Namen Skyy UG gefunden. Somit wäre die Frage, warum es dies gibt - oder es gab dies schon vor dem Jahre 1988…

Wäre dankbar für eine kurze Antwort.

Danke.

Hi,

so ich weiß, darfst Du den Namen schon verwenden, so Dein Geschäft in einem anderen Tätigkeitsbereich ist. Und das ist bei Dir ja gegeben.

Schau mal ins Markenregister.http://dpma.de

Ciao,
Romana

Ist es das? Wo genau hast du das gelesen?

Gruß
Christa

@Christa.: ups, Du hast Recht. Tut mir leid, habe oberflächlich gelesen und ging durch Vodka von einem anderen Firmenangebot aus.

Die Frage ist, was magst Du mit Deiner Firma offerieren und was offerieren bereits andere unter diesem Namen?

Wobei, teils ist es ja nicht nur der exakte Name. Erinnere mich, dass z.B. Facebook wegen Facebox geklagt hat, was ich lächerlich finde: http://www.zdnet.de/41561752/facebook-klagt-gegen-norderney-wegen-facebox/

Ciao,
Romana

Danke für die Antworten bis jetzt. Ich bin in einem komplett anderen Bereich tätig. Die Buchstaben SKYY sind eigentlich nur die Abkürzungen der Namen der aktiven im Unternehmen.

Dann könnte man es ja auch YSKY nennen :smile: und hätte ggf. weniger Probleme.

Klar, könnte man. Wie soll man das dann aussprechen?

üskü oder iski, oder why-sky :smiley:

Wenn bereits ein eingetragenes Warenzeichen existiert, darfst Du den Namen nicht verwenden. Auch nicht wenn er sehr ähnlich ist.
Es gibt Datenbanken für Eingetragene Warenzeichen (Trademark), aber ich müsste selbst suchen.
Udo Becker

Oder KYSY. :grin:

Da gibt es doch sicherlich einen Prüfmechanismus a la „Probier es einfach aus“. Sollte es nicht unmöglich sein den Namen zu registrieren, wenn er schon geschützt ist?

#Oekel_Ob77aa
Nee, gibt es nicht. Da muss man schon selbst recherchieren (oder recherchieren lassen).

#Wolfi1975
Kurze Antwort: Kommt drauf an.
Sprich: Solange Du nicht verrätst, welche Leistungen Du anbietest, kann man da gar nichts sagen. Zum einen, weil es viel mehr „Skyy“ gibt als die beiden genannten. Zum anderen, weil „Skyy“ sehr nahe an „Sky“ dran ist und im Falle eines Falles auf jeden als Verlierer eines Prozesses hervorgehen würde. Und schließlich, weil nicht nur bei DPMA angemeldete Marken einen gewissen Schutz genießen.
lg