Liebe wer weiß was Menschen,
anbei der Sachverhalt den ich vortragen möchte:
Vor 14 Tagen wurde die gesamte Belegschaft einer deutschen GmbH aufgefordert die Geschäftsräume zu verlassen, die
Schlüssel abzugeben. Mündliche Beurlaubung wurde für 3 Tage
ausgesprochen
- zugesichert wurde das weitere Vorgehen innerhalb 7 Tagen mitzuteilen
- nichts ist seither geschehen
- Insolvenz wurde nicht beantragt
- Kündigungen und Freistellungen nicht schriftlich verfasst
- Arbeitskraft wurde am Tag 4 (vor verschlossener Tür)angeboten und
dokumentiert - Geschäftsführerin ist seit Monaten in UK Hühnerzüchten
- Mutter der Geschäftsführerin trat mit unausgewiesenem Consultingtyp
in Deutschland auf (Zulieferer der deutschen Firma ist UK) - Firma unbesetzt
- Post wird nicht zugestellt
- wahrscheinlich Konto aufgelöst…Kontodaten unbekannt…
Meine Fragen lauten:
- Hat die Belegschaft in diesem Fall der ungeklären Freistellung Anrecht auf Insolvenzgeld?
- Ist die Leiterin der Buchhaltung zb. verpflichtet dies irgendwo
zu melden? (Zahlungsunfähigkeit wurde durch Lieferstopp und
gleichzeitige Kontoübertragung an Mutterhaus erreicht) - Setzen sich die Nochangestellten der Firma als unloyal in
die Nesseln oder können /müssen sie tätig werden (Finanzamt, Sozialversicherunhen u.a.) ??
Bisher stehen dem Hausanwalt wie dem Steuerberater nur ungläubig
die Münder offen.
Für einen Rat/ Teilrat wäre ich sehr dankbar!