„Das sollen gesetzliche Grenzen sein - zur Abgrenzung eines Firmenschildes an der Hauswand ??? - Hallo - das sind doch wohl ganz andere Grenzen.
Wo stehen diese Grenzen - und was regeln diese???“
Bei Überschreitung dieser Grenzen wird man zwangsläufig zum Vollkaufmann -> Eintragung erforderlich -> Firmenschild erforderlich
siehe auch §15a Gewerbeordnung (2)
§15a Gewerbeordnung:frowning:1) Gewerbetreibende, die eine offene Verkaufsstelle haben, eine Gaststätte betreiben oder eine sonstige offene Betriebsstätte haben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingang der offenen Verkaufsstelle, der Gaststätte oder der sonstigen offenen Betriebsstätte in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.
Nun eine abgeschlossene Privatwohnung ohne Publikumsverkehr ist meiner Auffassung nach keine „offene Betriebsstätte“ und erfordert somit kein Firmenschild.
„:Siehe meine Frage dazu!!!“
Eine Antwort hätte mir eher weitergeholfen.
"die willst ja ausweislich deines Nick´s sparen. - Dann besorg
dir doch mal die Gewerbeordnung - aus dem Internet - oder
frage bei dem für dich zuständigen Ordnungsamt nach.
Ich verstehe - Gewerbeanmeldung - auch wenn sie nur
nebenberuflich ist - das spielt keine Rolle, Gewerbe ist
Gewerbe - so - der gewerbliche Handel mit dem auf das
Gewerbeangemeldetem Gewerbezweck - ist Fahrplan.
Dein „globalisierter“ Bedriff Elektogeräte (ist sprachgeläufig
in der Umgangssprache, nach meiner Meinung recht eindeutig
definiert) und meint sicher nicht - Computerhandel - und
Computerhandel ist sicher nicht Telefonhandel! Der
"möchtegern-"Gewerbetreibender (muss kein Kaufmann sein - oder
zur Buchführung nach gesetzlichen Vorschriften verpflichtet -
meinst du soetwas - oben mit den Grenzen), sollte sich über
den Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit bitte vor Anmeldung
reiflich Gedanken machen, was er gewerblich treiben will - und
dementsprechend die Tätigkeiten seines Gewerbes auch anmelden.
Z.B.
Einkauf, Verkauf, Import u. Export, Versand, von elektrischen-
und elektronischen- wie auch Komunikations- Unterhaltungs-
Aufzeichnungs- Wiedergabe-Geräten aller Art. (Und auch haste
noch nicht gesehener Geräte) Verstehste? -
Elektrogeräte Gestern - Computer Morgen - Telefone Übermorgen
- das Gewerbe ist eigentlich kein: „Rein - in die Kartoffeln -
und kein Raus aus die Kartoffeln“."
Schon mal ein Rundfunk- und Fernsehgeschäft betreten? Was wird dort verkauft? TV, Videogeräte, Stereoanlagen, Lautsprecherboxen, Computer, Handys, Staubsauger, Waschmaschinen, Fön, Rasierapparate, Elektroherde, Lüfter, Klimaanlagen und und und. Alles Elektrogeräte.
Oder was sind Ihrer Meinung nach sonst „Elektrogeräte“?
Es ging mir in der Fragestellung ausschließlich um die rechtliche Definierung und Verwendung des Zusatzes. Dies ist nach wie vor ungeklärt. Im Gewerbeschein muß übrigens angegeben sein, was man überwiegend vertreiben will.
„:Aber du willst ja Sparen. - Sicher auch an einer
Gebührenpflichtigen Auskunft vom Fachmann.“
Danke für die Belehrung und die Anspielung auf meinen Namen. Da man sich direkt an den teuren „Fachmann“ wenden soll und hier keine Fragen stellen darf, ist dieses Forum Ihrer Meinung nach offensichtlich überflüssig. Vielleicht sehen das aber einige Mitglieder hier etwas anders.