Firmenschlüssel verloren - haftbar?

Hallo zusammen,

wenn man vor drei Tagen den Schlüssel zu einem Arbeitsstätte kurz in
das Büro der Chefin gelegt hat und dieser ist dann vom Erdboden verschwunden.

Was dann?

Es handelt sich um ein Sicherheitsschließsystem. Es wurde alles auf
den Kopf gestellt und auch alle Kollegen gefragt sowie einen Aushange
gemacht. Das Teil ist nicht mehr da!
Kann diese Firma nun Schadensersatzansprüche stellen?

1.: Der Schlüssel war nicht gekennzeichnet, dass dieser zu einer
bestimmten Adresse gehört (Schlüsselschild oder so was).

2.: Keine schriftliche oder mündliche Belehrung über Wertigkeit des
Schlüssels oder mögliche Ersatzforderungen bei Verlust. Sprich „Das
ist ein Sicherheitsschlüssel, wenn Sie diesen verlieren müssen Sie
eine komplette Schließanlage bezahle“.

Kann man hierfür wirklich haftbar gemacht werden?
Wenn ja bezahlt so was nicht auch die Haftpflichtversicherung?
Es war ja ohne Vorsatz oder Grobfahrlässig (auf dem Autodach liegen
gelassen).

Hoffe auf Hilfe!

Gruß

hallo

normalerweise gibt es für eine - schlüsselanlage - eine versicherung .- die dann den austausch der gesamten anlagen bezahlt - weil das ja notwendig ist wegen der sicherheit.
das war schon schusselig von dir und du bist nicht frei von schuld…
hier hilft nur ein gespräch mit den vorgesetzten um das endgültig zu klären …
du mußt schon kleine brötchen backen…du bist der die „schussel“ der unzuverlässig war…
aber wie gesagt in der regel gibt es eine versicherung die dafür aufkommt.
also kleine brötchen backen und mit dem chef sprechen.
toi toi

Hallo,

hast Du einen Zeugen dafür, dass Du den Schlüssel abgelegt hast?

Gruß Bukatcho

Der chef selbst hat den schlüssel dort noch lirgen sehen

Hallo König Boris,

grundsätzlich haftet der Mitarbeiter/ Arbeitnehmer für den Verlust eines solchen Schlüssels, ohne daß es vorher einer besonderen Belehrung bedurft hätte.

Es ist schlichtweg realitätsfremd anzunehmen, daß ein Arbeitnehmer sich nicht einer besondeen Obliegenheitspflicht bewusst sein könnte, wenn er nicht besonders belehrt worden wäre.

Folglich ist im vorliegenden Fall eine Haftung unstrittig!

Ob die bestehende Haftpflichtversicherung dafür aufkommt, muß in dem Vertrag nachgelesen werden!!!
Nach den für alle Versicherungsgesellschaften geltenden Bedingungen sind konkret solche Schießanlagen grundsätzlich ausgeschlossen.
Allerdings haben viele Versicherungen derartige Schäden in ihren individuellen Verträgen zusätzlich aufgenommen, ohne daß dafür der Beitrag erhöht würde. Es kommt also darauf an, den Haftpflichtversicherungsvertrag genau nachzulesen.

Sollte der Vertrag diesen besonderen Schutz nicht beinhalten und Sie deshalb zur Kasse gebeten werden, sollten Sie das machen, was auch Ihre Versicherung tun würde, wenn sie für den Schaden aufkommen müsste.

Sie sollten sich von dem Eigentümer der Schließanlage nachweisen lassen, daß sämtliche Schlüssel, außer dem von Ihnen verlorenen, vorhanden sind.

Sollte noch ein zweiter Schlüssel fehlen, sind Sie aus der Nummer raus!
Dann ist die Schließanlage nicht erst durch den von Ihnen verlorenen Schüssel wertlos geworden, sondern war es bereits duch den anderen Schüssel, der jetzt ebenfalls fehlt.

