Hallo
habe ein paar Fragen und nichts richtig passendes im Archiv gefunden.
Folgender Fall:
Mein Mann (Fliesenlegermeister)soll den Betrieb seines Onkels (Fliesenlegerbetrieb) übernehmen da dieser arbeitsunfähig geworden ist. Diese Firma ist aber keine Firma im eigentlichen Sinn sondern ein Betrieb, also nicht im Handelsregister eingetragen. Wir würden gern den Namen behalten (Nachname des Onkels)da er mittlerweile recht bekannt ist. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, außer das der Onkel die Firma im Handelsregister eintragen läßt mit gleichzeitiger Übernahme der Firma unsererseits ?
Da es sehr schnell gehen muß (Onkel wurde rückwirkend berufsunfähig geschrieben), wissen wir auch nicht genau wo wir uns hinwenden müssen um noch genauere Auskunft zu bekommen. Wir haben schon einen Beratungstermin bei der Handwerkskammer gehabt, dort wurde auf die Möglichkeit mit dem Eintrag und der Übernahme hingewiesen. Beim Notar waren wir auch schon, der erkundigt sich nun erstmal wie das noch gehen kann, aber das dauert halt alles. Gibt es eine Möglichkeit einen Betrieb nur als Einzelunternehmen ohne Eintrag ins HRG zu eröffnen, aber mit dem Nachnamen des Onkels ? (das wäre wohl am schnellsten)
Kann man vielleicht ein Einzelunternehmen auch eröffnen mit dem Namen Meier und Schulze Fliesenlegermeister oder Fliesenlegermeisterbetrieb ?
Vielen lieben Dank für Eure schnelle Hilfe