Firmensitz / Wohnort! Welcher Gerichtsvollzieher?

nehmen wir an, Person A schuldet Person B Geld. Ein Titel läge schon vor. Aus Gründen des Verwandtschaftsverhältnisses hat Person B bislang Abstand davon genommen, zu vollstrecken, da A auch immer versichert hat, nicht zahlungsfähig zu sein.

Kürzlich kam jedoch heraus, dass Person A geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH & Co. KG ist (Vermutlich ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter der entsprechenden GmbH), Handelsregisterauszüge seien beantragt.

Selbst wenn Person A hier als Geschäftsführer nur ein minimales Gehalt haben sollte, müssten doch Gewinne, bzw. Firmenanteile pfändbar sein?!

Nun zur eigentlichen Frage: Wie findet Person B den zuständigen Gerichtsvollzieher? Wohnort ist nicht Firmensitz. Einfach im Branchenbuch? Person B verspricht sich deutlich mehr davon, mal „in der Firma für Unruhe zu sorgen“, es ist anzunehmen, dass dem Gerichtsvollziehr zu Hause nicht geöffnet würde. Kann Person B Einfluss darauf nehmen, wo gepfändet werden soll?
Wie würde man hier am besten vorgehen? Wir sind übrigens in Bayern.

LG
Der Kater

wenn die forderung gegenüber der natürlichen person besteht, dann spielt der firmensitz der kg überhaupt keine rolle, da diese nicht akzessorisch für die verbindlichkeiten ihrer gesellschafter haftet…
wie man also „unruhe“ in die kg bringen will, was das für einen sinn haben soll (angestrebt ist doch, dass die kg erfolg hat, damit der gesellschafter liquide wird/bleibt), bleibt rätselhaft…

Hm, also wenn da eine Antwort drin war, habe ich sie nicht verstanden.

Selbst wenn Person A hier als Geschäftsführer nur ein
minimales Gehalt haben sollte, müssten doch Gewinne, bzw.
Firmenanteile pfändbar sein?!

Nun zur eigentlichen Frage: Wie findet Person B den
zuständigen Gerichtsvollzieher? Wohnort ist nicht Firmensitz.
Einfach im Branchenbuch? Person B verspricht sich deutlich
mehr davon, mal „in der Firma für Unruhe zu sorgen“, es ist
anzunehmen, dass dem Gerichtsvollziehr zu Hause nicht geöffnet
würde. Kann Person B Einfluss darauf nehmen, wo gepfändet
werden soll?
Wie würde man hier am besten vorgehen? Wir sind übrigens in
Bayern.

wenn die forderung gegenüber der natürlichen person besteht,
dann spielt der firmensitz der kg überhaupt keine rolle, da
diese nicht akzessorisch für die verbindlichkeiten ihrer
gesellschafter haftet.

Das ist mir schon klar, aber die entsprechende Person wüsste sofort, dass ihre Lügen aufgeflogen sind, das könnte die Zahlungsbereitschaft erhöhen.

wie man also „unruhe“ in die kg bringen will, was das für
einen sinn haben soll (angestrebt ist doch, dass die kg erfolg
hat, damit der gesellschafter liquide wird/bleibt), bleibt
rätselhaft.

  1. Es ist der Gläubigerin egal, ob jemand liquide bleibt, wenn das anteilge Firmenvermögen ausreicht, die Schulden zu decken, wird es halt versilbert. Die Gläubigerin fühlt sich nicht dafür verantwortlich, dass der Schuldner es an seinem Arbeitsplatz ruhig und kuschelig hat.

  2. Wir gehen aber immer noch davon aus, dass die Person kein Gehalt bezieht (bzw. sich keines ausbezahlt), also würde man gerne auf die Gewinne der Firma zurückgreifen. Ausserdem würde sie dem Gerichtsvollzieher nicht öffnen. Die Frage also, kann man das alles irgendwie abkürzen? Wo und wie werden denn Firmengewinne/anteile gepfändet?

LG
Der Kater

Hallo,

a) es ist der Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Schuldners zu beauftragen. Der Einfachheit halber kann der Auftrag an die GV-Verteilerstelle des Amtsgerichts x gesandt werden, die ihn an den zuständigen GV weiterleitet.

b) Wenn Ansprüche gegenüber Dritten bekannt sind (Bankverbindungen, Firmenanteile, Gehalt …) kann man einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht erwirken, aus dem diese Ansprüche gepfändet werden.

Gruss, hemba

Hallo,

b) Wenn Ansprüche gegenüber Dritten bekannt sind
(Bankverbindungen, Firmenanteile, Gehalt …) kann man einen
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen
Amtsgericht erwirken, aus dem diese Ansprüche gepfändet
werden.

Und wer ist zuständig? AG am Wohnort der Gläubigerin oder AG am Wohnort des Schuldners?
Wnn man diesen Beschluss nun gegen den Arbeitgeber erwirkt hat, welches Amtsgericht ist dann zuständig? Wohn- oder Arbeitsort des Schuldners?

LG
Bommel

Hallo,

bei den PfÜBs ist das Amtsgericht am Ort des Drittschuldners zuständig.
Werden auf einem PfÜB mehrere Drittschuldner aufgeführt (oder dennoch das AG am Wohnort des Schuldners gewählt) wird das AG den PfÜB entsprechend jeweils weiterleiten zur Bearbeitung.
Hinweis: Das AG erhebt Gebühren für den PfÜB ebenso wie dann später der GV für die Zustellung der PfÜBs.

Gruss, hemba