Hallo,
ich bin seit 1999 Selbstständig.
2007 habe ich zum Zecke der Produktion, Vermarktung und Verkauf meines Produkts eine GmbH & Ko KG gegründet, mit 1/3 Beteiligung.
Die Beteiligung an der GmbH & KoKG liegt naturgemäß in meinem Betriebsvermögen als selbstständiger Unternehmer, weil die Gründung der GmbH & KoKG zur Erzielung von Gewinn aus dem Produkt meiner unternehmerischen Tätigkeit diente.
Alle LizenzErlöse meines Produkts, die ich von der GmbH & KoKG erhalten habe, habe ich als selbstständiger Unternehmer zu meinen Betriebseinnahmen gezählt und voll versteuert.
2014 habe ich meine Anteile an der Firma verkauft.
Daraus ist mir ein Verlust in Höhe meiner GmbH Stammkapitaleinlage enstanden (die ich 2007 bei Firmengründung von meinem Geschäftskonto in die GmbH & KoKG eingezahlt hatte).
Das Finazamt hat mir nun nach § 17 Estg nur 60% meiner Stammeinlage von meinen Erlösen abgeschrieben.
Meine Lizenzeinnahmen / Erlöse von der GmbH & KoKG wurden jedoch zu 100% versteuert.
Ich bin der Meinung, dass das nicht korrekt ist, denn es handelt sich ja NICHT um einen Verlust der aus privaten Spekuationsgeschäften o.ä. entstanden ist, sondern die Firma diente zum Zweck der Gewinnerzielung aus dem Verkauf meines Produktes. Daher gehört der Verlust, bzw. die Stammkapitaleinlage, zu den Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) meiner Selbstständigkeit, was zu 100% von den Erlösen abschreibungsfähig sein sollte.
Genau so, wie z.B. ein Marktstand, in den ein Gemüsebauer investieren muss, um sein Gemüse zu verkaufen.
Dass das Finaznamt jedoch meine Lizenzeinnahmen aus der GmbH & KoKG zu 100% vesteuert, mir aber nur 60% meiner Ausgaben steuerlich anerkennt, kann m.E. nicht richtig sein. Da wurde auf der Haben- und auf der Soll-Seite mit zweierlei Maß gemessen.
Meine Lizenzeinnahmen aus der GmbH & KoKG lagen im Jahr 2014 bei ca. 13000 Euro.
Der durch den Verkauf der GmbH entstandene Verlust im Jahr 2014 beträgt ca. 12.750 Euro.
Also müsste ich doch eigentlich nur die Differenz (250 Euro) versteuern.
Das Finanzamt hat mir aber nur 60% der 12.750 Euro (also 7.650 Euro) als Ausgabe / Verlust anerkannt.
Daher musste ich 5.350 Euro versteuern, statt 250 Euro
Das kann doch nicht korrekt sein!
Kann mir jemand sagen, ob ich das richtig sehe, und auf welcher steuerrechtlichen Grundlage ich vor dem Finanzamt argumentieren kann?
Danke für Infos,
Grüße,
Foh