suche ne idee für nen mdt. der noch keinen namen für seine fa. hat. es werden messerblöcke aus edlen hölzern gebaut, die auf granitsockeln gefasst sind
der name sollte das produkt implizieren…
z.b. „blockhaus“ (ich weiss, is doof, aber mir fällt grad nix ein)
Wie wärs mit einfach Messerblock. oder kleingeschrieben messerblock in einer bestimmten Schriftart und einem passenden Logo kann das ganz gut aussehen!?
Klingt sehr „massiv“ und Schwer, ohne Messer? Dann evtl. daraus etwas Blockmasse massivblock
oder mit Messer, dann kann man auch mit scharf spielen edelscharf (wie der GewürzPaprika)
Gruß Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
bitte daran denken, dass für einen Firmennamen, der vom Namen der Gesellschafter abweicht, idR. eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Firma). Zudem darf der Name keine Rechte Dritter verletzen.
Oder geht es darum, einen Namen für das Produkt zu finden. Dann gilt nur Punkt 2, dann aber umso mehr.
Gruß
S.J.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
bitte daran denken, dass für einen Firmennamen, der vom Namen
der Gesellschafter abweicht, idR. eine Eintragung in das
Handelsregister erforderlich ist
Bitte etwas konkreter werden. Fakt ist, dass Hans Meier nicht als „Computer Perfekt“ firmieren darf, sofern nicht als e.K. im Handelsregister so eingetragen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, Aber solange Hans Meier nicht Computer verkauft sondern zB. nur PC-Service anbietet kann er als Einzelunternehmer durchaus einen Phantasienamen zusammen mit seinem eigenen Namen verwenden.
Also „Computer-Perfect Hans Meier“ wobei im Logo vermutlich Computer Perfect sehr groß dargestellt ist und Hans Meier nur klein daneben oder darunter. „Firma“ im eigentlichen Sinne ist und bleibt der eigene Name, der Phanatiename dient nur dazustellen, dass man bei Hans Meier kein Gemüse bekommt.
Gruß Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bitte etwas konkreter werden. Fakt ist, dass Hans Meier nicht
als „Computer Perfekt“ firmieren darf, sofern nicht als e.K.
im Handelsregister so eingetragen.
Er kann sehr wohl jeglichen Phantasienamen tragen, den er sich aus seinem Gedächtnis saugt (solange er damit nicht Rechte Dritter verletzt). Relevant ist nur, dass er seinen bürgerlichen Namen ebenfalls auf dem Briefpapier/Visitenkarte auftaucht. Dies kann aber ruhig in Punkt 6 erfolgen, während er dominant mit „Computer Perfekt“ in Punkt 40 wirbt! Eine Eintragung ins Handelsregister ist absolut nicht notwendig und sogar überflüssig!