Firmennamen

Hallo Zusammen,

eine Freundin von mir möchte eine Firma gründen und sie ist deshalb auf der Suche nach den richtigen Namen. Sie interessiert sich für Adjektive als Namen, wie z. B. Edel, Wertvoll, …
Darf sie die Adjektive als Namen verwenden?

Des Weiteren möchte ich fragen, ob man überhaupt einen vorhandenen Namen verwenden darf? Darf sie irgendwelche Namen wählen, wenn die Namen bereits als ein Unternehmensnamen existieren?

Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr und verbleibe

Mit besten Grüßen
Alirezaniki

Hallo alirezaniki,

mir ist in dem Zusammenhang diese Seite aufgefallen:
http://www.markenchk.de/

Vielleicht kann sie dir weiterhlfen.

Gruß

dafy

Hallo Alirezaniki,
vorab möchte ich sagen: Ich bin kein Anwalt o. ä. , du solltest dich auf meine Antwort also nicht 100% verlassen.
Ich versuche dir dennoch ein paar Tipps und Anreize zu geben, damit du immerhin ein bisschen weiter kommst.

Selbstverständlich darf man Adjektive für seinen Firmennamen wählen. Es gibt in DE da Deutsche Patent- und Markenamt, kurz dpma. Auf deren Internetseite kann euch sicherlich schon um einiges weitergeholfen werden.

Was schon existierende Namen angeht, solltet ihr euch vorab beim selbigen Amt informieren (auch auf der Website möglich) ob dieser Name schon geschützt ist, wenn nicht, dann solltet ihr diesen verwenden dürfen. Sollte der Name allerdings geschützt sein, dann müsst ihr darauf achten für welche Bereiche. Du kannst deinen Firmennamen für bestimmte Bereiche schützen lassen. So kannst du deinen Firmennamen z.B. für die Bereiche Schmuck und Kleidung schützen lassen. Dann darf niemand anderes in diesen Bereichen mehr euren Namen verwenden. Jemand der aber Werkzeug verkauft darf dies wahrscheinlich aber schon, denn für diesen Bereich ist derName ja nicht geschützt. Ich hoffe du hast das Prinzip verstanden und ich konnte euch etwas weiterhelfen.

Schau am besten auf der Seite des DPMA vorbei, da erfahrt ihr sicher mehr!

Gruß,

fontsy

Eine - Achtung, 4 Jahre alte! - Informationsschrift dazu habe ich hier gefunden:

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendungsinfos/32_die_firma.pdf&ved=0ahUKEwivtOD19v7RAhUHCpoKHctABIUQFggxMAI&usg=AFQjCNHjIAAEu45wzpfBxUZM8XIpVJ7IGw&sig2=1dNN23PBr4uHboksIVzxWA

Was davon noch richtig ist, werden dir andere hier sagen können.

Ach so: Adjektive sind zulässig. Es gibt z.B. eine „Schlicht & Edel GmbH“.

Moin,

auch ich bin kein Jurist. Die Empfehlung einen angedachten Namen checken zu lassen wurde ja schon gegeben.

Grundsätzlich sollte man sich hütten Namen zu wählen, die im entsprechenden Geschäftsbereich zu Verwechslungen führen können. Eine evtl. gerichtlich erzwungende Umbenennung kann sehr viel Ärger und Kosten verursachen. Kunden könnten einen auch aus dem Auge verlieren.

Aber wie immer, es gibt Ausnahmen, man schaue sich Netto - rot ohne Hund - und Netto - schwarz mit Hund - an. Praktisch ist es ein nahezu identisches Angebot.

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Vielen Dank!

Ich danke Dir vielmals!

Vielen Dank für die Antwort

Vielen herzlichen Dank!