Hallo! So wie sich anhört, würde ich ganz dringend davon abraten, iregndetwas zu unterschreiben. Wenn Geld aufgenommen wird, dann nur für das Filetstück, nicht für den maroden Laden, denn der interessiert ja nicht, oder? LG
Hallo! So wie sich anhört, würde ich ganz dringend davon
abraten, iregndetwas zu unterschreiben. Wenn Geld aufgenommen
wird, dann nur für das Filetstück, nicht für den maroden
Laden, denn der interessiert ja nicht, oder? LG
Nochmal: Ich werde nichts unterschreiben solange ich nicht:
- vernünftigen Unternehmenswert sehe
- Ich die letzten beiden Jahresabschlüsse der GmbH gesehen habe
- Die Jahresabschlüsse von einem Steuerberater geprüft weiss
- Einen Insolvenzanwalt zum Thema Ao §75 Haftung des Betriebsübernehmers gehört habe
- Alle steuerlich existierenden Verbindlichkeiten kenne
OK so ?
LG
Hallo,
wir können ruhig per „Du“ reden.
Was heißt „Tochter“? Was bedeutet es für die Tochter, wenn die Mutter krachen geht? Was macht ggf. ein Ins-Verwalter ODER Was kann der mit der Tochter dann machen?
Ein paar der Verträge habe ich schon genannt. Es geht um die, die die Mutter UND/ODER die Tochter jetzt haben (Beteiligung, Gewinnabführung, Finanzierung, Eigentumsvorbehalt, Haftung, Mithaftung, Abtretung, Geschäftsvermittlung, Vollmachten, Sicherheit, Sicherheitengestellung, …).
Und bei alledem: Es bleibt bei meinem letzten Absatz. Ich gehe doch nicht in die Staaten mit nothing und lasse hier eine goldene Kuh zurück, nur um einen sauberen Buckel zu haben.
Da mache ich doch lieber eine Ins und kaufe vom Ins-Verwalter die goldenen Kuh, warte 7 Jahre und sahne dann richtig ab.
Deine fachliche Kompetenz habe ich nie angezweifelt. Ich zweifele nur daran, dass es heute noch Banker gibt, die ohne Konzept, ohne Schufa, ohne Bonitätsprüfung einen Kredit zusagen.
Viel Erfolg.
Hallo,
leider kann ich Ihnen ihre Fragen nicht beantworten, da mir dazu einige eitere Informationen fehlen.
Gruß
HBBH
Ja, das sehe ich auch so. Ich würde allerdings immer noch nur dann einen Kredit aufnehmen, wenn er für mich selber wäre und ich einen Sinn darin sehe, weil die Firma z.B. übernommen werden kann. Wenn der Kredit dazu dient. die andere Firma zu retten, ist das nicht der richtige Weg. Vielleicht kann man die gesunde Firma herauslösen nd kaufen? Dann macht der Kredit in meinen Augen Sinn, nach Prüfung der oben stehenden Kriterien. Letzten Endes wollen Sie ja sich retten und nicht den Chef, oder?
LG
Absolut daccord!
Nicht zuletzt halte ich auch deswegen die vom Chef aufgerufene Summe für Nonsens! Ich kenne ja die Vermögenswerte des Einzelhandelgeschäfts. Und mehr als den tatsächlich Wert würde ich auch nicht als Kredit aufnehmen. Wir liegen da momentan um 50% auseinander, was seine und meine Vorstellungen des Wertes angeht.
LG
p.s.: Das einzige was mich besorg sind im Falle der Insolvenz des Chefs die Insolvenzanfechtungsgründe. D.h. das am Ende Gläubiger von Ihm auf mich zukommen (oder Insolvenzverwalter) und dadurch mein Rechtsgeschäft mit dem Chef von vorneherein nichtig ist, weil es ja im Nachteil der Gläubiger wäre wenn er die Filetstücke vor der Insolvenz verkauft?!
leider kann ich da nicht weiterhelfen
Hallo Flavourno1,
das hört sich aber sehr stark nach Abzocke an…ich kenne ja deinen Chef nicht, aber ich würde mir einen entsprechenden Anwalt nehmen und mit dem alle Unterlagen und vor allem den Kredit prüfen lassen. Es gibt so viele Möglichkeiten…vor allem was Kredite für Neuunternehmer angeht!!! Das daß alles so auf dem Tablett serviert wird, würde mir nicht koscher vorkommen…da steckt sicher ein Hund vergraben.
