Firmenverbund - Wie gestalte ich die Visitenkarte?

Erst einmal ein, für alle geltendes, freundliches Hallo!

Ich habe ein/zwei Fragen an euch bezüglich der Repräsentation meines Unternehmens und dessen meiner Partnerin. Zu sagen wäre hier, dass meine Partnerin freischaffende Künstlerin ist, ich ein Dienstleistungsunternehmen anbiete und mit Ihr in Kooperation eine Marke hervorbringen möchte. Für diese Marke möchte ich die erforderlichen Unterlagen und Visitenkarten erstellen. Worauf muss ich hier achten?

Kann ich auf den Briefbögen und den Visitenkarten folgendes angeben:
Das Marken-Logo, mit dem Kooperations-Synonym (Markenname) und dann Mustermann & Musterfrau, gemeinschaftliche Adresse.

Oder müssen die vollen Namen ausgeschrieben werden?
Das Marken-Logo, mit dem Kooperations-Synonym (Markenname) und dann Max Mustermann & Marta Musterfrau, gemeinschaftliche Adresse.

Marken-Inhaber sind beide.

Außerdem würde mich interessieren, wie ich diese Kooperation dieser beiden Firmen nennen kann? Wäre das ein Marken-Verbund oder eine andere Version einer Firmenkooperation?

Ihr würdet mir wirklich helfen, da mir nichts mehr einfällt, wie ich die Unterlagen für die Außenwirkung gestalten soll und für die notwendige Rechtsberatung darf man gleich wieder viel Geld ausgeben.
Ich wäre euch wirklich sehr dankbar…

Viele Grüße
Mr. Marbl

Hallo Mr. Marbl,

da ich nur Hobby-Designer bin und bislang nur Visitenkarten für meine Freunde und Verwandte erstellt habe, kann ich auf diese Frage keine Antwort geben.

Meiner Meinung gehört diese Frage in das Rechtsbrett.

Dietrich

Tut mir Leid - ich kann nicht helfen!
Gruß
elora65

Sorry, kP … ich bin bloß Sammler.

In diesem Fall würde ich aber schon raten sich fachmännischen Rat zu holen.
Da kann ich leider nichts dazu sagen.
Sorry. mfg. pk

Hallo Mr. Marble,

für rechtl. Fragen bin ich die Falsche, sorry!

Mfg Heike

Lieber Mr. Marbl,

ich glaube, ich als Designerin kann Dir da bei einer rechtlichen Frage überhaupt nicht helfen. Versuche es mal bei Anwälten mit Spezialisierung auf Markenrecht, wenn Du hier bei www keine findest, bei XING gibt es meines Wissens nach sogar ein eigenes Forum zu dem Thema.

Viel Erfolg
Trilli

Hi,

also das sind ja eher rechtliche Fragen, wo es z.B. im Detail auf die Dienstleistungen bzw. um die künstlerischen Tätigkeiten ankommt. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dann empfehle ich Ihnen, einen Markenrechtsanwalt zu fragen - oder das Risiko eingehen und einfach machen. Wo kein Kläger, da auch kein Richter :smile:

Ich denke mir, wenn beide Markeninhaber sind, kann es ja keine Probleme miteinander geben, sonst würde man nicht versuchen, was gemeinsames zu machen, oder? Und die Konkurrenz kann ja nur eine Abmahnung schicken, wenn man geltendes Markenrecht EINES ANDEREN verletzt oder unlauterer Wettbewerb mit versteckten Preisen oder so betreibt. Beides ist hier, soweit ich das erkennen kann, nicht der Fall. Also locker bleiben und Eis essen bei dem schönen Wetter.

Würde das Layout gerne mal sehen, wenn es fertig ist. Oder vielleicht schicken Sie mir ja ne fertige Visitenkarte per Post?

Viel Erfolg,

Jürgen


Jürgen S. Bauer
Computerhilfe PC u. MAC
Hotline: 0179-86 22 915
Web: http://www.technikhelfer.de

Hallo Mr. Marbl,

grundsätzlich sollte die Marke so verwendet werden, wie Sie angemeldet bzw. eingetragen worden ist. Denn es kann mal zu Stretigkeiten kommen, bei denen eine sogenannte rechtserhaltende Benutzung der Marke nachgewiesen werden muss. Jede Veränderung der Marke, was in diesem Fall eine Logo, Name oder dergleichen seine soll, kann eventuell dazu führen, dass eine solche rechtserhaltende Benutzung nicht anerkannt wird.

Dementsprechend sollten die Waren bzw. bei Dienstleistungen die Visitenkarten, Briefpapiere, Rechnungen, Flyer als WErbung usw. mit genau der eingetragenen Form versehen werden. Bei Wortmarken ist das ja nie ein Problem, sofern die Marke nicht in irgendwelche Sätze oder degleichen eingebaut wird.

Das MArkenrecht in Deutschland erfordert nicht, dass die Inhaber mit der Marke gemeinsam genannt werden müssen. Daher müssen die Namen auch nicht vollständig ausgeschrieben werden.

Die Frage mit der Kooperation verstehe ich leider nicht ganz. Wenn ihr die Marke gemeinsam anmeldet, werdet ihr beide Inhaber und dürft die Marke benutzen. Sofern ihr euch nicht als Gmbh oder dergleichen zusammenschließt, werdet ihr juristisch gesehen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt.

Ich hoffe, ich konnte helden. Ansonsten nochmals fragen.

Peter

Ich grüße Sie,
aus Zeitgründen konnte ich auf Ihre Frage nicht eingehen, da ich hierzu auch nicht in der Lage war.
Nun, falls sich das Problem inzwischen erledigt hat, bitte ich um eine kurze Mitteilung. Andernfalls müßte ich in der nächsten Wochen, versuchen, unser Bibl. zu konsultieren. Dafür benötige ich eben Zeit.
Es tut mir leid, dass ich die richtige Antwort nicht parat habe.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Auf diesem Wege frohes Ostern noch und schöne Feiertage

Mit freundlichen Grüßen

Hallo ramose83,

vielen dank für die freundlichen Ostergrüße und dass Sie mir dennoch helfen wollen. Eine genaue Problemlösung habe ich noch nicht gefunden. Wenn Sie mir also diesbezüglich helfen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Mr.Marbl

Hallo Peter,

ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Antwort bedanken. Mir war es neu, das der Verbund rechtlich als GbR behandelt wird. Ist bei genauer Betrachtung ja selstverständlich.
Also vielen Dank und einen freundlichen Gruß
Mr. Marbl