Hallo!
Demnächste werde ich als Einzelunternehmer ein Gewerbe anmelden (Internet-Versandhandel). Muss ich dazu auch einen Firmennamen haben, oder gilt dazu auch mein persönlicher Name?
Hallo Oliver,
grundsätzlich ist Dein bürgerlicher Name auch Dein Firmennamen. Nach neuem Firmenrecht kannst Du Dir aber auch einen Fantasienamen aussuchen oder kreieren. Allerdings musst Du dann auf allen Geschäftspapieren ausser dem Firmennamen und der Adresse auch Deinen bürgerlichen Namen ersichtlich machen.
Gruss Bernhard
P.S. Viel Erfolg im neuen Jahr mit Deiner Idee.
eingetragener Kaufmann
es gibt auch die Möglichkeit, sich als Kaufmann in das Handelsregister eintragen zu lassen, geht auch als Einzelunternehmung (heisst dann „e.K.“)
Grüsse
Sven
Hallo Sven,
ja das geht auch. Hast recht. Aber ich wollte hier nicht die ganzen Rechtsformmöglichkeiten aufzählen. Das wäre zuviel geworden, z. B. GmbH & Co.KG…
Übrigens eine eingetragene Kauffrau heist dann e. Kf.
Gruss Bernhard
Hallo und danke schon mal für Eure Antworten!!!
Wenn mir ich jetzt also als Einzelunternehmer mit einem Kleingewerbe einen Firmenname zusätzlich zu meinem bürgerlichen Namen habe, kann ich mir diesen einfach so ausdenken und muss er nicht auch noch irgendwelchen Behörden/Ämtern mitgeteilt werden (kein Eintrag ins Handelsregister)? Und bei Schriftverkehr muss ich dann beide Namen jeweils angeben?
Hallo Oliver,
Wenn mir ich jetzt also als Einzelunternehmer mit einem
Kleingewerbe einen Firmenname zusätzlich zu meinem
bürgerlichen Namen habe, kann ich mir diesen einfach so
ausdenken und muss er nicht auch noch irgendwelchen
Behörden/Ämtern mitgeteilt werden (kein Eintrag ins
Handelsregister)?
ja, wobei dieser ausgedachte Name nicht bereits von einer anderen Firma im Ort benutzt werden darf und auch nicht ein geschützter Name sein darf.
Und bei Schriftverkehr muss ich dann beide
Namen jeweils angeben?
Jo, so ist es.
Grüsse
Sven
fragezeichen vor den augen …
hi,
also, gem. § 17 HGB ist „Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“ und in abs. 2 „Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.“.
„firma“ schliesst also die eintragung ins HR ein und damit auch irgendeine kaufmannseigenschaft.
bedeutet: willst du eine firma, bist du kaufmann mit HR eintrag.
willst du einen geschäftsnamen, heisst der nicht firma. bsp. viele kneiper nennen ihr lokal „zur grünen ratte“, nach langer langer zeit ist die lokalität nur unter dem namen bekannt, wie der inhaber mit real-namen heisst ist unbekannt. TROTZDEM ist es KEINE firma, sondern nur ein geschäftsname. auf verträgen etc. zeichnet der inhaber weiterhin mit seinem bürgelichen zivil namen. wogegen jd. mit firma mit der firma unterzeichnet.
das sind unterschiede die hier leider nicht deutlich gemacht wurden. vielfach wird der begriff „firma“ mit dem begriff „unternehmung“ oder sogar „geschäftsnamen“ gemixt. das ist grober unfug und leider wenig bekannt.
so kann z.b. eine GbR von 2 leuten nie „Fa. Fatzke & Rüssel GbR“ heissen, weil Fa. handelsrechtlich ist und die gbr ein BGB personenzusammenschluss.
das nur mal richtig stellend,
der showbee
Hallo und Danke!
Genau so hab ich mir das auch vorgestellt, also dass z.B. eine „richtiger“ Firmenname nur durch Eintragung z.B. im Handelsregister zustandekommt. Also gebe ich meiner Unternehmung nur einen Namen, mit dem ich aber nicht rechtlich auftreten kann, sondern nur mit meinem bürgerlichen Namen.
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