Sehr sehr sehr gut überlegen und alle Varianten durchspielen. Viele Bekannte fragen die sich beruflich mit ähnlichem befassen (Bänker, Einzelhändler usw…) was dir weiterhelfen könnte.
Alles Gute
Gruß Lore
Hallo retoure,
es tut mir sehr leid, ich kann dir bei deinem Problem leider nicht helfen - was Geschäftsinsolvenzen angeht.
Bin mit meinem Männe in Privatinso mit Hausbauschulden. Zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren (Privat eben !) könnte ich mit Infos oder Hinweisen zur Seite stehen.
Bitte nicht verzweifeln. Es gibt bestimmt jemanden, der dir weiterhelfen wird.
Lieben Gruß unbekannterweise
Genau das wäre auch meine Sorge, denn in der Tat können im Falle einer Insolvenz Rechtsgeschäfte rückabgewickelt werden, d.h. das geflossene Geld geht dann direkt auf das Treuhandkonto.
LG
Also mal Neuigkeiten von mir:
Heute den Termin mit dem Banker gehabt (Vorgespräch)
Finanzierung würde über die KFW laufen zu günstigen Konditionen. -> Existenzgründer
Jetzt geht es darum mit dem „Chef“ zu handeln da unsere Ansichten über den Wert weit auseinander gehen momentan. Falls wir uns einigen können werde ich von einem Fachanwalt Verträge aufsetzen lassen die ausschliessen das ich am Ende für irgendwelche Forderungen aus seinem früheren Geschäftsleben haftbar gemacht werden kann.
Nochmal, ich kaufe und übernehme keine GmbH, sondern nur Teile daraus. Ich steige auch nicht als Teilhaber ein oder sonstwas. Mit der Geschäftsausstattung (+ Mietverträge usw) würde ich dann ein neues Einzelunternehmen gründen. Soweit der Plan. ABER wie gesagt, solange über den Kaufpreis keine Einigung gibt werde ich auch nirgends eine Unterschrift leisten.
Hab ich was vergessen?
LG
Hallo,
ich habe nochmal ein wenig recherchiert. Ich empfehle Dir dringend einen Steuerberater aufzusuchen, bevor Du Dich auf irgendwas einlässt. Hast Du inzwischen mehr Info`s bekommen? Meiner Meinung nach, bleibst Du zum Schluß auf dem Kredit sitzen und hast gar nichts mehr.
Viele Grüße
iris
Hallo Flavourno1,
Kredit über die KFW ist schonmal super. Welche verschiedenen Varianten es gibt kann man ziemlich gut übers Internet bei der KFW erfahren. Das mit dem Anwalt und den Übernahmeverträgen solltest du auf jeden Fall machen und da mit dem Anwalt ganz direkt sprechen, daß er dich auch 100% gut berät und nichts vergißt (ist mir auch schon passiert…Anwalt hat nicht an alles Gedacht…).
Ich wünsche Dir jedenfalls ganz viel Erfolg und drück Dir die Daumen!!!
Alles Gute
Gruß Lore
Hallo,
Sie haben sich die Frage eigentlich schon selbst beantwortet.
Wenn Sie mehr bezahlen sollen, als das, was der Laden wert ist, dann lassen Sie die Finger davon.
Hinzu kommt das Problem, dass für den Fall, dass die Gesellschaft tatsächlich in Insolvenz fällt (was sie jetzt noch gar nicht wissen können), so bestehen seitens des Insolvenzverwalters möglicherweise Anfechtungsansprüche hinsichtlich des Rechtsgeschäfts. Dies bedeutet, Sie müssen möglicherweise das was sie bezahlt haben, herausgeben ohne Gegenwert.
Das wollen Sie sicher nicht. Oder?
Entschuldigung für keine Antwort geben. Bin juristisch glaub ich hier nicht der richtige Ansprechpartner. Mir fällt dazu auch nichts konkretes ein. Hoffe, es hat sich etwas ergeben. flexi