Erst einmal ein, für alle geltendes, freundliches Hallo!
Ich habe ein/zwei Fragen an euch bezüglich der Repräsentation meines Unternehmens und dessen meiner Partnerin. Zu sagen wäre hier, dass meine Partnerin freischaffende Künstlerin ist, ich ein Dienstleistungsunternehmen anbiete und mit Ihr in Kooperation eine Marke hervorbringen möchte. Für diese Marke möchte ich die erforderlichen Unterlagen und Visitenkarten erstellen. Worauf muss ich hier achten?
Kann ich auf den Briefbögen und den Visitenkarten folgendes angeben:
Das Marken-Logo, mit dem Kooperations-Synonym (Markenname) und dann Mustermann & Musterfrau, gemeinschaftliche Adresse.
Oder müssen die vollen Namen ausgeschrieben werden?
Das Marken-Logo, mit dem Kooperations-Synonym (Markenname) und dann Max Mustermann & Marta Musterfrau, gemeinschaftliche Adresse.
Marken-Inhaber sind beide.
Außerdem würde mich interessieren, wie ich diese Kooperation dieser beiden Firmen nennen kann? Wäre das ein Marken-Verbund oder eine andere Version einer Firmenkooperation?
Ihr würdet mir wirklich helfen, da mir nichts mehr einfällt, wie ich die Unterlagen für die Außenwirkung gestalten soll und für die notwendige Rechtsberatung darf man gleich wieder viel Geld ausgeben.
Ich wäre euch wirklich sehr dankbar…
Viele Grüße
Mr. Marbl