Ein großes Danke schon im voraus für jede Hilfe und Antworten!!!
Wenn man ganz viele Schulden hat (gibt es Unterschiede der Art und Höhe?), trotzdem eine gut gehende ein-Mann-Firma hat und sehr gerne diesen Firmennamen nicht aufgeben will, besteht doch die möglichkeit bei seiner Lebensgefärtin als Angestellter zu Arbeiten, oder? Kann Sie „angeschossen“ werden? Wie sieht es im selben Bezug mit dem neuen Insolvenzgesetz aus??? Kann man der Lebenspartnerin an den „Kragen“ gehen?
Und noch ne Frage: Wie sieht es dann mit dem Pfändbarem Teil meines Einkommens aus???
Vielen Dank für die Hilfe von Euch/Ihnen!!!
Firmen kann man nach § 25 HGB veräußern und dabei vereinbaren und - wichtig!!! - im Handelsregister eintragen lassen, daß der neue Inhaber nicht für die Alt-Schulden der Firma haftet. Beim neuen Inhaber kann der alte Inhaber natürlich arbeiten, z.B. bis zur Pfändungsgrenze bei Einkommen. Möglicherweise kommt auch eine Entschuldung nach InsO nach siebenjähriger Wohlverhaltenszeit in Betracht.