Firmenübernahme, Standortverlegung: Rechtslage?

Hallo miteinander,

unsere Firma wurde dieser Tage von einer anderen Firma übernommen. Nun hat die neue Mutterfirma bereits einen Standort 650 km von unserem entfernt. Beide Standorte sollen zum Glück erhalten bleiben, allerdings erfolgt eine Aufteilung der Geschäftsbereiche.

Leider gehört „mein“ Bereich zu denen, die verlegt werden. Für mich kommt ein Umzug aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Sollte meine Firma nun nicht in der Lage oder willens sein, mir eine akzeptable Alternative hier am alten Standort anzubieten, wie sieht dann meine Situation (und natürlich auch die der betroffenen KollegInnen) rechtlich aus?

Besteht ein Anspruch auf Abfindung? Falls ja - gibt es Regelungen, nach denen die Höhe festgelegt wird und ist außerdem die Dauer der Betriebszugehörigkeit dabei von Belang?

BTW: Wir haben einen Betriebsrat und der AG ist Mitglied im Arbeitgeberverband (falls das von Bedeutung sein sollte). Ich bin allerdings kein Gewerkschaftsmitglied (mehr … aber das ist eine andere Geschichte.)

Danke im voraus und Gruß,
Christiane

Schwammig…
Hi Christiane!

Du arbeitest nicht zufällig in einem Bau- und Umwelttechnikunternehmen im Duisburger Norden?!

Zum Thema:
Im BGB steht:

§ 613a [Übergang eines Betriebs]
(1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Satz 2 gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden. Vor Ablauf der Frist nach Satz 2 können die Rechte und Pflichten geändert werden, wenn der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung nicht mehr gilt oder bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit im Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrags dessen Anwendung zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer vereinbart wird.

Soweit, so gut…
Was steht in Deinem Arbeiotsvertrag? Wenn da drin steht, dass Du im Rahmen der betrieblichen Belange an einen anderen Ort verlegt werden darfst, dann hast Du eher schlechte Karten!

(2) Der bisherige Arbeitgeber haftet neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen nach Absatz 1, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden, als Gesamtschuldner. Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Übergangs fällig, so haftet der bisherige Arbeitgeber für sie jedoch nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Übergangs abgelaufenen Teil ihres Bemessungszeitraums entspricht.
(3) Absatz 2 gilt nicht, wenn eine juristische Person durch Verschmelzung, Aufspaltung oder Umwandlung erlischt; § 8 des Umwandlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. November 1969 (BGBl. I S. 2081) bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.

ANSPRÜCHE auf Abfindung, etc. hast Du bei Auflösung des Arbeitsvertrags KEINE! Allerdings ist es nicht selten, dass solche Arbeitgeber lieber ein paar Monatsgehälter zahlen um Dich los zu werden (ist auf Dauer günstiger). Das ist allerdings eine Unterstellung, die ich Deinem AG nicht unterstellen will!

Liebe Grüße
Guido

Hallo Guido!

Du arbeitest nicht zufällig in einem Bau- und
Umwelttechnikunternehmen im Duisburger Norden?!

Nein, ich arbeite in einem IT-Unternehmen im Bergischen Land.

Zum Thema:

[rest snipped]

ANSPRÜCHE auf Abfindung, etc. hast Du bei Auflösung des
Arbeitsvertrags KEINE! Allerdings ist es nicht selten, dass
solche Arbeitgeber lieber ein paar Monatsgehälter zahlen um
Dich los zu werden (ist auf Dauer günstiger). Das ist
allerdings eine Unterstellung, die ich Deinem AG nicht
unterstellen will!

Dafür unterstelle ich meinem AG aufgrund bisheriger Erfahrungen allerdings so einiges. :frowning:

Auf jeden Fall lieben Dank für deine Antwort!

Schönen Gruß,
Christiane