Firmenübernahme oder Neugründung ?

Hallo
habe ein paar Fragen und nichts richtig passendes im Archiv gefunden.
Folgender Fall:

Mein Mann (Fliesenlegermeister)soll den Betrieb seines Onkels (Fliesenlegerbetrieb) übernehmen da dieser arbeitsunfähig geworden ist. Diese Firma ist aber keine Firma im eigentlichen Sinn sondern ein Betrieb, also nicht im Handelsregister eingetragen. Wir würden gern den Namen behalten (Nachname des Onkels)da er mittlerweile recht bekannt ist. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, außer das der Onkel die Firma im Handelsregister eintragen läßt mit gleichzeitiger Übernahme der Firma unsererseits ?
Da es sehr schnell gehen muß (Onkel wurde rückwirkend berufsunfähig geschrieben), wissen wir auch nicht genau wo wir uns hinwenden müssen um noch genauere Auskunft zu bekommen. Wir haben schon einen Beratungstermin bei der Handwerkskammer gehabt, dort wurde auf die Möglichkeit mit dem Eintrag und der Übernahme hingewiesen. Beim Notar waren wir auch schon, der erkundigt sich nun erstmal wie das noch gehen kann, aber das dauert halt alles. Gibt es eine Möglichkeit einen Betrieb nur als Einzelunternehmen ohne Eintrag ins HRG zu eröffnen, aber mit dem Nachnamen des Onkels ? (das wäre wohl am schnellsten)
Kann man vielleicht ein Einzelunternehmen auch eröffnen mit dem Namen Meier und Schulze Fliesenlegermeister oder Fliesenlegermeisterbetrieb ?
Vielen lieben Dank für Eure schnelle Hilfe

Hallo Anke,

Mein Mann (Fliesenlegermeister)soll den Betrieb seines Onkels
(Fliesenlegerbetrieb) übernehmen da dieser arbeitsunfähig
geworden ist.

ist doch prima.

Diese Firma ist aber keine Firma im eigentlichen
Sinn sondern ein Betrieb, also nicht im Handelsregister
eingetragen.

Doch doch, es ist eine Firma. Auch, wenn sie nicht im HR eingetragen ist.

Wir würden gern den Namen behalten (Nachname des
Onkels)da er mittlerweile recht bekannt ist. Gibt es noch eine
andere Möglichkeit, außer das der Onkel die Firma im
Handelsregister eintragen läßt mit gleichzeitiger Übernahme
der Firma unsererseits ?

ja, gibt es. Dein Mann braucht nur Gewerbe anmelden.

Firmenname: Name der Onkels
Inhaber: Name Deines Mannes

Da es sehr schnell gehen muß (Onkel wurde rückwirkend
berufsunfähig geschrieben), wissen wir auch nicht genau wo wir
uns hinwenden müssen um noch genauere Auskunft zu bekommen.

Wir haben schon einen Beratungstermin bei der Handwerkskammer
gehabt, dort wurde auf die Möglichkeit mit dem Eintrag und der
Übernahme hingewiesen.

Handelsregistereintrag ist dafür nicht notwendig.

Beim Notar waren wir auch schon, der
erkundigt sich nun erstmal wie das noch gehen kann, aber das
dauert halt alles.

Was ist den das für ein Blindfisch. Und ein Steuerberater wäre hier wohl die bessere Adresse, als ein Notar.

Gibt es eine Möglichkeit einen Betrieb nur
als Einzelunternehmen ohne Eintrag ins HRG zu eröffnen, aber
mit dem Nachnamen des Onkels ? (das wäre wohl am schnellsten)

Ja.

Kann man vielleicht ein Einzelunternehmen auch eröffnen mit
dem Namen Meier und Schulze Fliesenlegermeister oder
Fliesenlegermeisterbetrieb ?

Ja, natürlich.

Wendet euch mal vertrauensvoll an einen Steuerberater. Den werdet ihr ja eh brauchen.

Gruß,
Gerhard