Beste Grüße
maasterp

Grunsätzlich wäre man schon haftbar, aber eine Belehrung bei Übergabe des Schlüssels sollte dem voran gehen. Es wäre jedoch zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine entsprechende Versicherung hat. Mir wurde mal die Handtasche gestolen. Da waren dann auch Schlüssel für die Schließanlage meiner Wohnung drin. In meinem Fall hat die Hausratversicherung ausschließlich eigentum von dritten gezahlt. Also bekam ich die Kosten für die Schlüssel ersetzt, weil diese Eigentum meines Vermieters waren. So ihre Hazsratversicherung sollte in diesem Fall die Kosten auch übernehmen.

Hallo,
ich weiß nur, dass man eine eigene Zusatzversicherung zur Haftpflicht braucht, die einen Ersatz für verlorene Firmenschlüssel bietet.
Kann leider nicht mehr dazu beitragen.
Schhöne Grüße
phantomin

Dann kann man Dich eigentlich nicht haftbar machen, trotzdem würde ich bei der Versicherung nachfragen, ob Sie für den Schaden zahlen.

Der chef selbst hat den schlüssel dort noch lirgen sehen

Hallo König Boris,

kannst Du beweisen, dass der Schlüssel aus dem Büro deiner Chefin verschwunden ist? Wenn ja, wurde Anzeige wegen Diebstahls gemacht? Das Problem des verlorenen Schlüssels ist dann anders zu bewerten. Wenn nein, hast Du ein größeres Problem. Was man dir vorwerfen kann, ist mangelnde Sorgfalt. Du legst deine Kreditkarte doch auch nicht auf deinen Schreibtisch und verlässt deinen Arbeitsplatz.
Was du jetzt tun kannst:

  1. Sprich mit deiner Chefin. Wenn das Problem damit gelöst werden kann, z. B. eine Firmenhaftpflicht oder ähnliches, Glück gehabt.
  2. Wenn nicht, überprüfe ob sonst alle Schlüssel vorhanden sind. Lass dir alle Schlüssel diesen Typs zeigen. Wenn das nicht an einem Tag geschehen kann, notier dir die Nummern der Schlüssel, damit kein Schlüssel doppelt vorgezeigt werden kann. Es muss ein Dokument geben, wo die Anzahl der gelieferten Schlüssen vermerkt ist.
  3. Fehlt ein weiterer Schlüssel, Glück gehabt. Jetzt war die Anlage schon vorher wertlos.
  4. Sollte dir die Kontrolle verwehrt werden, halte das schriftlich fest, wer und mit welcher Begründung die Kontrolle verhindert wird. Am besten mit Zeugen
  5. Sprich mit deiner Privathaftpflicht, ob diese für die Kosten einspringt (ich vermute das sie es nicht macht).

Mit freundlichen Grüßen
Ricko

Hallo und guten Morgen,

falls eine Regelung bzgl. Schlüsselvergabe, Aufbewahrung, Abgabe usw. nicht schriftlich geregelt ist, dann trägt der Arbeitgeber die Verantwortung.

Gruß

Hallo,

erstmal sorry für die späte Antwort.

Wenn es keine besondere vertragliche Regelung gibt über Verlust und Ersatz müsste hier ggf. eine gesetzliche Grundlage hergenommen werden, eine solche ist mir allerdings nicht bekannt.
Prinzipiell kenne ich nur, dass bei Verlust ein Schadensersatz geleistet werden muss, was meistens über die Kosten einer neuen Schließanlage ist. Ob da eine normale Haftpflichtversicherung greift weiß ich leider nicht.

Hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Gruß Jessy

Hallo König Boris,

ich bin Lohnspezialist und kann Dir nur aus meiner Firmenerfahrung antworten.
Auch wenn der Schlüssel nicht kenntlich ist, ist es trotzdem ein Problem, wenn er weg ist. Ich würde den Fall meiner Haftpflichtversicherung schildern, die können Dir kompetente Anwort geben, haben ja öfter damit zu tun.

Claudia

Aus meiner Sicht bist du nicht haftbar. Aber besser mal einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen.
Gruß